Wenn Sie eine SCHUFA-Auskunft beantragen, wollen Sie entweder Ihre gespeicherten Daten prüfen oder Ihre Bonität nachweisen, zum Beispiel bei einer Wohnungsbewerbung. Die Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zeigt Ihnen, welche Daten die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Sie ist grundsätzlich kostenlos. Ein Bonitätsnachweis zur Vorlage bei Dritten kostet Geld.
Datenkopie oder BonitätsCheck?
Möchten Sie wissen, welche Informationen die SCHUFA über Sie gespeichert hat, wählen Sie die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Sie enthält Ihre personenbezogenen Daten und nennt deren Herkunft. Außerdem erfahren Sie, an wen die SCHUFA in den vergangenen zwölf Monaten Daten übermittelt hat. Die SCHUFA kennzeichnet die Kopie als vertraulich und für den persönlichen Gebrauch.
Für Vermieter oder Arbeitgeber ist der SCHUFA-BonitätsCheck gedacht. Sie erhalten ihn als PDF mit einem Code. Damit lässt sich prüfen, ob das Dokument echt ist. Laut Produktseite kostet der SCHUFA-BonitätsCheck einmalig 29,95 Euro. Da sich Preise ändern können, prüfen Sie den Betrag vor der Bestellung. Ob ein Vermieter den Nachweis akzeptiert, sollten Sie direkt klären.
Geben Sie eine vollständige Datenkopie nicht ungeprüft weiter. Sie kann mehr persönliche Angaben enthalten, als eine andere Person für ihre Entscheidung benötigt. Auch Angaben zum Score, also zur Bewertung Ihrer Bonität, hängen vom jeweiligen SCHUFA-Produkt und dessen aktuellem Angebot ab. Gehen Sie deshalb nicht davon aus, dass jede Datenkopie denselben Score oder einen aktuellen Wert enthält.
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So beantragen Sie die Datenkopie
Die kostenlose Kopie beantragen Sie über den offiziellen Internetauftritt der SCHUFA. Achten Sie darauf, tatsächlich die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO auszuwählen und nicht versehentlich einen kostenpflichtigen Bonitätsnachweis oder ein anderes Angebot.
Im Online-Formular geben Sie die verlangten persönlichen Angaben ein. Die SCHUFA kann einen Nachweis Ihrer Identität verlangen; der genaue Ablauf richtet sich nach dem aktuellen Formular. Falls Sie eine Ausweiskopie einreichen sollen, senden Sie nur die nötigen Angaben. Nicht benötigte Informationen können Sie schwärzen, soweit das im jeweiligen Verfahren möglich ist.
Die SCHUFA verschickt die Datenkopie gewöhnlich per Post. Sie nennt dafür etwa fünf bis sieben Tage; bei hohem Anfrageaufkommen dauert es länger. Diese Lieferzeit ist eine Orientierung und keine Zusage. Die DSGVO sieht in der Regel eine Frist von höchstens einem Monat vor. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen darf sie verlängert werden; darüber muss die SCHUFA innerhalb des ersten Monats informieren.
Was die Datenkopie kostet
Die erste Kopie Ihrer personenbezogenen Daten ist grundsätzlich kostenlos. Die DSGVO begrenzt kostenlose Kopien nicht auf eine pro Jahr. Für weitere Kopien darf die SCHUFA ein angemessenes Entgelt verlangen, besonders bei offensichtlich unbegründeten oder übermäßig häufigen Anfragen. Eine häufigere Anfrage allein ist jedoch nicht automatisch kostenpflichtig.
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Bei Vermittlungsseiten, die gegen Gebühr bei der Bestellung helfen, sollten Sie genau hinsehen. Eine solche Servicegebühr ist keine Gebühr, die die SCHUFA für ihre kostenlose Datenkopie erhebt. Prüfen Sie vor dem Absenden, ob Sie eine Datenkopie, einen kostenpflichtigen Nachweis oder ein Abo bestellen.
Einträge nach Erhalt prüfen
Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren Unterlagen. Achten Sie besonders auf falsche persönliche Daten, unbekannte Verträge und Informationen zu Forderungen, die Sie nicht zuordnen können. Sie zeigt außerdem, woher die gespeicherten Daten stammen und an wen die SCHUFA sie übermittelt hat.
Wenn Sie einen Fehler oder einen unzulässigen Eintrag finden, wenden Sie sich an die SCHUFA und bitten Sie um eine Prüfung. Sie können verlangen, dass die SCHUFA falsche oder unzulässig gespeicherte Daten berichtigt oder löscht. Je nach Fall können Sie auch verlangen, dass sie die Daten nur noch eingeschränkt verarbeitet. Beschreiben Sie genau, was falsch ist, und fügen Sie passende Belege bei, etwa Zahlungsnachweise oder Schriftwechsel.



