Welche Fristen, Zinsen und Zahlungspausen gelten, hängt davon ab, wie Sie Ihr Studium finanziert haben: Für BAföG, den KfW-Studienkredit, den Bildungskredit und private Darlehen gelten unterschiedliche Regeln.
Prüfen Sie Ihren Bescheid oder Kreditvertrag, bevor Sie eine Rate festlegen. Beim KfW-Studienkredit hängen die Gesamtkosten vom variablen Zinssatz und der gewählten Laufzeit ab. Für BAföG gelten eigene Regeln zu Raten, Freistellung und möglichen Nachlässen.
Welche Finanzierung haben Sie?
„Studienkredit“ ist ein Sammelbegriff. Die Übersicht zeigt, welche Regeln für die einzelnen Finanzierungen gelten:
| Finanzierung | Rückzahlung richtet sich nach |
|---|---|
| BAföG-Darlehen | Bescheid und Regeln des Bundesverwaltungsamts |
| KfW-Studienkredit | KfW-Vertrag, Tilgungsplan und aktuellem Zinssatz |
| Bildungskredit des Bundes | Eigenen Rückzahlungsregeln des KfW-Programms |
| Privater Studienkredit oder Bildungsfonds | Individuellem Vertrag und den geltenden Anbieterbedingungen |
Suchen Sie im Vertrag oder Bescheid nach dem Darlehensgeber, danach, wie viel Sie noch schulden, und nach dem Beginn der Rückzahlung. Überweisen Sie nicht einfach eine selbst berechnete Rate: Bei BAföG zieht das Bundesverwaltungsamt die Beträge nach seinem Zahlungsplan ein, während private Anbieter eigene Abläufe festlegen.

KfW-Studienkredit zurückzahlen
Beim KfW-Studienkredit beginnt die Tilgung am 1. April oder 1. Oktober. Tilgung bedeutet, dass Sie den geliehenen Betrag zurückzahlen. Fünf Monate vor dem Start bietet die KfW einen Standard-Tilgungsplan über zehn Jahre an. Sie können die Monatsrate anpassen. Die Laufzeit darf höchstens 25 Jahre betragen und muss spätestens mit dem 67. Geburtstag enden.
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Nach der letzten Auszahlung folgt eine Karenzzeit, also eine Übergangsphase vor der Tilgung. Sie kann bis zu 23 Monate dauern und lässt sich verkürzen. Während dieser Zeit zahlen Kreditnehmende laut KfW zunächst Zinsen. Wenn Sie früher mit der Rückzahlung beginnen, verkürzt sich die Zeit, in der Zinsen auf die offene Kreditsumme anfallen. Das lohnt sich nur, wenn die Zahlungen in das eigene Budget passen.
Der variable Zinssatz wird halbjährlich angepasst; für neu abgeschlossene Verträge nannte die KfW zum 1. Oktober 2026 einen effektiven Jahreszins von 6,38 Prozent. Er setzt sich aus dem Sechs-Monats-Euribor und einer Marge zusammen. Für bestehende Kredite gilt der Zinssatz aus dem jeweiligen Vertrag samt späteren Anpassungen. Prüfen Sie daher Ihre KfW-Unterlagen, statt den genannten Wert ungeprüft auf die eigene Restschuld anzuwenden. In der Rückzahlungsphase ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Festzins möglich.
Eine längere Laufzeit senkt die Monatsrate, erhöht aber die Zinskosten.
Zusätzliche Rückzahlungen, sogenannte Sondertilgungen, sind ab 100 Euro möglich. Wenn Sie dafür Geld übrig haben, vergleichen Sie zunächst, wie viel Zinsersparnis eine Sonderzahlung bringt und ob danach noch genug für laufende Ausgaben und unerwartete Kosten bleibt. Die KfW erlaubt außerdem eine Änderung der Rate. Bei Zahlungsproblemen sollten Sie sich frühzeitig melden: Sie können die Zahlung aufschieben lassen. Dafür fallen Stundungszinsen an, und die KfW verlangt Angaben zu Einkommen und Vermögen.
BAföG-Darlehen zurückzahlen
Bei der regulären BAföG-Förderung ist die Unterstützung grundsätzlich zur Hälfte ein Zuschuss und zur Hälfte ein zinsloses Darlehen. In bestimmten Fällen wird die Förderung vollständig als Darlehen gewährt. Das Bundesverwaltungsamt fordert die Rückzahlung ein.
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Die Rückzahlung beginnt grundsätzlich fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Laut Bundesportal verschickt das Amt die Rückzahlungsaufforderung ungefähr 4,5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit. Die Angaben beziehen sich also auf unterschiedliche Zeitpunkte. Für Ihren persönlichen Zahlungsbeginn sind der Bescheid und der Zahlungsplan des Bundesverwaltungsamts maßgeblich.
Die Regelrate beträgt 130 Euro im Monat und wird üblicherweise alle drei Monate mit 390 Euro eingezogen. Für Menschen, die erstmals am oder nach dem 1. September 2019 BAföG-Förderung erhalten haben, nennt das Bundesportal höchstens 77 Raten beziehungsweise 10.010 Euro. Prüfen Sie deshalb die Darlehensart und den Betrag in Ihrem Bescheid.
Bei geringem Einkommen können Sie eine Freistellung oder eine niedrigere Rate beantragen. Das Bundesportal nennt einen Grundfreibetrag, also einen Teil des Einkommens, der bei der Prüfung unberücksichtigt bleibt, von 1.690 Euro netto im Monat. Er gilt ab 1. Oktober 2024. Weitere Freibeträge können beispielsweise für Ehepartner oder Kinder gelten. Sie müssen den Antrag stellen und bei Bedarf verlängern, um die Entlastung zu erhalten. Rückwirkend ist eine Freistellung grundsätzlich höchstens vier Monate möglich.
Eine vorzeitige Teil- oder Vollrückzahlung kann einen Nachlass bringen. Für eine Teilrückzahlung müssen Sie mindestens 500 Euro auf einmal zahlen. Das Bundesportal nennt als Beispiel eine Einzahlung von 475 Euro für eine Ablösung von 500 Euro. Die tatsächliche Ersparnis hängt von der individuellen Nachlasstabelle ab. Lassen Sie sich den Ablösebetrag berechnen, bevor Sie Geld überweisen.
Nach 20 Jahren prüft das Bundesverwaltungsamt, ob Ihnen die verbleibende Schuld erlassen werden kann. Das gilt nicht automatisch für alle: Entscheidend sind unter anderem die finanzielle Situation und die Einhaltung der Zahlungs- und Mitwirkungspflichten. Wer eine Rate mehr als 45 Tage zu spät zahlt, muss laut Bundesportal mit Mahngebühren und Zinsen rechnen.
Bildungskredit des Bundes
Der Bildungskredit der KfW hat eigene Regeln und ist unter anderem für die Schlussphase einer Ausbildung gedacht. Die Auszahlung ist auf höchstens zwei Jahre begrenzt. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung und beträgt 120 Euro im Monat.
Während der Auszahlungs- und Karenzphase müssen Sie die Zinsen zunächst nicht zahlen. Der Zinssatz ist variabel, orientiert sich am Sechs-Monats-Euribor plus einem Aufschlag und wird jeweils für ein halbes Jahr festgelegt. Sondertilgungen sind kostenlos möglich. Einen Nachlass für eine vorzeitige Rückzahlung gibt es laut KfW nicht. Verwechseln Sie den Zinssatz dieses Programms nicht mit dem des KfW-Studienkredits.

Private Studienkredite prüfen
Bei privaten Studienkrediten und Bildungsfonds legt der Vertrag fest, wann und wie Sie zurückzahlen. Es gibt keine einheitliche Rate oder Karenzzeit. Bei manchen Verträgen richtet sich die Rückzahlung nach Ihrem Einkommen. Sie funktionieren anders als ein klassischer Ratenkredit. Lesen Sie deshalb insbesondere die Abschnitte zu Rückzahlungsbeginn, Zinsen, Laufzeit und Folgen bei Zahlungsausfällen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, vor einer Kreditaufnahme andere Finanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, Stipendien, einen Nebenjob oder Unterstützung durch die Familie zu prüfen. Planen Sie die Rückzahlung in Ihr gesamtes Budget ein. Eine niedrige Rate hilft wenig, wenn dadurch die Laufzeit stark steigt und zusätzliche Zinsen anfallen. Vergleichen Sie die Monatsrate mit der Gesamtsumme, die Sie voraussichtlich zurückzahlen.
Wenn die Rate nicht ins Budget passt
Reagieren Sie, sobald absehbar ist, dass Sie eine Rate nicht zahlen können. Bei KfW-Krediten können Sie eine Ratenänderung oder Stundung anfragen. Für BAföG müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt eine Freistellung oder niedrigere Rate beantragen. Bei privaten Verträgen ist der Anbieter die erste Anlaufstelle; dokumentieren Sie Absprachen schriftlich und halten Sie vereinbarte Fristen ein.
Nehmen Sie nicht gleich einen neuen Kredit auf, um die alte Rate zu bezahlen. Ein weiterer Kredit verschiebt die Belastung und kann zusätzliche Kosten verursachen. Eine kostenfreie, anerkannte Schuldnerberatung hilft dabei, Einnahmen und Verpflichtungen zu ordnen und mit Gläubigern über tragbare Zahlungen zu sprechen.


