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Geld verdienen in Deutschland

Familie am Esstisch mit Unterlagen und Zeichensachen.
KI-generiertes Symbolbild

In Deutschland verdienen Sie Geld mit einem Angestelltenjob, einem Nebenjob, selbstständiger Arbeit oder Vermögen, etwa durch Vermietung und Geldanlagen. Welche Möglichkeit passt, hängt davon ab, wie regelmäßig Sie Geld brauchen, wie viel Zeit Sie investieren und welche Kosten sowie Steuer- und Versicherungsregeln gelten.

Entscheidend ist, was nach Abzügen und Ausgaben übrig bleibt. Der Bruttolohn ist der Verdienst vor Steuern und Sozialabgaben. Bei Selbstständigen umfasst der Umsatz die Einnahmen aus Verkäufen oder Aufträgen; nach Abzug der Kosten bleibt der Gewinn.

Wege, in Deutschland Geld zu verdienen

Ein Angestelltenjob bietet ein vereinbartes Gehalt oder einen Stundenlohn. Für zusätzliches Geld können Sie zum Beispiel einen Nebenjob oder Minijob annehmen. Mit einer gefragten Fähigkeit können Sie Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel Nachhilfe, Gestaltung oder handwerkliche Arbeiten. Auch der Verkauf eigener Produkte oder Einnahmen aus Vermietung und Kapitalanlagen sind mögliche Wege.

Die Einnahmen unterscheiden sich stark. Bei einem Job sind Arbeitszeit und Lohn vereinbart. Bei selbstständigen Aufträgen schwanken Nachfrage und Kosten, während bei Vermietung und Geldanlagen das eingesetzte Vermögen und die jeweiligen Risiken zählen. Für Online-Nebenjobs wie Umfragen, Lieferdienste oder digitale Produkte gibt es keine Verdienstzahl, die für alle gilt.

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Möglichkeit Worauf Sie achten sollten
Angestelltenjob Vergleichen Sie Arbeitszeit und Bruttolohn. Steuern und Sozialabgaben verringern den Auszahlungsbetrag.
Minijob oder Nebenjob Prüfen Sie Verdienstgrenze, Abzüge und mögliche Auswirkungen auf andere Leistungen.
Selbstständige Dienstleistung Kalkulieren Sie Kosten ein und klären Sie, ob eine Anmeldung nötig ist.
Verkauf eigener Produkte Umsatz ist nicht Gewinn. Berücksichtigen Sie Material, Versand und weitere Ausgaben.
Vermietung oder Kapitalanlage Einnahmen und Renditen sind nicht sicher; Regeln und Risiken hängen von der konkreten Anlage ab.
Lebensmittel, Notizbuch und Taschenrechner auf einem Küchentisch.
KI-generiertes Symbolbild

Durchschnitt und Median beim Bruttolohn

Für Vollzeitbeschäftigte lag der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst im April 2025 bei 4.784 Euro, ohne Sonderzahlungen. Der Median betrug 4.123 Euro. Die Hälfte der betrachteten Verdienste liegt unter dem Median, die andere Hälfte darüber. Er beschreibt daher die Mitte der Verteilung besser als der Durchschnitt, der durch sehr hohe Gehälter nach oben gezogen wird.

Die Werte sind keine Prognose für Ihren persönlichen Verdienst und sagen nichts über Ihr Nettoeinkommen aus. Sie beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte und schließen Sonderzahlungen aus. Auch Unterschiede zwischen Gruppen erklären die Zahlen allein nicht: Im selben Monat betrug der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst vollzeitbeschäftigter Frauen 4.366 Euro und der von Männern 4.980 Euro.

Minijob und Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Für den 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro festgelegt. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber; für bestimmte Praktika und einzelne Personengruppen bestehen gesetzliche Ausnahmen.

Die Minijob-Verdienstgrenze beträgt 2026 monatlich 603 Euro beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro entspricht die Monatsgrenze rechnerisch rund 43,4 Arbeitsstunden. Entscheidend ist der regelmäßige durchschnittliche Verdienst, nicht eine feste Zahl an Wochenstunden. Der Arbeitgeber muss den Minijob anmelden.

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Ein Minijob ist nicht automatisch für Beschäftigte abgabenfrei. Bei gewerblichen Minijobs gilt grundsätzlich ein eigener Rentenversicherungsanteil von 3,6 Prozent. Beschäftigte können sich davon befreien lassen. Auch die Besteuerung richtet sich danach, ob der Arbeitgeber pauschal versteuert oder die individuelle Besteuerung gilt.

Selbstständig nebenbei arbeiten

Wer regelmäßig selbstständig arbeitet, um Gewinn zu erzielen, muss die Tätigkeit anmelden. Für ein Gewerbe ist in der Regel das Gewerbeamt zuständig; bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist das Finanzamt die erste Anlaufstelle. Ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt, hängt von der konkreten Tätigkeit ab; Freiberuflerinnen und Freiberufler melden sie steuerlich an, unter anderem über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Wenn Sie neben einem Hauptjob selbstständig arbeiten, prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Prüfen Sie, ob Sie Ihrem Arbeitgeber die Tätigkeit melden müssen, ob sie mit seiner Tätigkeit konkurriert und ob Ihre Arbeitszeit dadurch beeinflusst wird. Ihre Krankenkasse prüft außerdem, ob Sie die Selbstständigkeit neben- oder hauptberuflich ausüben.

Für die Einkommensteuer gilt 2026 ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Er bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht einfach auf den Bruttolohn. Die Kleinunternehmerregelung betrifft dagegen die Umsatzsteuer: Sie setzt voraus, dass der maßgebliche Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen machen den Gewinn nicht automatisch steuerfrei.

Zwei Personen planen ihre Rücklagen am Laptop.
KI-generiertes Symbolbild

Einnahmen richtig kalkulieren

Bei einem Angestelltenjob ist der Bruttolohn nicht der Betrag, der auf Ihrem Konto landet. Bei selbstständiger Arbeit ziehen Sie vom Umsatz zunächst Ihre betrieblichen Kosten ab. Danach können Steuern und gegebenenfalls Beiträge zur Sozialversicherung anfallen. Schätzen Sie deshalb, wie viel Ihnen nach Kosten, Steuern und möglichen Sozialversicherungsbeiträgen bleibt. Halten Sie Einnahmen und Ausgaben getrennt fest.

Bevor Sie eine Tätigkeit starten, klären Sie, wie regelmäßig Sie Geld verdienen werden, welche Kosten anfallen und ob Sie die Tätigkeit anmelden müssen. Für die Berechnung Ihres verfügbaren Betrags zählen unter anderem Ihre weiteren Einkünfte, Ihr Steuerstatus und Ihre Versicherungssituation. Allgemeine Verdienstangaben ersetzen diese Prüfung nicht.

Nebenverdienst mit Arbeitslosengeld

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, melden Sie einen Nebenjob vor dem Start bei der Agentur für Arbeit. Ein Freibetrag von 165 Euro monatlich bleibt anrechnungsfrei; bei höheren Einnahmen kann das Arbeitslosengeld sinken. Bei einer Beschäftigung von 15 Stunden oder mehr pro Woche müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden; diese Grenze gilt für den Bezug von Arbeitslosengeld, nicht allgemein für Nebenjobs.

Betrugsangebote erkennen

Seien Sie vorsichtig, wenn ein vermeintlicher Arbeitgeber Geld für eine Schulung, Ausrüstung oder eine Lizenz verlangt, bevor ein Arbeitsvertrag vorliegt. Es ist auch ein Warnsignal, wenn jemand Sie auffordert, Ausweisfotos oder Kontodaten zu schicken oder ein Video-Ident-Verfahren durchzuführen, bevor Sie den Arbeitgeber geprüft haben. Eine Anzeige auf einem bekannten Jobportal belegt nicht, dass das Angebot echt ist.

Besonders gefährlich sind Jobs, bei denen Geld auf Ihr privates Konto eingeht und Sie es weiterleiten oder in Kryptowährungen umtauschen sollen. So können Sie unwissentlich Geldgeschäfte für andere abwickeln. Stellen Sie Ihr Bankkonto und Ihre digitale Geldbörse nicht für fremde Zahlungen bereit.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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