Unter einem Darlehen versteht man die rechtzeitige Bereitstellung von Geld oder Waren. Das Darlehen ist in der Regel mit Zinsen belastet, d.h. der Kreditnehmer muss mehr Geld zurückzahlen, als er erhalten hat. Bei einem Darlehen leiht der Darlehensgeber (= Gläubiger) dem Darlehensnehmer (=Schuldner) Geld. Es wird in der Regel für eine feste Laufzeit vereinbart, innerhalb derer das geliehene Geld an den Gläubiger zurückgezahlt wird. Mit einem Darlehen stellt Ihnen jemand einen bestimmten Geldbetrag für einen vordefinierten Zeitraum zur Verfügung.
Leihgabe
Im Kredit (abgeleitet von lateinischen Glaubensbekenntnissen „glauben, vertrauen“ und lateinischen Krediten „das in gutem Glauben Vertraute“; Kreditdarlehen ) ist im Allgemeinen die Übertragung von Barmitteln ( „Banknoten, Münzen“), Geld oder fungiblen Gegenständen vom Darlehensgeber zum Zwecke der vorübergehenden Verwendung durch den Darlehensnehmer, der sich zur künftigen Tilgung des Darlehens und oft auch zur Zahlung von Zinszahlungen bereit erklärt.
Unter dem Begriff Kredit versteht man eine große Zahl von Wirtschaftsfällen, in denen der Zahlungspflichtige von der Pflicht zur sofortigen Erbringung seiner Leistungen freigestellt ist. 1 ] Der Begriff Kredit darf sich daher nicht auf Bankkredite beschränken, da Kredite bereits in vielen anderen alltäglichen Situationen vorhanden sind, auch wenn dies von den Teilnehmern oft nicht erkannt wird.
Jeder Vorschuss bei wechselseitigen Aufträgen ist ein Darlehen, weil jemand darauf vertraut, dass die andere Partei ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen kann und will. Bestandteil eines Darlehens ist die zeitliche Differenz zwischen dem Leistungszeitpunkt und dem Erstattungszeitpunkt. 2 ] Dies können auch Darlehen sein, die aus der Bereitstellung von gerechtfertigten Gütern besteht (Sachdarlehen).
Der Begriff Kredit existiert in der Etymologie erst seit dem blühenden 19. Jahrhundert, bevor Bezeichnungen wie Kredit, Location Conductive, New York, New York, Nexum etc. verwendet wurden. Der “ Kredit “ war eine Verschuldung und kein Kredit und ist mit jeder Reklamation entstanden. 3 ] Deshalb wird heute in der Fremdsprache jeder Antragsteller als Gläubiger bezeichnet (englischer Gläubiger, französischer Gläubiger oder italienischer Gläubiger).
Bereits um 3000 v. Chr. findet man in Zweistromland einfache Ansätze des Bankwesens. Mit dem Aufbau eines unkomplizierten Zahlungs- und Kreditvergabesystems wurde Getreidesaatgut an Landwirte ausgeliehen, das erst nach der Lese zuzüglich Verzugszinsen zurückerstattet werden musste. Damit konnten die ersten Geldaustausch- und Kreditgeschäfte etabliert werden, die heute als Darlehen bezeichnet werden.
Endlich hat sich auch in diesem Land eine weiterentwickelte Kreditform entwickelt. Er forderte zwischen 10 und 12% Zins von seinen Untergebenen. In römischem Recht war die grundlegende Art der Kreditvergabe der informelle Mut (Darlehen), die Übertragung einer bestimmten Geldmenge oder anderer fungibler Güter (Samen, Weine, Öl) mit der Vereinbarung, den gleichen Betrag oder die selbe Anzahl zu erstatten.
5 ] In Institutionen (Gaius) (3, 90) spricht das „Senatus consulterum Macedonianum“ aus dem Jahr 47 n. Chr. davon, dass Makedo unsicheren Schuldnern Gelder verleiht[6] – eine frühzeitige Art von zweifelhaften Ansprüchen. In der Regel wurden keine Darlehenszinsen gefordert, da sie nicht von der Genossenschaft gedeckt waren, sondern eine besondere Übereinkunft für die Aufzinsung.
Bei den Römern waren die Zinssätze bekannt und wurden sehr detailliert behandelt. Das 12-Tabellen-Gesetz hatte bereits eine Zinsobergrenze festgesetzt. Erst seit dem Zweiten Weltkrieg, dem Herrscher von 306 bis 337, waren Kredittransaktionen mit einem Zins von 12 % an der Tagesordnung. 7 ] Das Verbot der christlichen Zinssätze war ein Hindernis für die Kreditvergabe.
Im Jahre 1179 erlaubte es Papst Alexandre III. den jüdischen Bürgern explizit, Zinsgeschäfte zu tätigen, doch der Vierte Lateranrat von 1215 forderte von den jüdischen Bürgern Schadenersatz zu hohen Zinssätzen. Die daraus resultierenden Erfolge der jüdischen Bevölkerung im Kreditwesen veranlassten die Franken 1462, Darlehenskassen aus christlichen Geldern einzurichten, um die Gläubigen „aus den Fängen der jüdischen Wucherer“ zu erlösen.
8 ] 1397 vergibt die Kosimo de‘ Medici unter anderem Krediten an den florentinischen Händler Nicoli. Schon 1530 verlieh Jacob Fougger dem späten Bundeskaiser Friedrich I. ein Kredit von 275.333 Zählern. Dies wirkte sich auf das Kreditsystem und damit auch auf den Warenverkehr aus. Die reisenden Händler bekamen bereits im ausgehenden Alter Akkreditive gegen Kaution bei einem Banker, gegen deren Vorweisung ein Teil des eingezahlten Betrages auf der Reiseroute ausbezahlt wurde und das Risiko von Raubüberfällen auf Fahrten reduziert werden konnte.
Henry VIII. legalisiert die Zinszahlungen im Jahre 1575, aber erst mit der Abschwächung des kirchenrechtlichen Zinsverbotes und seiner endgültigen Auflösung im Jahre 1741 können Kreditzinsen gesetzlich gefordert werden. Dies führte zu einer Ausweitung des gewerblichen Kreditgeschäfts. Gegründet 1619, war die renommierte Hamburgische Nationalbank noch keine Kreditbank, sondern nur eine Zahlungsverkehrsbank. Im Falle der Kreditinstitute kam es zu einer Veränderung der Kreditvergabepolitik, als ab 1795 auch den Stadtbürgern Kredite eingeräumt wurden.
11 ] 1856 wurden die ersten großen heutigen Kreditinstitute in der Hansestadt gegründet, die Hamburger Vereine (11. 8. 1856) und die Deutsche Nationalbank (15. 10. 1856). Die Spitzenverbände des Bankgewerbes schlossen im Jänner 1932 einen sogenannten Rahmenvertrag[14] mit einer Kredit- und Sollzinsvereinbarung, der im MÀrz 1965 durch die Zinsenverordnung abgelöst wurde.
Beides soll die Profitabilität der Kreditinstitute durch einheitliche und feste Zinsen sichern, aber auch die Kreditnehmer durch vorgegebene Höchstzinssätze absichern. Mit dem Auslaufen der Zinsregelung im April 1967 wurden auch die Darlehenszinsen der Entwicklung des Marktes unterworfen. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm in den Jahren des Umbaus die Wichtigkeit der Kreditvergabe an Privatkunden zu.
Bei den Kreditinstituten wurden Darlehen für den Kauf von Gebrauchsgütern, Verbraucherkredite, gewährt, die über eine feste Ratenzahlung binnen maximal 72 Monate zurückgezahlt werden mussten. Bei den Ausleihungen handelte es sich im Wesentlichen um Kundengehälter; neben der Abtretung von Löhnen und Gehältern war vor allem die Verpfändung von Fahrzeugen im Wege der Absicherung verbreitet. Zur Überwachung der Kreditwürdigkeit der Kreditnehmer berichten die Darlehensgeber über die der Stiftung eingeräumten Teilzahlungskredite.
Auf diese Weise gewannen die Kreditinstitute einen Überblick über die Ertragslage und gewährten Überziehungskredite in Form von mehreren monatlichen Gehaltseinnahmen. Im Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom Jänner 2002 wurde auf den Ausdruck Kredit verzichtet, der als Sammelbegriff für das Geld-Darlehen, einen Aufschub der Zahlung und andere finanzielle Unterstützung wirkte.
Darlehen sind die Übertragung von Waren oder Geldern für einen begrenzten Zeitraum. Alle Kreditformen weichen von Mieten, Pachten und Darlehen dadurch ab, dass sowohl Vermieter als auch Verpächter und Darlehensnehmer immer nur direkte Eigentümer werden und das gleiche Objekt zurückgeben müssen. Über den gutgeschriebenen Geldbetrag oder die Ware verfügt der Darlehensnehmer in voller Höhe.
Im Regelfall ist der Darlehensnehmer gegenüber dem Darlehensgeber nicht dazu gezwungen, mit dem Geldbetrag oder der Sache in einer gewissen Form umzugehen, es sei denn, es wurden diesbezüglich Vertragsvereinbarungen geschlossen. Allen Darlehen ist gemein, dass ein Darlehensvertrag das rechtliche Verhältnis zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber reguliert und vor allem die Darlehenskonditionen festlegt.
Darlehen von Nicht-Banken innerhalb eines Unternehmens werden häufig als „konzerninterne Finanzierung“ eingesetzt, wenn Mutterunternehmen ihren Tochterunternehmen Darlehen zur Verfuegung stellen bzw. vice versa. Als Anteilseigner können die natürlichen Personen ihrem Unternehmen auch Darlehen in Gestalt von Aktionärsdarlehen gewähren. Weitere Darlehensgeber im Nicht-Bankensektor sind unter anderem Verpfänder, Darlehenshaie und Privatpersonen, die häufig als Substitute für Banken auftreten, von denen die Darlehensnehmer keine Darlehensnehmer haben.
Zwar agieren Verpfänder und Darlehenshaie als kommerzielle Darlehensgeber, doch sind die natürlichen Menschen nicht kommerziell aktiv; Angehörige oder Bekannte gewähren in der Regel Darlehen aus Freundlichkeit. Die wichtigsten Geldgeber in der Volkswirtschaft sind die Banken. Aus diesem Grund werden Bankkredite in der Regel mit umgangssprachlichen Krediten in Verbindung gebracht. Die Essenz eines Bankdarlehens ist laut Dr. med. Karl Friedrich Haagenmüller „dass der Darlehensgeber in der heutigen Zeit eine Dienstleistung erbringt und damit zum Darlehensgeber wird, während der Darlehensnehmer sich als Darlehensnehmer erst in der zukünftigen Zeit zur Erfüllung der Forderung verpflichtet“.
25 ] Das Bankenrecht behandelt ausführlich den Begriff des Kredits als wichtigstes Bankengeschäft. Hierbei ist zu beachten, dass finanzielle Innovationen zu immer neuen und nur mit einer größtmöglichen Breite abdeckbaren Kreditprodukte führt. Das bankaufsichtsrechtliche Kreditkonzept des 1 Abs. 1 Nr. 2 KfW gliedert das Aktivgeschäft in die Grundarten der Geldvergabe (Geldkredite) und der Kreditvergabe (Akzeptanzkredite), nennt den – nicht mehr gebräuchlichen – Wechsel- und Scheckkauf als Diskontgeschäfte (Nr. 3) und Garantiegeschäfte (Nr. 8).
Die Kreditlaufzeit ist in 19 Abs. 1 HGB nur für Kredite in Millionenhöhe festgelegt und setzt sich aus bilanziellen Aktiva, Derivaten (mit Ausnahmen von Stillhaltepflichten aus Call-Optionen) sowie den dafür eingegangenen Garantien und sonstigen außerbilanziellen Geschäften zusammen. In § 21 des Kreditwesengesetzes (KWG) ist ein weiteres Darlehen für Organdarlehen festgelegt. In der seit Jänner 2014 geltenden Eigenkapitalverordnung (CRR) wird von Kreditrisiken und -positionen anstelle von Krediten gesprochen und auch der Schwerpunkt auf Vorauszahlungen gelegt.
Gemäss Artikel 379 Nr. 1 KRR gilt ein Finanzinstitut als für Wertschriften, Devisen oder Waren gezahlt, bevor es diese empfangen oder Wertschriften, Devisen oder Waren ausgeliefert hat, bevor es ihre Zahlung empfangen hat. Eines der gebräuchlichsten Kredite ist das Anleihen. In den meisten Fällen wird zwischen den Vertragsparteien eine fixe Rückzahlungsvereinbarung geschlossen.
Fehlt eine solche Tilgung, wird der Darlehenswert zuzüglich Verzugszinsen bei Kündigung durch eine der Vertragsparteien zur Zahlung fällig. 3. Der Darlehenswert wird in der Regel auf ein spezielles Kundenkonto des Darlehensnehmers gebucht und bei Ausschüttung dem Kontokorrentkonto gutzuschreiben. Bardarlehen werden über eine Kontokorrentlinie oder ein separates Bankkonto (z.B. Überziehungskredite, Lombardkredite) gewährt.
Der Kreditrahmen wird in der Regel für einen begrenzten Zeitrahmen gewährt, kann aber während der Vertragslaufzeit durch einen entsprechenden Zahlungsverkehr in unterschiedlicher Größenordnung genutzt werden. Das Barkreditgeschäft ist in der Regel als Revolvingkredit strukturiert, so dass das Darlehen bis zur vollständigen Rückzahlung der gewährten Kreditlimite wieder in vollem Umfang in Anspruch genommen werden kann.
Ausleihungen, die für den Kauf oder den Neubau von Grundstücken eingesetzt werden, werden als Baufinanzierung bezeichne. Eine Rückzahlung in Form von Renten über einen längeren Zeitabschnitt, 30 Jahre sind die Regel. In der Regel wird die Zahlung im Zuge des Baufortschritts geleistet. Lombardkredite sind als Gegenleistung für die Bestellung von Sicherheiten gewährte Ausleihungen.
Investitionsdarlehen sind Ausleihungen für die Anlage. Betriebsmitteldarlehen sind Bardarlehen zur kurzfristigen Vermögensfinanzierung, die oft als Kreditlinie auf Girokonten vergeben werden. Sie sind in der Regel revolvierend strukturiert und können nach dem Abbau wieder voll ausgeschöpft werden. Neben den Zinszahlungen können für ungenutzte Teile des Kredits auch Kreditkommissionen beim Darlehensgeber eingefordert werden.
Rohstofffinanzierungen oder Barvorlagen sind Bardarlehen, die in der Regel auf Spezialkonten gebucht werden und nur mit einer kurzfristigen Endfälligkeit vergeben werden. Im Falle komplexer Bankprodukte, die aus mehreren Bestandteilen bestehen, spricht man von strukturierter Finanzierung, wenn neben der tatsächlichen Kreditvergabe weitere Vereinbarungen wie z.B. Zinsbegrenzungen oder Umschuldungen für spätere Perioden getroffen werden. Bei den Schuldscheinen handelt es sich um Darlehen, die teils von Kreditinstituten, teils von anderen Anlegern vergeben werden.
Hierbei gehen die Kreditinstitute eine Wechselhaftung durch Annahme ein und erhöhen durch ihre gesamtschuldnerische Bürgschaft die Kreditwürdigkeit des Wechselempfängers. Prolongationskredite sind Festzinskredite, bei denen der Zinssatz nicht über die ganze Dauer fixiert ist, sondern in vertraglichen Intervallen an die Marktbedingungen angepaßt wird. Bereitschaftsdarlehen (Stand-by-Darlehen) sind Kreditrahmen, die der Liquiditätssicherung eines Betriebes dienten und in der Regel nicht in Anspruch genommen werden.
Die Banken legen bei der Vergabe von Darlehen großen Wert auf die langfristige Zins- und Tilgungsfähigkeit des Darlehensnehmers aus laufender Geschäftstätigkeit (bei Unternehmen: Cashflow). Vor allem bei mittel- und längerfristigen Darlehen kann die Bestellung von Sicherheiten durch einen Sicherheitengeber erforderlich sein. Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen des Schuldrechts ist die Vergabe von Darlehen durch spezielle Gesetze geregelt.
Das Verbraucherkreditgesetz (1. Jänner 2003) hat in der Schweiz für gewisse Arten von Darlehen einen Höchstzinssatz von 15 % p. a. festgesetzt und ein Rücktrittsrecht eingeführt. In dem Rundschreiben 18/2005 hat die Bank die Umsetzung der Vorgaben von Basisrechtsvorschriften für die Kreditwirtschaft präzisiert. Darin sind die Vorgehensweisen zur Beurteilung des Risikos von Darlehen mittels eines Beurteilungs- oder Ratingverfahrens vorgeschrieben und Regeln für die Eigenkapitalunterlegung von Darlehen festgeschrieben.
Die Bonitätsbeurteilung basiert auf allgemeinen Finanzierungsvorschriften, einschließlich der Goldenen Bankregelung. Mit der Kreditvergabe geht jeder Darlehensgeber ein Bonitätsrisiko ein, da die vertragliche Tilgung zuzüglich Zins in der Folgezeit erfolgt und somit mit Unsicherheiten verbunden ist. Unsicherheit heißt, dass die potenziellen Folgen bekannt sind (vollständiger oder partieller Kreditausfall), den Kreditgebern aber keine verlässlichen Angaben über die Eintrittswahrscheinlichkeiten vorliegen.
Sie müssen dieses Bonitätsrisiko durch eine angemessene Kreditnehmeranalyse (Bilanzanalyse für Firmen, Kommunalbilanzanalyse für Kommunen, Einkommens- und Vermögensbetrachtung für natürliche Personen) bewerten und ein Bonitätsrating abgeben. Die Kreditrisiken können durch Kreditsicherheit gemindert oder vollständig eliminiert werden. Beim Bezahlen mit Kreditkarte wie z. B. für die Zahlungsmittel der Marken Data Center, Data Center, Data Center, Diners Clubs, Master Card, Visa, America Express/ American Airlines, wird dem Käufer in der Regel ein zinsloses Darlehen mit einer Laufzeit von einem Jahr eingeräumt.
In diesem Falle werden die Gebühren von den Firmen bezahlt, die die Karte annehmen. Wenn Sie mit Bankkarten zahlen (wie bei EG, ME und V-Zahlung etc.), gibt es kein Guthaben, aber der Rechnungsbetrag wird direkt vom Girokonto abgebucht. „Von jemandem einen Kredit zu haben“ heißt auch, das Selbstvertrauen, zahlungskräftig und damit bonitätsstark zu sein.
„Der Verlust des Kredits“ heißt im Gegensatz dazu, sich selbst unzuverlässig zu machen. Wer die Kreditwürdigkeit eines anderen dadurch bedroht, dass er wahrheitswidrige Sachverhalte geltend macht, ist für den entstandenen Sachschaden nach 824 Abs. 1 HGB (Kreditgefährdung) haftbar und kann sich auch wegen Diffamierung nach 187 HGB strafrechtlich verfolgen lassen.
Ein ausreichendes Kreditangebot ist für das reibungslose Funktionieren der Wirtschaft von großer Wichtigkeit. Darlehen sind für Firmen – neben dem Kapital – eine wesentliche Finanzierungsquelle für Investitionsvorhaben und die laufenden Geschäftsaktivitäten (Umlaufvermögen). Der Konsument kann mit Hilfe von Guthaben seinen Verbrauch vorverlegen, d.h. Waren kaufen, bevor er das nötige Kapital verdient hat.
Ein Teil der öffentlichen Aufträge wird durch Darlehen – oft in Anleiheform – gedeckt. Die Kreditvergabe wird in wirtschaftlichen Krisen oft durch fehlendes Misstrauen zwischen Wirtschaftssubjekten untergraben. Die Notenbanken bemühen sich dann, die Kredit- und Geldmengenversorgung durch ihre Währungspolitik zu erhöhen. Kreditinstitute haben im Zuge ihrer Risikoveränderung die Pflicht, der Wirtschaft Darlehen zur Verfügung zu stellen, um den Warenkreislauf mit dem notwendigen Geld zu versehen (siehe auch Kredittheorie).
Als Finanzvermittler sind sie die zwischenmenschlichen Mittler zwischen ihren Anlegern und den Kreditnehmern[33], wodurch sie auch die verschiedenen Fälligkeitsinteressen der Marktakteure im Zuge der Laufzeitentransformation auffangen. Das Anlegen einer neuen Kreditverbindung durch eine Bank wird als Kreditentstehung bezeichnet. Die Kreditbörse ist die mentale Übersicht über alle Submärkte von Darlehen.
34 ] Ein Darlehen wird gewährt, wenn jemand sein bestehendes Kapital nicht besser nutzen kann. Der Kreditbedarf basiert vor allem auf den Produktivitätserwartungen von Investitionsprojekten (Investitionskredit), dem Ausgleich der Liquidität (Betriebsmittelkredit) oder der Erwartung eines eventuellen zukünftigen Verbrauchs (Konsumentenkredit). In der Bilanz ist das Darlehen das Gegenstück zu den Geldern (als Verbindlichkeiten der Zentralbank) als Aktiven, beinhaltet aber auch natürliche Kreditverhältnisse wie Lieferantenkredite.
Im primären Markt agieren Banken, Versicherungsgesellschaften, andere Wirtschaftseinheiten (Staaten) als Versorger und Abnehmer, im sekundären Markt sind Pfandleiher, Kreditbroker, Darlehenshaie und der Warenhandel.