Wenn Sie einen Kredit mit einem neuen Kredit ablösen, spricht man von einer Umschuldung oder Umfinanzierung. Sie kann Zinsen sparen oder mehrere Raten zusammenfassen. Ob sich das lohnt, erkennen Sie, wenn Sie alle verbleibenden Kosten vergleichen. Eine niedrigere Monatsrate allein reicht nicht: Sie kann auf einer längeren Laufzeit oder geringeren Tilgung beruhen.
Für Raten- und Immobilienkredite gelten unterschiedliche Regeln zur vorzeitigen Rückzahlung. Prüfen Sie daher zuerst die Kreditart und die Kosten für die Ablösung.
Was eine Umschuldung bedeutet
Bei einer Umschuldung löst ein neuer Kredit einen oder mehrere bestehende Kredite ab. Häufig geht es darum, einen teuren Ratenkredit oder einen dauerhaft genutzten Dispokredit durch ein Darlehen mit planbaren Raten zu ersetzen. Unter Umständen können Sie auch mehrere Kredite durch einen neuen Kredit ersetzen.
Bei einer Immobilienfinanzierung heißt die Finanzierung der verbleibenden Schuld nach Ende der Zinsbindung Anschlussfinanzierung. Sie können dafür ein Angebot Ihrer bisherigen Bank einholen oder zu einem anderen Anbieter wechseln. In beiden Fällen kommt es darauf an, wie sich die Gesamtkosten und die Rückzahlung ändern.
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Ratenkredite vorzeitig ablösen
Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen einen allgemeinen Verbraucherkredit grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Dazu zählen übliche Ratenkredite. Nach §§ 500 und 501 BGB verringern sich dadurch die Gesamtkosten des Kredits, weil Zinsen und Kosten für die verbleibende Laufzeit entfallen.
Bei einem fest verzinsten Verbraucherkredit kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das ist ein Ausgleich für entgangene Zinsen. Die Entschädigung darf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen. Liegen zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung höchstens zwölf Monate, gilt eine Obergrenze von 0,5 Prozent. Außerdem darf die Entschädigung nicht höher sein als die Sollzinsen, die bis zum vereinbarten Ende noch angefallen wären. Das sind gesetzliche Höchstgrenzen, keine pauschale Ablösegebühr.
Fragen Sie Ihre Bank nach dem Ablösebetrag für ein bestimmtes Datum. Darin sollten die verbleibende Schuld und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt sein. Erst mit diesem Betrag lässt sich ein neues Kreditangebot sinnvoll vergleichen.
Immobilienkredite gesondert prüfen
Während einer vereinbarten Zinsbindung gelten für Immobilienkredite andere Regeln. Ein Darlehen mit festem Sollzins dürfen Sie innerhalb dieser Zeit grundsätzlich nur vorzeitig zurückzahlen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein Verkauf der finanzierten Immobilie kann ein solches Interesse begründen. Die Bank kann dann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Für Immobiliendarlehen gilt nicht dieselbe feste Prozentobergrenze wie bei allgemeinen Verbraucherkrediten.
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Ein wichtiges Kündigungsrecht greift bei bestimmten fest verzinsten Darlehen nach § 489 BGB: Nach zehn Jahren seit dem vollständigen Empfang des Darlehens können Sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Wurde später eine neue Vereinbarung über die Rückzahlungszeit oder den Sollzins getroffen, kann dieser spätere Zeitpunkt für die Fristberechnung maßgeblich sein. Mit diesem Kündigungsrecht können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Kredit wechseln. Es bedeutet aber nicht, dass Sie jeden Immobilienkredit jederzeit kostenlos ablösen können.
Lassen Sie eine geforderte Vorfälligkeitsentschädigung prüfen, wenn die Berechnung unklar ist oder hoch erscheint. Sondertilgungen und vereinbarte Änderungen des Tilgungssatzes können die Höhe beeinflussen. Beim Wechsel des Kreditgebers können Kosten für die Übertragung der Grundschuld hinzukommen.
Gesamtkosten statt Monatsrate vergleichen
Vergleichen Sie die Kosten der bisherigen Finanzierung mit denen des neuen Kredits. Bei den alten Krediten zählen die noch ausstehenden Raten und der Ablösebetrag einschließlich möglicher Entschädigungen. Beim neuen Kredit berücksichtigen Sie den Gesamtbetrag, den effektiven Jahreszins, die Laufzeit und zusätzliche Kosten. Prüfen Sie auch, ob das Angebot eine Restschuldversicherung enthält. Eine solche Versicherung kann den Kredit verteuern.
Vergleichen Sie deshalb möglichst Angebote mit ähnlicher Laufzeit und Tilgung. Wenn Sie die Rate bewusst senken möchten, prüfen Sie zusätzlich, wie lange Sie dann zahlen und welche Gesamtkosten entstehen. Für eine Umschuldung gibt es keine allgemeingültige Mindest-Zinsdifferenz, ab der sie sich immer lohnt. Unter anderem kommt es darauf an, wie hoch die Restschuld ist, wie lange die Restlaufzeit noch dauert und welche Ablösekosten anfallen.

Umschuldung Schritt für Schritt prüfen
Prüfen Sie einen Wechsel am besten in dieser Reihenfolge:
- Lassen Sie sich von jedem bisherigen Kreditgeber den Ablösebetrag zu einem konkreten Stichtag nennen.
- Prüfen Sie im Vertrag, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung oder weitere Wechselkosten anfallen.
- Vergleichen Sie neue Angebote nach Gesamtbetrag und effektivem Jahreszins. Beziehen Sie auch Laufzeit und Tilgung ein.
- Rechnen Sie Zusatzkosten und Versicherungen ein und prüfen Sie, ob die neue Rate langfristig in Ihr Haushaltsbudget passt.
- Unterschreiben Sie erst, wenn klar ist, wie die Ablösung der alten Kredite erfolgt.
Bei einem Immobilienkredit sollten Sie außerdem den Ablauf der Zinsbindung und mögliche Kündigungsfristen frühzeitig prüfen. Ein Forward-Darlehen legt Konditionen für eine spätere Anschlussfinanzierung vorab fest. Das gibt Ihnen Planungssicherheit. Sie müssen das Darlehen aber auch dann abnehmen, wenn die Zinsen bis zur Auszahlung sinken.
Wenn die Raten dauerhaft zu hoch sind
Eine Umschuldung kann sinnvoll sein, wenn ein günstigerer Kredit die Gesamtkosten senkt oder die Zahlungen übersichtlicher macht. Sie löst aber kein dauerhaftes Haushaltsdefizit. Eine niedrigere Rate durch längere Laufzeit verschafft kurzfristig Luft und kann die Gesamtkosten erhöhen.
Wenn Sie absehen, dass Sie auch eine neue Rate nicht dauerhaft zahlen können, nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu den Kreditgebern auf. Eine anerkannte gemeinnützige Schuldnerberatung bietet kostenfreie Unterstützung und kann mit Ihnen Alternativen zu einem weiteren Kredit prüfen. Ein Dispokredit eignet sich ebenfalls nur für kurzfristige Engpässe, nicht als dauerhafte Finanzierung.


