Klarheit vor dem Kredit.So arbeiten wir
Umschuldung

Kredit umschulden

Zwei Erwachsene beim sachlichen Gespräch über Unterlagen.
KI-generiertes Symbolbild

Bei einer Umschuldung lösen Sie in Deutschland einen laufenden Kredit mit einem neuen ab. So können Sie die Gesamtkosten senken, mehrere Raten bündeln oder einen teuren Dispokredit in einen festen Rückzahlungsplan überführen. Entscheidend sind die Gesamtkosten, nicht allein die neue Monatsrate.

Eine längere Laufzeit kann die Gesamtkosten trotz niedrigerer Rate erhöhen. Vergleichen Sie die Ablösesumme des alten Kredits einschließlich möglicher Entschädigung mit dem Gesamtbetrag, den Sie für den neuen Kredit zurückzahlen.

Wann sich eine Umschuldung lohnt

Eine Umschuldung lohnt sich, wenn der neue Kredit über die gesamte Laufzeit weniger kostet und die Raten ins Haushaltsbudget passen. Eine Umschuldung kann auch die Verwaltung vereinfachen: Statt mehrere Termine und Beträge im Blick zu behalten, zahlen Sie eine Rate.

Ein Wechsel kann sich besonders lohnen, wenn Sie Ihr Girokonto dauerhaft überziehen und dafür teure Dispozinsen zahlen. Bei einem Ratenkredit zahlen Sie feste Beträge zurück, bis der Kredit zu einem vereinbarten Zeitpunkt endet. Das hilft jedoch nur, wenn die neue Rate bezahlbar bleibt und das Girokonto nach der Ablösung nicht erneut regelmäßig ins Minus rutscht.

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Auch eine Bündelung mehrerer Kredite kann die monatliche Belastung übersichtlicher machen. Prüfen Sie dabei, ob der neue Kredit tatsächlich alle alten Verbindlichkeiten ablöst und ob Sie zusätzliches Geld aufnehmen. Eine höhere neue Kreditsumme verursacht weitere Kosten.

Mehrere Mappen in einer gemeinsamen Dokumentenablage.
KI-generiertes Symbolbild

Gesamtkosten richtig vergleichen

Für den Vergleich brauchen Sie die aktuelle Ablösesumme des alten Kredits. Sie unterscheidet sich möglicherweise vom ursprünglich vereinbarten Rückzahlungsplan, etwa wenn Sie bereits Sonderzahlungen geleistet haben. Fragen Sie Ihre Bank nach dem Betrag, der für eine vollständige Ablösung zu einem konkreten Zeitpunkt anfällt.

Stellen Sie diesem Betrag den gesamten Rückzahlungsbetrag des neuen Kredits gegenüber. Berücksichtigen Sie eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung, also eine Zahlung an die Bank für die vorzeitige Rückzahlung, und weitere Kosten, etwa für eine Restschuldversicherung. Vergleichen Sie Kredite möglichst mit gleicher Laufzeit. Ist die Laufzeit des neuen Angebots länger, zeigt eine niedrigere Monatsrate allein nicht, ob der Kredit günstiger ist.

Ein Beispiel ohne konkrete Beträge: Wird ein Dispokredit durch einen Ratenkredit abgelöst, sinkt die monatliche Belastung vielleicht, weil die Rückzahlung über einen längeren Zeitraum verteilt wird. Ob sich der Wechsel rechnet, hängt davon ab, wie viel Sie bis zum Ende des neuen Kredits insgesamt zahlen und ob der Dispo anschließend dauerhaft ausgeglichen bleibt.

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Der effektive Jahreszins fasst Zinsen und bestimmte Kreditkosten als Jahreswert zusammen. Er hilft beim Vergleich von Angeboten mit ähnlicher Laufzeit und ähnlichen Bedingungen. Für die Umschuldung zählt auch der Gesamtbetrag, den Sie tatsächlich zurückzahlen. Prüfen Sie auch, ob eine Versicherung freiwillig angeboten wird und ob deren Beitrag in den genannten Kreditkosten enthalten ist. Verbraucherzentralen warnen davor, allein wegen einer kleinen Monatsrate zu unterschreiben.

Alte Kredite vorzeitig ablösen

Bei Verbraucherkrediten erlaubt § 500 des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich, den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Bei einem Kredit mit fest vereinbartem Zinssatz kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sie soll den direkten finanziellen Verlust der Bank ausgleichen und ist keine automatische Gebühr.

Für allgemeine Verbraucherkredite begrenzt § 502 BGB die Entschädigung: Sie darf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen. Liegt der vereinbarte Rückzahlungstermin höchstens ein Jahr entfernt, gilt eine Grenze von 0,5 Prozent. Zusätzlich darf die Entschädigung nicht höher sein als die Zinsen, die bis zum vereinbarten Ende noch angefallen wären. Unter bestimmten Bedingungen entfällt der Anspruch, etwa wenn wichtige Vertragsangaben zur Laufzeit, zur vorzeitigen Rückzahlung oder zur Berechnung der Entschädigung fehlen.

Lassen Sie sich von der bisherigen Bank die Ablösesumme und eine mögliche Entschädigung schriftlich nennen. Erst mit diesen Angaben lässt sich beurteilen, ob der Zinsvorteil des neuen Kredits die Kosten für die Ablösung ausgleicht.

Immobilienkredite gesondert prüfen

Bei einer Baufinanzierung gelten andere Bedingungen als bei einem gewöhnlichen Ratenkredit. Während der vereinbarten Zinsbindung, also der Zeit mit festem Zinssatz, können Sie den Vertrag nicht ohne Weiteres vorzeitig beenden. Eine Ablösung kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen; die Höhe hängt vom Vertrag und vom Zeitpunkt ab.

Für bestimmte Immobilienkredite, bei denen der Zinssatz länger als zehn Jahre fest vereinbart ist, sieht § 489 BGB ein Kündigungsrecht vor: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung können Kreditnehmende mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Dieses Recht ist an die gesetzlichen Voraussetzungen gebunden und bedeutet nicht, dass sich jede Baufinanzierung jederzeit kostenfrei wechseln lässt.

Ein Wechsel zu einer anderen Bank erfordert außerdem eine neue Prüfung der Kreditwürdigkeit. Für die Übertragung der Grundschuld, also der im Grundbuch eingetragenen Sicherheit für den Kredit, können Kosten anfallen. Stellen Sie die Ablösungskosten dem neuen Angebot gegenüber und berücksichtigen Sie dabei auch die verbleibende Finanzierung. Eine niedrigere Rate allein belegt auch bei einer Immobilienfinanzierung keine Ersparnis über die gesamte Laufzeit.

Hand legt eine Holzscheibe neben geordnete Karten.
KI-generiertes Symbolbild

So gehen Sie vor

  • Fragen Sie bei jeder bisherigen Bank nach der aktuellen Ablösesumme und möglichen Kosten für die vorzeitige Rückzahlung.
  • Holen Sie ein verbindliches Angebot für den neuen Kredit ein und prüfen Sie Laufzeit, Monatsrate und gesamten Rückzahlungsbetrag.
  • Rechnen Sie zusätzliche Versicherungen und weitere Kosten ein. Prüfen Sie, ob die neue Kreditsumme alle abzulösenden Schulden abdeckt.
  • Vergleichen Sie die Rate mit Ihrem Haushaltsbudget und planen Sie genug Geld für laufende Ausgaben und unvorhergesehene Kosten ein.

Eine Kreditanfrage ist keine Zusage. Die neue Bank prüft, ob Sie den Kredit voraussichtlich zurückzahlen können, und entscheidet, ob sie ihn vergibt und zu welchen Konditionen. Verlassen Sie sich deshalb erst dann auf eine Umschuldung, wenn die Bedingungen des neuen Angebots feststehen.

Wenn die Raten schon zu hoch sind

Wer bestehende Raten nicht mehr bezahlen kann, sollte eine Umschuldung nicht als automatische Lösung betrachten. Eine niedrigere Rate durch eine längere Laufzeit verschafft zwar monatlich Luft, kann die Gesamtbelastung aber erhöhen und das Problem verlängern.

Sprechen Sie früh mit der bisherigen Bank über mögliche Änderungen, etwa eine vorübergehend niedrigere Rate oder eine Stundung, also einen Aufschub der Zahlungen. Fragen Sie dabei ausdrücklich nach den zusätzlichen Kosten. Wenn Miete, Energie oder Lebensmittel gefährdet sind, wenden Sie sich an eine anerkannte, gemeinnützige Schuldnerberatung. Sie kann dabei helfen, die finanzielle Lage zu ordnen und Alternativen zu einem weiteren Kredit zu prüfen.

Restschuldversicherung genau prüfen

Eine Restschuldversicherung soll Kreditraten etwa bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit absichern. Die Bedingungen schließen oft bestimmte Fälle aus oder legen Wartezeiten fest. Prüfen Sie vor dem Abschluss, welchen Schutz Sie bereits haben und welche Ereignisse die Versicherung tatsächlich abdeckt.

Die Versicherung für einen alten Kredit ist ein eigener Vertrag. Wenn Sie den Kredit ablösen, endet die Versicherung dadurch nicht immer automatisch. Klären Sie bei der Versicherung, ob und wie Sie den Vertrag separat kündigen können. Für neue Restschuldversicherungen, die seit dem 2. Januar 2025 abgeschlossen werden, gelten außerdem besondere zeitliche Vorgaben: Der Versicherungsvertrag darf frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag geschlossen werden. Ein neuer Vertrag kann zusätzliche Kosten verursachen und Wartezeiten neu beginnen lassen.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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