Wenn du neben dem Studium Geld verdienst, hängt es davon ab, welche Förderung du nutzt. Beim KfW-Studienkredit hat dein Einkommen keinen Einfluss darauf, ob du den Kredit bekommst. Beim BAföG wird es bei der Berechnung berücksichtigt und kann die Förderung mindern.
Studienkredite musst du zurückzahlen. Ob dein Einkommen berücksichtigt wird, hängt vom jeweiligen Angebot ab; die Regeln des KfW-Kredits gelten nicht automatisch für andere Studienkredite.
Beim KfW-Kredit zählt dein Einkommen nicht
Die KfW vergibt ihren Studienkredit unabhängig vom Einkommen und von Sicherheiten. Ein eigener Verdienst schließt den Kredit also nicht aus. Trotzdem gelten Voraussetzungen zu deinem Alter und deinem Wohnsitz beziehungsweise deiner Staatsangehörigkeit. Auch die Hochschule muss bestimmte Kriterien erfüllen. Laut KfW können Studierende den Kredit beantragen, wenn sie die Altersvoraussetzungen erfüllen und an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland studieren. Weitere Bedingungen hängen vom persönlichen Fall ab.
Die KfW zahlt monatlich bis zu 650 Euro aus. Für ein Erst- oder Zweitstudium nennt sie eine Förderung von höchstens 14 Semestern und insgesamt bis zu 54.600 Euro. Bei der höchsten monatlichen Auszahlung ergibt sich diese Obergrenze. Sie ist keine Empfehlung, den vollen Betrag aufzunehmen. Sinnvoll ist, zuerst die monatliche Finanzierungslücke zu berechnen und nur den Betrag zu beantragen, den du tatsächlich brauchst.
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Der KfW-Studienkredit lässt sich mit BAföG und dem Bildungskredit des Bundes kombinieren. Andere Studienkredite können eigene Voraussetzungen haben. Bei privaten Angeboten unterscheiden sich die Bedingungen nach Anbieter; aus den KfW-Regeln lässt sich daher keine allgemeine Aussage über Einkommensprüfungen bei allen Krediten ableiten.

Rückzahlung hängt nicht automatisch vom Gehalt ab
Dass dein Einkommen bei der Kreditvergabe keine Rolle spielt, heißt nicht, dass die KfW deine Rückzahlung später automatisch an dein Gehalt anpasst. Du kannst die monatliche Rückzahlungsrate ändern. Die KfW nennt eine Mindestrate von 20 Euro. Die Rückzahlung darf grundsätzlich nicht länger als 25 Jahre dauern. Eine längere Laufzeit kann die Zinskosten erhöhen.
Der Kredit kostet Zinsen. Der Zinssatz ist variabel und wird laut KfW jeweils zum 1. April und 1. Oktober angepasst. Für neue Verträge ab dem 1. April 2026 wurde ein effektiver Jahreszins von 6,53 Prozent genannt. Dieser Wert gilt für diesen Stichtag und ist nicht automatisch der aktuelle Zinssatz für spätere Verträge. Prüfe den für deinen Vertrag geltenden Zinssatz in den KfW-Konditionen oder im Angebot.
Berechne deshalb nicht nur, wie viel Geld du während des Studiums erhältst, sondern auch, wie viel du später zurückzahlen musst.
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Wenn du die Raten nicht leisten kannst, kannst du bei der KfW eine Stundung beantragen. Das ist ein vorübergehender Aufschub der Zahlungen. Dafür musst du Einkommen und Vermögen offenlegen; während der Stundung fallen Zinsen an. Bei finanziellen Schwierigkeiten ist die Stundung eine gesonderte Option; sie macht die Rückzahlung nicht automatisch einkommensabhängig.
BAföG berücksichtigt mehrere Einkommen
Beim BAföG beeinflussen dein Einkommen und Vermögen die Höhe der Förderung. Bei vielen Studierenden berücksichtigt das BAföG auch das Einkommen der Eltern oder des Ehe- beziehungsweise Lebenspartners. Es gibt keinen festen Einkommensbetrag der Eltern, der immer über die Förderung entscheidet. Freibeträge und persönliche Umstände beeinflussen die Berechnung.
Einkommen aus einer Beschäftigung kann die BAföG-Förderung mindern. Dabei kommt es unter anderem darauf an, um welche Art von Einkommen es sich handelt und für welchen Zeitraum es berücksichtigt wird.
Die Regeln für BAföG und Steuern sind verschieden. Wenn du neben dem Studium arbeitest, solltest du deshalb sowohl die Auswirkungen auf deinen BAföG-Bescheid als auch deine steuerliche Situation prüfen.
Bei Eltern oder Partnern zählt grundsätzlich das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Förderungszeitraums. In bestimmten Fällen wird das BAföG berechnet, ohne das Einkommen der Eltern zu berücksichtigen. Das gilt etwa, wenn du zuvor bestimmte Zeit gearbeitet hast oder dein Studium erst nach dem 30. Geburtstag beginnt. Ob eine Ausnahme greift, hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab.
So planst du deinen Finanzierungsbedarf
Prüfe zuerst, ob du BAföG bekommen kannst und wie viel nach Berücksichtigung deines Einkommens noch übrig bleibt. Danach lässt sich die Lücke zwischen deinen monatlichen Ausgaben und den verfügbaren Mitteln ermitteln. Berücksichtige dabei auch schwankende Einnahmen aus Nebenjobs und Ausgaben, die nicht jeden Monat anfallen.
Ein KfW-Kredit kann eine solche Lücke schließen, doch die ausgezahlte Summe wird zur späteren Schuldenlast. Wähle deshalb nicht automatisch den Höchstbetrag. Rechne mit einer Rückzahlungsrate, die auch nach dem Studienabschluss in dein Haushaltsbudget passt, und beachte, dass längere Rückzahlung die Zinskosten erhöhen kann.
Wenn du bereits Schwierigkeiten hast, Raten oder laufende Ausgaben zu bezahlen, ist ein weiterer Kredit nicht automatisch die passende Lösung. Eine anerkannte Schuldnerberatung hilft dir kostenlos, dein Budget und die nächsten Schritte zu prüfen. Bei der KfW solltest du frühzeitig nach einer Stundung fragen, da dafür ein Antrag und Angaben zu Einkommen und Vermögen nötig sind.



