Klarheit vor dem Kredit.So arbeiten wir
Umschuldung

Wann lohnt sich Umschulden?

Zwei Erwachsene beim sachlichen Gespräch über Unterlagen.
KI-generiertes Symbolbild

Wenn Sie einen Kredit abzahlen, mehrere Kredite zurückzahlen oder dauerhaft Ihren Dispokredit nutzen, kann ein neuer Kredit Kosten senken oder die Rückzahlung vereinfachen. Bei einer Umschuldung lösen Sie bestehende Schulden mit einem neuen Kredit ab. Sie lohnt sich, wenn die Gesamtkosten sinken, die Ablösung rechtlich möglich ist und die neue Rate dauerhaft in Ihr Haushaltsbudget passt.

Eine niedrigere Monatsrate allein genügt nicht: Bei längerer Laufzeit zahlen Sie insgesamt möglicherweise mehr. Vergleichen Sie deshalb alle noch offenen Kosten mit den Kosten des neuen Kredits, einschließlich Ablöse- und Wechselkosten.

Wann Umschulden helfen kann

Ein dauerhaft genutzter Dispo ist ein häufiger Anlass, eine Umschuldung zu prüfen. Ein Ratenkredit oder ein anderer Kredit mit niedrigerem effektivem Jahreszins kann die Rückzahlung planbarer machen. Bestimmte Kreditkosten fließen neben dem vereinbarten Zinssatz (Sollzins) in den effektiven Jahreszins ein. Vergleichen Sie trotzdem auch weitere Gebühren und Zusatzprodukte, denn diese können die Gesamtkosten erhöhen.

Auch mehrere Kredite lassen sich zu einem neuen Kredit zusammenfassen. Eine gemeinsame Rate vereinfacht den Überblick. Ob Sie dabei Geld sparen, hängt aber von der Restschuld, den bisherigen Laufzeiten und den Konditionen des neuen Kredits ab. Eine längere Laufzeit senkt oft die monatliche Rate, kann die Summe aller Zahlungen jedoch erhöhen.

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Bei einer Baufinanzierung kommt ein Wechsel vor allem zum Ende der Zinsbindung oder nach Ablauf eines gesetzlichen Kündigungsrechts infrage. Neben dem neuen Zinssatz zählen dabei auch die noch offene Kreditschuld (Restschuld), mögliche Kosten für die Grundschuld und die Prüfung durch die neue Bank. Vergleichen Sie daher auch ein Anschlussangebot Ihrer bisherigen Bank.

Mehrere Mappen in einer gemeinsamen Dokumentenablage.
KI-generiertes Symbolbild

So vergleichen Sie die Gesamtkosten

Ermitteln Sie zunächst bei jedem bestehenden Kredit die Restschuld, die verbleibenden Raten und den voraussichtlichen Ablösebetrag. Fragen Sie den bisherigen Kreditgeber, ob er eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Rückzahlung verlangt und ob weitere Ablösekosten anfallen. Der Ablösebetrag kann von der angezeigten Restschuld abweichen.

Vergleichen Sie anschließend, wie viel Sie für den neuen Kredit insgesamt zurückzahlen, mit den noch offenen Zahlungen der bisherigen Kredite. Berücksichtigen Sie den effektiven Jahreszins. Auch die Laufzeit und alle Zusatzkosten gehören in den Vergleich. Eine Restschuldversicherung gehört ebenfalls in die Rechnung, wenn sie mit dem neuen Kredit angeboten oder abgeschlossen wird. Stellen Sie nach Möglichkeit Angebote mit gleicher Laufzeit gegenüber, damit eine niedrigere Rate nicht bloß auf einer längeren Rückzahlung beruht.

Die Umschuldung rechnet sich, wenn die voraussichtlichen Zahlungen für den neuen Kredit einschließlich Ablöse- und Wechselkosten unter den noch offenen Gesamtkosten der bisherigen Kredite liegen. Zugleich muss die neue Rate dauerhaft tragbar sein. Eine allgemeingültige Zinsdifferenz, ab der sich ein Wechsel immer lohnt, gibt es nicht.

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Welche Regeln für Kredite gelten

Bei einem allgemeinen Verbraucherkredit können Sie den Kredit grundsätzlich ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen; dadurch sinken die Zinsen und laufzeitabhängigen Kosten für die verbleibende Zeit. Bei einem Kredit mit gebundenem Sollzins kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Für Allgemein-Verbraucherdarlehen ist sie auf höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt. Verbleibt bis zur vereinbarten Rückzahlung höchstens ein Jahr, liegt die Obergrenze bei 0,5 Prozent. Außerdem darf die Entschädigung nicht höher sein als die Sollzinsen, die bis zur Rückzahlung noch angefallen wären.

Diese Grenzen gelten nicht pauschal für jede Kreditart. Fragen Sie deshalb vor der Ablösung nach dem konkreten Betrag und prüfen Sie Ihren Vertrag. In bestimmten Fällen entfällt der Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, etwa wenn vorgeschriebene Vertragsangaben fehlen oder unzureichend sind.

Bei einem Immobilienkredit mit festem Sollzins ist eine vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung grundsätzlich an ein berechtigtes Interesse gebunden. Für festverzinsliche Darlehen gibt es außerdem ein gesetzliches Kündigungsrecht: Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung können Sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Wurde später eine neue Vereinbarung über die Rückzahlung oder den Sollzins getroffen, beginnt die Frist mit dieser Vereinbarung. Prüfen Sie bei einem geplanten Wechsel die Kündigungsfrist und mögliche Kosten genau. Eine neue Bank kann den Kreditantrag nach ihrer Bonitätsprüfung ablehnen.

Wenn die Rate nicht tragbar ist

Eine Umschuldung löst kein dauerhaftes Haushaltsproblem, wenn auch die neue Rate Miete, Energie, Lebensmittel oder andere notwendige Ausgaben gefährdet. Ein weiterer Kredit verschiebt die Zahlungsschwierigkeiten dann oft nur und verursacht zusätzliche Kosten. Rechnen Sie deshalb vorab mit realistischen Ausgaben und lassen Sie einen angemessenen Puffer im Budget.

Wenn Sie Raten dauerhaft nicht bezahlen können, wenden Sie sich frühzeitig an eine anerkannte, gemeinnützige Schuldnerberatung. Sie kann Ihre finanzielle Lage prüfen und mit Ihnen besprechen, welche Schritte ohne neue Verschuldung infrage kommen. Informieren Sie außerdem Ihre Kreditgeber, sobald sich Zahlungsprobleme abzeichnen.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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