Wer mehrere Kredite, einen überzogenen Dispokredit oder Kreditkartenschulden hat, kann sie mit einem neuen Kredit ablösen. In Deutschland können Sie eine Umschuldung oft online beantragen und abschließen. Ob sie Geld spart, hängt vom Ablösebetrag, den Kosten des neuen Kredits und seiner Laufzeit ab.
Eine niedrigere Monatsrate bedeutet nicht automatisch geringere Gesamtkosten: Eine längere Laufzeit senkt die Rate, kann aber die Rückzahlung verteuern. Vergleichen Sie die gesamten Rückzahlungsbeträge und prüfen Sie, ob die neue Rate dauerhaft in Ihr Haushaltsbudget passt.
Wann sich Umschulden lohnt
Eine Umschuldung kommt infrage, wenn ein neuer Kredit für dieselbe oder eine passende Laufzeit insgesamt günstiger ist als die bestehenden Schulden. Das betrifft häufig einen dauerhaft genutzten Dispokredit oder einen Kreditkartensaldo, der nur langsam zurückgezahlt wird. Mit festen Raten behalten Sie außerdem mehrere Zahlungstermine leichter im Blick.
Der Vorteil entsteht nur, wenn die Kosten tatsächlich sinken oder die neue Rückzahlung besser zum Budget passt. Bleibt ein abgelöster Dispo verfügbar und wird erneut genutzt, kommen zur neuen Kreditrate wieder Schulden hinzu. Prüfen Sie daher, ob Sie den Kreditrahmen nach der Ablösung reduzieren oder schließen möchten.
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Eine niedrigere Rate kann auch aus einer längeren Laufzeit folgen. Dann zahlen Sie länger Zinsen. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die Monatsraten, sondern auch die Summe aller noch ausstehenden Zahlungen mit den Gesamtkosten des neuen Kredits.

So läuft die Online-Anfrage
„Online“ beschreibt den Weg zur Anfrage und zum Vertragsabschluss. Die Kreditprüfung bleibt bestehen: Kreditgeber müssen vor Abschluss eines Verbraucherdarlehens die Kreditwürdigkeit prüfen. Je nach Anbieter weisen Sie Ihre Identität digital nach, reichen Unterlagen ein und unterschreiben online. Einzelne Schritte erfordern trotzdem weitere Unterlagen oder eine Prüfung durch den Kreditgeber.
Für die Ablösung zählt der aktuelle Betrag, den die bisherige Bank zu einem bestimmten Datum verlangt. Er kann vom angezeigten Restbetrag im ursprünglichen Tilgungsplan abweichen, weil bis zum Ablösetermin Zinsen anfallen oder eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzukommt. Gehen Sie am besten so vor:
- Fragen Sie bei jedem bisherigen Kreditgeber den aktuellen Ablösebetrag für den geplanten Termin an. Bei einem Kredit kann dafür eine Ablösebescheinigung ausgestellt werden.
- Vergleichen Sie neue Kreditangebote mit passender Kreditsumme und Laufzeit. Achten Sie auf den effektiven Jahreszins und die Monatsrate. Prüfen Sie auch den Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen.
- Prüfen Sie vor der Unterschrift, welche Unterlagen der Anbieter verlangt und ob zusätzliche Kosten, etwa für eine Restschuldversicherung, anfallen.
- Klären Sie, ob der neue Kreditgeber die Ablösung übernimmt oder ob Sie selbst überweisen müssen. Kontrollieren Sie anschließend, ob die alte Forderung vollständig beglichen wurde.
Nicht jeder Anbieter erledigt dieselben Schritte digital. Eine unverbindliche Voranzeige oder ein zunächst angezeigter Zinssatz ist noch keine endgültige Kreditzusage. Maßgeblich ist das konkrete Angebot, das Sie nach Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen erhalten.
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Gesamtkosten richtig vergleichen
Für die Rechnung benötigen Sie den Ablösebetrag der alten Schulden und den Gesamtbetrag des neuen Kredits einschließlich aller relevanten Kosten. So berechnen Sie den möglichen Vorteil:
Vorteil der Umschuldung = vermiedene Restzahlungen der alten Kredite minus Ablösebeträge minus Gesamtrückzahlung des neuen Kredits und weitere Kosten.
Ein positiver Wert spricht für eine Ersparnis. Berücksichtigen Sie auch eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und Kosten für eine Versicherung. Anhand der Monatsrate allein sehen Sie die mögliche Ersparnis nicht.
Finanztip zeigt den möglichen Effekt an einem Rechenbeispiel. Es ist kein aktuelles Angebot. Bei einem ursprünglich über sieben Jahre laufenden Kredit über 20.000 Euro mit 8 Prozent effektivem Jahreszins betrug die angegebene Restschuld nach drei Jahren 12.723 Euro. Das Beispiel zeigt, dass eine Umschuldung bei einem angenommenen niedrigeren Zinssatz die Monatsrate senken und Geld sparen kann. Eine Vorfälligkeitsentschädigung würde diese Ersparnis mindern. Die Zahlen sagen nicht voraus, welchen Zinssatz oder welche Konditionen einzelne Kreditnehmer erhalten.
Vorfälligkeitsentschädigung prüfen
Bei allgemeinen Verbraucherkrediten dürfen Kreditnehmer den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Kreditgeber dafür eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei einem festen Sollzinssatz ist sie gesetzlich begrenzt: Sie darf höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen, wenn bis zur vereinbarten Rückzahlung mehr als ein Jahr bleibt. Bleibt höchstens ein Jahr, gilt eine Grenze von 0,5 Prozent. Zusätzlich darf die Entschädigung nicht höher sein als die Zinsen, die bis zum Ende der Laufzeit noch angefallen wären.
Bei einer vorzeitigen Rückzahlung von 10.000 Euro liegt die Grenze aus dem Prozentsatz also bei höchstens 100 Euro, wenn mehr als ein Jahr verbleibt, beziehungsweise 50 Euro bei höchstens einem Jahr. Die Begrenzung kann durch die niedrigeren noch ausstehenden Zinsen weiter sinken. Ob der Kreditgeber überhaupt eine Entschädigung verlangen darf, hängt auch von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Vertragsinformationen ab. Lassen Sie sich den Ablösebetrag für den konkreten Termin schriftlich nennen.
Für Immobilienkredite mit gebundenem Sollzins gelten andere Regeln. Die Grenzen für allgemeine Verbraucherkredite lassen sich nicht ohne Weiteres auf eine Baufinanzierung übertragen. Klären Sie bei einer Immobilienfinanzierung die Vertragsbedingungen und die einschlägigen gesetzlichen Regeln gesondert.

Bonität und SCHUFA-Anfragen
Der Kreditgeber entscheidet anhand seiner eigenen Kriterien, ob er einen Antrag annimmt. Die SCHUFA entscheidet nicht über die Kreditvergabe; ihre Informationen können aber in die Prüfung des Kreditgebers einfließen. Eine Anfrage oder ein Vergleich führt deshalb nicht automatisch zu einer Zusage.
Auch Aussagen, wonach jede Kreditanfrage den SCHUFA-Score unberührt lässt, sind zu pauschal. Die SCHUFA behandelt Anfragen je nach Art unterschiedlich. Prüfen Sie beim Vergleich, welche Art von Anfrage der Anbieter stellt und welche Informationen er an die Auskunftei übermittelt. Eine vorläufige Konditionsanfrage und eine konkrete Kreditanfrage sind nicht automatisch gleich zu behandeln.
Wenn die Raten nicht mehr passen
Eine Umschuldung löst Zahlungsschwierigkeiten nur, wenn die neue Rate zum verfügbaren Haushaltsbudget passt und die Gesamtkosten tragbar bleiben. Wenn Sie notwendige Ausgaben und laufende Kreditraten schon jetzt nicht zuverlässig bezahlen können, kann ein weiterer Kredit die Belastung verlängern oder erhöhen. Eine Restschuldversicherung kann die Kosten zusätzlich steigern.
Wenden Sie sich dann an eine anerkannte, gemeinnützige Schuldnerberatung. Sie kann mit Ihnen Einnahmen, Ausgaben und Forderungen prüfen und mögliche Schritte besprechen, ohne dass Sie dafür zunächst einen weiteren Kredit aufnehmen müssen. Kontaktieren Sie auch die bisherigen Kreditgeber frühzeitig, bevor Rückstände anwachsen.

