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Studienkredit: Voraussetzungen in Deutschland

Zwei Angebote werden mit Stift und Lineal verglichen.
KI-generiertes Symbolbild

Wer sein Studium mit einem Kredit finanzieren will, sollte zuerst das passende Angebot bestimmen: „Studienkredit“ ist ein Sammelbegriff. Für den bundesweiten KfW-Studienkredit gelten andere Voraussetzungen als für den Bildungskredit und für Darlehen regionaler oder privater Anbieter.

Beim KfW-Studienkredit hängen die Voraussetzungen vor allem vom Alter bei Studienbeginn, dem Aufenthaltsstatus und der Hochschule ab. Der Bildungskredit richtet sich an Studierende in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase. Für beide Angebote gelten eigene Grenzen für Förderhöhe und Laufzeit.

Voraussetzungen für den KfW-Studienkredit

Beim KfW-Studienkredit müssen Antragstellende volljährig sein. Das Studium, für das sie Geld beantragen, muss innerhalb der jeweils geltenden Altersgrenze begonnen worden sein. Entscheidend ist also das Alter zu Studienbeginn, nicht unbedingt das Alter bei der Antragstellung.

Außerdem müssen Antragstellende zu einer der Gruppen gehören, die die KfW nennt. Dazu gehören deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland und EU-Bürgerinnen und -Bürger, die seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in Deutschland leben und hier gemeldet sind. Berechtigt sein können auch Familienangehörige deutscher oder EU-Staatsangehöriger, sofern sie mit der betreffenden Person in Deutschland leben und hier gemeldet sind. Als Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer mit deutschem Wohnsitz gelten nach einem älteren KfW-Formular Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben. Frag bei der KfW nach, welche Nachweise aktuell gelten.

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Die Hochschule muss in Deutschland liegen und staatlich oder staatlich anerkannt sein. Die KfW fördert unter anderem Erst- und Zweitstudiengänge sowie Masterstudiengänge und Promotionen. Dazu kommen Fern- und Teilzeitstudien. Auch ein Auslandssemester kommt infrage, wenn die Einschreibung an der deutschen Hochschule bestehen bleibt. Ein vollständiger Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule ist ausgeschlossen.

Zwei Personen vergleichen Unterlagen am Esstisch.
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Einkommen und Förderhöhe

Der KfW-Studienkredit ist laut KfW grundsätzlich unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern. Sicherheiten verlangt die KfW nicht. In Ausnahmefällen können aufgrund bankaufsichtsrechtlicher Vorgaben trotzdem zusätzliche Unterlagen zu den finanziellen Verhältnissen nötig sein.

Wie viel die KfW monatlich auszahlt und wie lange sie fördert, richtet sich nach den aktuellen Bedingungen. Die tatsächliche Förderdauer hängt unter anderem vom Alter bei Studienbeginn ab; mögliche Höchstbeträge sind keine Zusage für den Einzelfall.

Der Zinssatz ist variabel und wird jeweils zum 1. April und 1. Oktober angepasst. Wer die Kosten einschätzen will, sollte deshalb den aktuell geltenden Zinssatz und die voraussichtliche Rückzahlung direkt vor dem Antrag prüfen. Ein älterer Zinssatz ist keine verlässliche Grundlage für eine heutige Kalkulation.

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Leistungsnachweis für weitere KfW-Auszahlungen

Die Voraussetzungen bei der Antragstellung sind von den Bedingungen für weitere Auszahlungen zu unterscheiden. Bei einem Erst- oder Zweitstudium müssen Studierende der KfW bis zum Ende des sechsten geförderten Semesters einen Nachweis über ihre bisherigen Studienleistungen vorlegen. Ohne diesen Nachweis stoppt die weitere Auszahlung.

Die KfW setzt für ein Vollzeitstudium als Richtwert an, dass mindestens die Hälfte der für den Abschluss nötigen Studienleistungen erbracht sein muss. Bei einem Bachelorstudium gilt außerdem ein Richtwert von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem europäischen ECTS-System. Wer diese Vorgaben voraussichtlich nicht erfüllt, sollte die Folgen frühzeitig mit der KfW klären.

Voraussetzungen für den Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein separates staatliches Darlehen. Die KfW zahlt ihn aus, nachdem der Antrag beim Bundesverwaltungsamt bewilligt wurde. Er unterstützt bestimmte Phasen der Ausbildung, zum Beispiel die Schlussphase eines Studiums oder eine weiterführende Ausbildung.

Studierende müssen laut KfW bestimmte Altersvoraussetzungen erfüllen, sich in einer Vollzeitausbildung befinden und an einer Hochschule oder anderen förderfähigen Bildungseinrichtung eingeschrieben sein. Das Studium darf höchstens zwölf Semester dauern. Außerdem müssen Studierende eine bestimmte Phase der Ausbildung erreicht haben. Dazu zählt zum Beispiel eine bestandene Zwischenprüfung oder der Abschluss des ersten Teils eines gestuften Studiengangs. Gibt es keine Zwischenprüfung, beschreibt das Bundesportal als Voraussetzung, dass die üblichen Leistungen der ersten beiden Studienjahre abgeschlossen sind. In Bachelorstudiengängen genügt dafür das erste Studienjahr.

In der Regel sind ein ständiger Wohnsitz in Deutschland und eine Berechtigung nach den einschlägigen Regeln des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erforderlich. Für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland gelten gesonderte Voraussetzungen. Die Altersvoraussetzungen werden auf den offiziellen Seiten unterschiedlich beschrieben. Wer nahe an einer Grenze liegt, sollte den konkreten Fall vor dem Antrag beim Bundesverwaltungsamt prüfen lassen.

Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten für eine begrenzte Dauer ausgezahlt. Für besondere einmalige Ausgaben kann ein Teil des Gesamtbetrags vorab ausgezahlt werden. Teilzeitstudiengänge und Bildungsgänge an Einrichtungen, die nicht nach den maßgeblichen Regeln des Bundesausbildungsförderungsgesetzes anerkannt sind, sind ausgeschlossen. Für die Auszahlung braucht es ein eigenes Girokonto.

Taschenrechner und Holzscheiben als Symbol für Kreditkosten.
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Private und regionale Darlehen

Banken und Sparkassen bieten teilweise eigene Studienkredite an. Ihre Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Region. Das gilt auch für Zinssätze und Rückzahlungsregeln. Deshalb gibt es keine einheitliche bundesweite Prüfung, ob jemand Anspruch auf ein privates oder regionales Darlehen hat. Vor dem Antrag sollten die aktuellen Bedingungen des konkreten Darlehens geprüft werden.

Bei außergewöhnlichem finanziellem Druck bieten manche Studierendenwerke außerdem Überbrückungs- oder Härtefalldarlehen an. Verfügbarkeit und Rückzahlung unterscheiden sich vor Ort. Solche Darlehen sind häufig zinsfrei, müssen aber meist zügig zurückgezahlt werden.

Kreditbedarf sorgfältig berechnen

Ein Studienkredit kann eine Finanzierungslücke schließen und lässt sich nach Angaben der KfW mit BAföG oder dem Bildungskredit kombinieren. Ob jemand einen Kredit bekommen kann, sagt jedoch nichts darüber aus, ob die spätere Rückzahlung ins eigene Budget passt. Das Deutsche Studierendenwerk rät davon ab, ein ganzes Studium ausschließlich über Kredite zu finanzieren. BAföG, Stipendien, Arbeit oder Unterstützung durch Angehörige sind mögliche Alternativen, die sich vor einer Kreditaufnahme prüfen lassen.

Berechne zunächst, wie viel Geld monatlich tatsächlich fehlt, und beantrage nicht automatisch den Höchstbetrag. Berücksichtige dabei auch die spätere Rückzahlung und beim KfW-Studienkredit die veränderlichen Zinsen. Bei bereits bestehenden Zahlungsschwierigkeiten löst ein weiterer Kredit das Problem nicht automatisch. Eine anerkannte Schuldnerberatung kann helfen, die finanzielle Lage zu ordnen und Alternativen zu prüfen.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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