Klarheit vor dem Kredit.So arbeiten wir
Umschuldung

Umschuldung: Lohnt sie sich?

Zwei Personen mit Laptop, Kartenetui und Taschenrechner am Tisch.
KI-generiertes Symbolbild

Mit einem neuen Kredit lassen sich ein teurer Ratenkredit oder mehrere Schulden ablösen. Die Umschuldung lohnt sich, wenn sie die Gesamtkosten senkt. Eine niedrigere Monatsrate genügt nicht: Bei längerer Laufzeit zahlen Sie trotz geringerer Rate womöglich mehr Zinsen.

Vergleichen Sie die noch offenen Zahlungen des alten Kredits mit allen Raten und Zusatzkosten des neuen Kredits. Berücksichtigen Sie auch mögliche Kosten für die vorzeitige Ablösung.

Wann sich Umschulden lohnt

Eine Umschuldung lohnt sich am ehesten, wenn der neue Kredit einen deutlich niedrigeren effektiven Jahreszins hat und die Restschuld noch so hoch ist, dass Sie durch den Zinsunterschied sparen. Der effektive Jahreszins erleichtert den Vergleich von Kreditangeboten, weil er neben dem Sollzins auch bestimmte Kosten einbezieht. Am Ende zählt, wie viel Sie tatsächlich zurückzahlen.

Besonders hohe Zinsen können bei einem überzogenen Girokonto oder einem teuren Ratenkredit anfallen. Mit einem neuen Ratenkredit können Sie diese Schulden zusammenfassen und in festen Monatsraten zurückzahlen. Das macht die Rückzahlung übersichtlicher, beseitigt die Schulden aber nicht. Wer den Dispokredit nach der Ablösung erneut nutzt, zahlt womöglich gleichzeitig den neuen Kredit und weitere Überziehungszinsen.

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Eine Umschuldung bringt weniger, wenn nur noch eine kleine Restschuld oder eine kurze Laufzeit offen ist. Bei kurzer Restlaufzeit bleibt wenig Zeit, durch den niedrigeren Zinssatz Geld zu sparen. Auch eine Mindestkreditsumme oder eine längere neue Laufzeit kann den Wechsel unwirtschaftlich machen.

Mehrere Mappen in einer gemeinsamen Dokumentenablage.
KI-generiertes Symbolbild

So vergleichen Sie die Gesamtkosten

Bitten Sie die bisherige Bank zuerst um den genauen Ablösebetrag für einen konkreten Stichtag. Der Betrag im älteren Tilgungsplan muss nicht dem Betrag entsprechen, den die Bank für die Ablösung verlangt. Klären Sie auch, ob sie eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.

Vergleichen Sie anschließend, wie viel Sie für den alten Kredit noch zahlen müssen und wie hoch alle Raten des neuen Kredits zusammen sind. Addieren Sie Kosten, die nicht bereits in den neuen Raten enthalten sind. Ist der Ablösebetrag im neuen Kredit mitfinanziert, zählen Sie ihn nicht ein zweites Mal dazu.

Achten Sie auch auf die Monatsrate. Sie muss in Ihr Haushaltsbudget passen. Sie zeigt jedoch nicht allein, welcher Kredit günstiger ist: Eine niedrigere Rate entsteht häufig durch eine längere Laufzeit. Dadurch zahlen Sie länger Zinsen und möglicherweise einen höheren Gesamtbetrag. Wenn Ihr Budget es zulässt, kann eine kürzere Laufzeit die Gesamtkosten senken.

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Ein Rechenbeispiel einer Bank zeigt den Unterschied zwischen Monatsrate und Gesamtsumme. Bei einem Kredit mit einer angegebenen Restschuld von 17.100 Euro beträgt die Rückzahlungssumme für den alten Kredit bei 36 Monaten 19.449 Euro. Für einen neuen Kredit mit einem effektiven Jahreszins von 5,49 Prozent nennt die Bank eine Rückzahlungssumme von 18.548,78 Euro. Bei 60 Monaten lauten die Vergleichswerte 21.078 Euro und 19.529,92 Euro. Die Bank beziffert die Unterschiede mit 900,22 Euro beziehungsweise 1.548,08 Euro. Das sind Rechenbeispiele des Anbieters mit den dort angesetzten Beträgen, Zinsen und Laufzeiten. Sie sagen nicht voraus, welche Konditionen Sie erhalten. Prüfen Sie Ihre tatsächliche Ablösesumme und mögliche Zusatzkosten selbst.

Was die vorzeitige Ablösung kostet

Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen dürfen Kreditnehmer ihre Schuld grundsätzlich ganz oder teilweise vor dem vereinbarten Ende zurückzahlen. Für bestimmte Kredite mit festem Sollzins kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Damit gleicht die Bank Zinsen aus, die ihr durch die frühere Rückzahlung entgehen.

Für die betroffenen allgemeinen Verbraucherdarlehen begrenzt § 502 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Entschädigung auf höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn mehr als ein Jahr Restlaufzeit bleibt. Beträgt die Restlaufzeit höchstens ein Jahr, liegt die Grenze bei 0,5 Prozent. Die Entschädigung darf zudem nicht höher sein als die Zinsen, die bis zum vereinbarten Ende noch angefallen wären. Je nach Vertrag und gesetzlicher Voraussetzung kann der Anspruch der Bank ausgeschlossen sein. Die Grenze ist ein Höchstbetrag, keine automatisch fällige Gebühr.

Lassen Sie sich die verlangte Entschädigung deshalb konkret nennen und prüfen Sie die Vertragsbedingungen. Beziehen Sie den Betrag in den Vergleich ein, bevor Sie ein neues Angebot annehmen.

Immobilienkredite gesondert prüfen

Für eine Baufinanzierung gelten andere Regeln als für einen gewöhnlichen Ratenkredit. Wer einen fest verzinsten Immobilienkredit vorzeitig ablöst, muss mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Die Obergrenzen von 1 und 0,5 Prozent für allgemeine Verbraucherdarlehen lassen sich nicht pauschal auf Immobilienkredite übertragen.

Unter den Voraussetzungen des § 489 BGB können Sie den Kredit grundsätzlich nach zehn Jahren kündigen. Die Frist beginnt, sobald die Bank das Darlehen vollständig ausgezahlt hat. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Für die Frist zählt der Tag, an dem das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde, nicht der Tag der Unterschrift. Prüfen Sie den Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung und die Vertragsbedingungen. Bei einer Immobilienfinanzierung kommen außerdem Fragen zur eingetragenen Sicherheit und weitere Kosten hinzu.

Hand legt eine Holzscheibe neben geordnete Karten.
KI-generiertes Symbolbild

Versicherungen und Zusatzkosten beachten

Manche Kredite sind mit einer Restschuldversicherung verbunden. Sie soll unter bestimmten Bedingungen etwa bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod einspringen. Eine Ablösung des alten Kredits kann sich auf die daran gebundene Versicherung auswirken. Bereits gezahlte Beiträge oder Abschlusskosten werden jedoch nicht automatisch erstattet. Fragen Sie beim Versicherer nach, was für Ihren Vertrag gilt, und zählen Sie eine mögliche Erstattung erst ein, wenn sie bestätigt ist.

Prüfen Sie auch beim neuen Kredit, ob eine Versicherung oder ein weiteres Zusatzprodukt angeboten wird und welche Kosten dafür anfallen. Eine neue Versicherung erhöht die Gesamtkosten. Vergleichen Sie Angebote anhand des effektiven Jahreszinses, der Gesamtrückzahlung und der Laufzeit. Ein beworbener Einstiegszins ist keine Zusage, dass Sie diesen Zinssatz erhalten.

Wenn die Raten nicht mehr passen

Wenn nach den Kreditraten kaum Geld für Miete, Energie oder Lebensmittel bleibt, löst ein neuer Kredit das Budgetproblem nicht automatisch. Eine Zusammenlegung kann die Monatsrate senken, aber durch eine längere Laufzeit die Rückzahlung verteuern oder finanzielle Schwierigkeiten nur aufschieben.

Wenden Sie sich in dieser Lage an eine anerkannte, gemeinnützige Schuldnerberatung, bevor Sie weitere Schulden aufnehmen. Die Beratung hilft dabei, Einnahmen und notwendige Ausgaben zu prüfen und mit Gläubigern über die nächsten Schritte zu sprechen. Informieren Sie Ihre Kreditgeber außerdem frühzeitig, wenn Sie eine Rate absehbar nicht zahlen können.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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