Wer ein Studium in Deutschland finanzieren muss, kann zwischen Darlehen mit unterschiedlichen Voraussetzungen wählen. Für den bundesweit verfügbaren KfW-Studienkredit zählen etwa Alter, Aufenthaltsstatus und Hochschule. Auch Auszahlung, Zinsen und Rückzahlung unterscheiden sich je nach Angebot.
Studienkredite müssen zurückgezahlt werden. Vergleichen Sie deshalb neben der monatlichen Auszahlung auch die Zinsen, die Karenzzeit zwischen letzter Auszahlung und Rückzahlungsbeginn sowie die Rückzahlungsdauer. BAföG ist eine wichtige Alternative: Ein Teil der Förderung ist in der Regel ein Zuschuss.
Wer den KfW-Studienkredit erhält
Der KfW-Studienkredit richtet sich an volljährige Studierende, die zu einer der zugelassenen Gruppen gehören. Dazu zählen deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sowie bestimmte EU-Staatsangehörige und Familienangehörige. Auch Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer mit deutscher Meldeadresse können die Voraussetzungen erfüllen. Wenn du die Finanzierung beginnst, darfst du höchstens 44 Jahre alt sein.
Die Hochschule muss in Deutschland liegen und staatlich oder staatlich anerkannt sein. Förderfähig sind Erst- und Zweitstudiengänge, postgraduale Studiengänge und Promotionen. Auch ein Teilzeit-, duales, berufsbegleitendes oder Fernstudium kann förderfähig sein. Ein vollständig im Ausland absolviertes Studium ist ausgeschlossen. Ein Auslandssemester kommt infrage, wenn die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bestehen bleibt.
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Nach eigenen Angaben prüft die KfW weder Einkommen noch Vermögen und verlangt keine Sicherheiten. Die übrigen Voraussetzungen gelten trotzdem: Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Alter und Studiengang müssen passen.

Auszahlung des KfW-Studienkredits
Der KfW-Studienkredit zahlt monatlich zwischen 100 und 650 Euro aus. Die Auszahlung erfolgt in Raten, nicht als einmalige Gesamtsumme. Während der Förderzeit lässt sich der monatliche Betrag anpassen; im ersten Fördersemester nach Auszahlungsbeginn ist eine Änderung laut KfW nicht möglich.
Für Erst- und Zweitstudiengänge sind bis zu 14 Semester vorgesehen. Für postgraduale Studiengänge oder Promotionen sind bis zu sechs Semester vorgesehen.
Diese Beträge sind mögliche Höchstwerte und keine Zusage. Die tatsächliche Förderzeit hängt unter anderem vom Alter und Studienverlauf ab. Der Kredit ist für Lebenshaltungskosten gedacht. Laut KfW lässt er sich mit BAföG und dem Bildungskredit kombinieren.
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Wie die Zinsen berechnet werden
Der KfW-Studienkredit ist variabel verzinst. Die KfW setzt den Zinssatz jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober neu fest. Während der Auszahlungsphase zieht die KfW die Zinsen grundsätzlich direkt von der monatlichen Auszahlung ab. Dadurch landet weniger Geld auf dem Konto, als der vereinbarte monatliche Kreditbetrag zunächst vermuten lässt. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du beantragen, die Zinsen zunächst nicht zu zahlen. Diese aufgeschobenen Zinsen erhöhen später den Rückzahlungsbetrag.
Für den Stichtag 31. Oktober 2026 lässt sich kein verlässlicher Zinssatz nennen. Eine KfW-Mitteilung bezifferte den effektiven Jahreszins für neu abgeschlossene Verträge ab 1. April 2026 mit 6,53 Prozent. Dieser Satz gilt damit nicht automatisch für die Zinsperiode ab Oktober 2026. Prüfe vor deiner Entscheidung den aktuellen Zinssatz in den KfW-Konditionen und in deinem Vertragsangebot.
Für die Rückzahlungsphase lässt sich unter den Voraussetzungen der KfW ein fester Zinssatz (Festzins) vereinbaren. Ein fester Zinssatz kann die Planung erleichtern, ändert aber nichts daran, dass die Gesamtkosten von Kreditsumme, Zinssatz und Rückzahlungsdauer abhängen.
Wann die Rückzahlung beginnt
Nach der letzten Auszahlung beginnt die tilgungsfreie Karenzzeit. In dieser Zeit zahlen Kreditnehmende noch keinen Teil des geliehenen Betrags zurück (Tilgung). Zinsen fallen grundsätzlich weiter an. Laut KfW-Merkblatt dauert die Karenzzeit 18 bis 23 Monate; auf Wunsch lässt sie sich auf bis zu sechs Monate verkürzen.
Fünf Monate vor Rückzahlungsbeginn stellt die KfW einen Standard-Tilgungsplan über zehn Jahre bereit. Die monatliche Rate lässt sich anpassen. Die Rückzahlung darf höchstens 25 Jahre dauern und nicht über den 67. Geburtstag hinausgehen. Sondertilgungen sind ab 100 Euro möglich. Wer in eine begründete finanzielle Notlage gerät, kann beantragen, die Rückzahlung vorübergehend auszusetzen (Stundung). Dabei fallen Stundungszinsen an.
Rechne vor dem Antrag mit realistischen Zahlen: Wie viel Geld wird tatsächlich monatlich benötigt, wie lange wird es gebraucht und welche Rate bleibt nach dem Studium tragbar? Eine höhere Auszahlung und eine längere Rückzahlung erhöhen die Gesamtkosten. Wer Zinsen aufschiebt, sollte diesen Betrag ebenfalls einplanen.

Wann der Bildungskredit passt
Der Bildungskredit des Bundes richtet sich vor allem an fortgeschrittene Ausbildungsphasen. Pro Ausbildungsabschnitt sind bis zu 7.200 Euro für höchstens 24 Monate vorgesehen. Die monatliche Auszahlung beträgt 100, 200 oder 300 Euro. Das Angebot ist damit eher für einen begrenzten Finanzierungsbedarf gedacht als für die Finanzierung des gesamten Studiums.
Entscheidend ist auch, wie weit du im Studium bist. Je nach Fall müssen Studierende nach dem 12. Hochschulsemester beispielsweise zur Abschlussprüfung zugelassen sein und den Abschluss innerhalb des möglichen Förderzeitraums nachweisen. Einkommen und Vermögen sind grundsätzlich nicht ausschlaggebend. Einen Rechtsanspruch auf Bewilligung gibt es laut Bundesportal nicht.
Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Auszahlung. Die monatliche Rate beträgt 120 Euro; eine vorzeitige Teil- oder Gesamtrückzahlung ist ohne zusätzliche Gebühren möglich. Der Zinssatz ist variabel und orientiert sich am 6-Monats-EURIBOR, einem Referenzzinssatz für den europäischen Geldmarkt. Die Altersgrenze wird in den verfügbaren Angaben unterschiedlich formuliert. Deshalb sollte sie vor dem Antrag anhand der aktuellen Bedingungen geprüft werden. Das gilt auch für den konkreten Zinssatz.
BAföG und weitere Möglichkeiten
BAföG funktioniert anders als ein Studienkredit. Die Förderung besteht im Regelfall zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Laut Bundesportal zahlen Geförderte monatlich 130 Euro zurück. Sie beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Bei geringem Einkommen lässt sich ein Zahlungsaufschub beantragen.
Daneben gibt es regionale Darlehen von Studierendenwerken, Hochschulen, Sparkassen und Banken sowie Bildungsfonds. Ihre Bedingungen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Bildungsfonds knüpfen die Rückzahlung beispielsweise an das spätere Einkommen. Das kann bei hohem Einkommen zu einer hohen Rückzahlung führen. Auch bei einem Studienabbruch bleiben bereits ausgezahlte Kreditbeträge grundsätzlich zurückzuzahlen.
Das Deutsche Studierendenwerk empfiehlt, zuerst günstigere Finanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, Stipendien, Elternunterhalt oder einen Nebenjob zu prüfen. Das örtliche Studierendenwerk kann zu regionalen Angeboten beraten. Der CHE-Studienkredit-Test 2026 erfasst 25 Angebote anhand von 21 Kriterien. Er gibt einen Überblick über den Markt, stützt sich aber auf Angaben der Anbieter und ersetzt nicht die Prüfung des eigenen Vertrags.
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Vergleiche sollten neben der Auszahlung auch die Gesamtkosten, den Zinssatz und die Rückzahlungsregeln berücksichtigen. Bei variablen Zinsen steht der endgültige Rückzahlungsbetrag nicht von Beginn an fest. Prüfe deshalb, ob die Rate auch dann noch in dein Budget passt, wenn die Zinsen steigen oder der Berufseinstieg später erfolgt als geplant.
Beantrage nur den Betrag, den du für deinen Finanzierungsbedarf tatsächlich brauchst. Kläre vor der Unterschrift außerdem, wann die erste Rückzahlung fällig wird, wie lange sie höchstens dauern darf und welche Kosten bei einer Stundung entstehen. Bei Zahlungsproblemen helfen anerkannte Schuldnerberatungsstellen kostenfrei weiter. Ein neuer Kredit ist keine verlässliche Lösung, wenn bereits die laufenden Ausgaben nicht gedeckt sind.


