Fremdwährungskredite haben sich in Europa während und nach der Finanzkrise keinen guten Namen gemacht. Hier erfahren Sie, welche Probleme es gab und warum Ihnen Schweizer Franken-Darlehen noch interessante Möglichkeiten bieten! Eines der weltweit günstigsten Fremdwährungskredite ist nun auch einem Währungsrisiko ausgesetzt. Der Festzinssatz der Schweiz gegenüber dem Euro wurde angehoben. Zum Beispiel ein Darlehen in Schweizer Franken.
Kreditverträge prüfen und Forderungen, Fragestellungen und Problematiken zu Euro-Darlehen, Auslandskrediten und Tilgungskosten geltend machen.
Einfache Kontrakte und Kreditvereinbarungen sind aufgrund immer komplexerer gesetzlicher Regelungen zu Ende. Waren es vor 20 Jahren noch einige wenige, recht überschaubare Vertragsseiten für einen Hauskauf oder Hausbauer, so gibt es heute umfangreiche Vereinbarungen mit oft ca. 20 Sätzen. Bei diesen Verträgen, die für den Laie nicht mehr nachvollziehbar sind, handelt es sich in der Regel auch um extrem komplizierte Rahmenbedingungen der betreffenden Banken.
Solche Verträge sind selbst für den erfahrenen Fachmann oft schwierig zu bewerten, da jede einzelne Hausbank in der Regel ihre eigene Vorgehensweise hat, um die für sie optimale Vertragsgestaltung zu ermitteln. Zudem ändert sich die Gesetzgebung ständig und wird immer komplizierter, vor allem durch die EU-Vorschriften. Wenn dies nicht ausreicht, würde der Bundesgerichtshof auch immer wieder dazu beitragen, dass Darlehensverträge geändert werden müssen oder sich die Grundlage für die Ansprüche der Darlehensnehmer grundlegend ändert.
In den letzten zehn Jahren war es noch unvorstellbar, dass die Zinssätze in die Verlustzone gehen könnten, und auch die Kreditinstitute haben diesen Sachverhalt in den vorangegangenen Kreditvereinbarungen nicht berücksichtigt. Auch wenn es sich um ein anscheinend einfaches Euro-Darlehen handelte, bedeutet dies leider nicht, dass die zugrunde liegenden rechtlichen Vorschriften und die im Darlehensvertrag benutzten Bedingungen weniger aufwendig sind.
Begriffe wie Zinsklausel, Margin, 3-Monats-Euribor, Limite, Referenzzins, Sekundärmarktrendite oder Eurozinsswap machen es dem Verbraucher nahezu unmöglich, Rechte, Verpflichtungen und Risken beim Vertragsabschluss zu beurteilen. Eine Kreditvereinbarung ist ein Kontrakt zwischen einem Kreditunternehmen (Kreditgeber) und einer anderen Person (Kreditnehmer), der die Bereitstellung eines gewissen Geldbetrags unter gewissen Bedingungen beinhaltet.
Weil es sich bei Darlehensverträgen in der Regel um beträchtliche Geldsummen im Immobiliensektor handelt, führen solche Verträge oft zu Auseinandersetzungen und Interpretationsschwierigkeiten. Vor allem die Interpretation der Regelungen des Kreditvertrags und die Informationspflichten der Hausbank als Unternehmerin sind oft fraglich. Insofern muss immer auch zwischen Kreditvereinbarungen zwischen Banken und Firmen sowie zwischen Banken und Verbrauchern unterschieden werden.
Schliesst der Konsument einen Darlehensvertrag ab, ist er besser auf der Grundlage der Vorschriften des Verbraucherschutzgesetzes und des Verbraucherkreditgesetzes aufgestellt. Gerade für in Kreditangelegenheiten generell unerfahrene Kunden bestimmte gesetzliche Regelungen haben häufig zur Folge, dass rechtswirksame unterzeichnete Kreditverträge nicht angewendet oder umstritten werden.
Der Bundesgerichtshof hat bereits zahlreiche Regelungen in solchen Kreditvereinbarungen wie verspätete Zahlungen, undurchsichtige Umwandlungsklauseln, Rückstandszinsen, Fälligkeitstermine etc. für rechtswidrig befunden. Vor allem die in den vergangenen Jahren entstandene Währungsdifferenz hat unter anderem dazu beigetragen, dass Darlehen entweder unilateral von Kreditinstituten gekündigt wurden oder zu beträchtlichen Meinungsverschiedenheiten über die Fortführung des Darlehens, die Kreditbesicherung oder die Umrechnung führten.
Da eine große Zahl von Krediten zum Kauf von Eigentumswohnungen, Häusern oder Grundstücken genutzt wurde, sind dies für den Konsumenten sehr wichtige rechtliche Transaktionen. Häufig wird bei Fremdwährungsdarlehen in einem Tilgungsmittel gespart, um das Darlehen am Ende der Laufzeit mit Tilgungsträgern tilgen zu können.
Solche Differenzen zwischen dem Darlehensbetrag und dem Wert des Tilgungsvehikels bedeuten oft, dass das Darlehen am Ende der Laufzeit nicht durch das Tilgungsvehikel gedeckt werden kann. Daher muss der Verbraucher oder Darlehensnehmer in diesem Falle einen Zusatzbetrag zahlen. Zudem gibt es häufig die Wechselkursdifferenz zwischen der Aufnahme in EUR und der ausländischen Landeswährung (z.B. Schweizer Franken, Yen).
Damit ist der Darlehensnehmer oft doppelt beladen und bedroht. Eine genaue Überprüfung der Kreditgewährung, des Kreditvertrags und der zugrundeliegenden Vorschriften hat oft ergeben, dass illegale Vertragsklauseln oder Bankkonditionen getroffen wurden. Dr. Hanna W. Wiesflecker war nicht nur in namhaften Kanzleien in Österreich und Österreich beschäftigt, sondern auch mehrere Jahre als Rechtsanwalt beim Verband für Verbraucherinformation (VKI) und beim European Consumer Centre (ECC).
In dieser Zeit hat Dr. Wiesflecker zahlreiche Verbraucher im Rahmen des Verbraucherschutzes im Rahmen des ECC und des Verbandes in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen beraten. Durch seine langjährige anwaltliche Praxis ist Dr. Klaus W. W. Wiesflecker auf den Gebieten des Verbraucherschutzrechts, des Bank- und Versicherungsrechts sowie des Kreditvertragsrechts tätig.
Als Rechtsanwältin ist Dr. Wiesflecker zudem Vertrauens- und Vertragsanwältin der Tiroler Landesarbeitskammer und vertritt und berät daher regelmässig auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Verbraucherschutzrechts. Gern werden wir Sie ausführlich und fachkundig informieren! In ganz Ã-sterreich sind wir fÃ?r Sie da! Sie müssen Java Script aktivieren! um an Anwalt Dr. W. Wiesflecker zu schreiben oder +43(512)586 586 anzurufen.