Klarheit vor dem Kredit.So arbeiten wir
Bonität & SCHUFA

Wie lange dauert die Bearbeitung bei der SCHUFA?

Geschlossener Laptop, Kartenetui und Vorhängeschloss.
KI-generiertes Symbolbild

Für eine kostenlose SCHUFA-Datenkopie nennt die SCHUFA etwa eine Woche Bearbeitungszeit; für Anträge auf Korrektur falscher Daten gibt sie keine allgemeine Bearbeitungsfrist an. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom Anliegen ab.

Die Datenkopie zeigt, welche persönlichen Daten die SCHUFA gespeichert hat. Eine Korrektur ist ein eigener Vorgang. Über einen Kredit entscheidet der Kreditgeber, nicht die SCHUFA.

Wie lange die Datenkopie dauert

Für die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nennt die SCHUFA auf verschiedenen Informationsseiten durchschnittlich vier bis sieben beziehungsweise fünf bis sieben Tage. Außerdem gibt sie an, dass die Auskunft in der Regel innerhalb von sieben Tagen per Post ankommt. Die SCHUFA garantiert diese Fristen nicht. Bei hohem Anfrageaufkommen oder zusätzlicher Identitätsprüfung dauert es länger.

Die SCHUFA nennt dabei „Tage“, legt aber nicht ausdrücklich fest, ob damit Kalender- oder Werktage gemeint sind. Achten Sie darauf, dass Ihre Identität erfolgreich bestätigt werden kann: Eine zusätzliche Prüfung verzögert die Auskunft.

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Sobald die SCHUFA Ihre Identität bestätigt hat, können Sie den SCHUFA-Account digital nutzen. Wie lange Registrierung und Identitätsprüfung dauern, gibt die SCHUFA nicht an. Der Account enthält derzeit nicht alle Informationen aus der postalischen Datenkopie, darunter bestimmte Scores, die an Unternehmen übermittelt werden.

Person beim Prüfen eines Berichts zu Hause.
KI-generiertes Symbolbild

Wie lange eine Datenkorrektur dauert

Für die Berichtigung falscher Angaben nennt die SCHUFA keine allgemeine Bearbeitungsdauer. Sie kann den Antrag prüfen und bei Bedarf bei dem Unternehmen nachfragen, das die Information gemeldet hat.

Nach Artikel 16 DSGVO muss die SCHUFA unrichtige personenbezogene Daten unverzüglich berichtigen. Sie muss die betroffene Person grundsätzlich unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats über die ergriffenen Maßnahmen informieren. Bei komplexen Anliegen oder einer großen Zahl von Anträgen darf sie die Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängern. Sie muss innerhalb des ersten Monats über die Verlängerung und deren Gründe informieren. Die Monatsfrist erlaubt also nicht, eine klare Korrektur grundsätzlich einen Monat aufzuschieben.

Was Sie bei einem falschen Eintrag tun

Beschreiben Sie möglichst genau, welcher Eintrag falsch ist, und legen Sie Belege dafür bei. Bewahren Sie den Antrag und Ihre persönliche Antragsnummer auf. Im SCHUFA-Account oder im Hilfeportal können Sie den Bearbeitungsstand verfolgen.

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Stammt die Angabe von einem Gläubiger oder einem anderen Vertragspartner, bitten Sie auch dieses Unternehmen, die an die SCHUFA gemeldeten Daten zu korrigieren. Damit wenden Sie sich sowohl an die SCHUFA als auch an das Unternehmen, das den Eintrag gemeldet hat.

Wenn noch geprüft wird, ob die Angaben stimmen, können Sie unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DSGVO verlangen, dass die strittigen Daten während der Prüfung nur eingeschränkt verwendet werden. Erhalten Sie keine nachvollziehbare Antwort, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Wann die SCHUFA Einträge löscht

Die Zahlung einer Forderung führt nicht automatisch zur sofortigen Löschung des Eintrags. Bestimmte Informationen über nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen löscht die SCHUFA grundsätzlich genau drei Jahre nach Erledigung. Für bestimmte Forderungen, die von einer Restschuldbefreiung umfasst sind, gilt eine abweichende Frist von sechs Monaten nach Erteilung der Restschuldbefreiung.

Diese Speicherfristen gelten für die reguläre Löschung korrekter Daten. Bei einem falschen oder unzulässigen Eintrag können Sie stattdessen eine Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Sie müssen dafür nicht bis zum Ende der Speicherfrist warten.

Person legt einen Brief beiseite und öffnet ein Notizbuch.
KI-generiertes Symbolbild

Wann die Kreditentscheidung kommt

Eine SCHUFA-Auskunft ist nur ein möglicher Teil der Prüfung eines Kreditantrags. Über den Antrag und die Auszahlung entscheidet der Kreditgeber. Eine allgemeine Bearbeitungszeit für Kredite lässt sich deshalb nicht aus der Dauer einer SCHUFA-Auskunft ableiten. Fragen Sie beim Anbieter nach dem Stand Ihres Antrags und danach, ob noch Unterlagen fehlen.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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