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Selbstständig in Deutschland

Leere Kalenderkarten und eine Sanduhr als Symbol für Laufzeiten.
KI-generiertes Symbolbild

Wenn Sie in Deutschland selbstständig arbeiten, tragen Sie selbst die Verantwortung für Ihre Aufträge und Einnahmen und müssen auch Ihre Steuern zahlen und Ihre soziale Absicherung regeln. Wo Sie Ihre Tätigkeit anmelden müssen und welche Regeln gelten, hängt davon ab, ob Sie freiberuflich oder gewerblich arbeiten und wie Sie Ihre Tätigkeit ausüben.

Sie bestimmen mehr selbst über Ihre Arbeit, müssen aber mit schwankenden Einnahmen und zusätzlichen Pflichten rechnen. Klären Sie vor dem Start, wie Ihre Tätigkeit eingestuft wird, welche Versicherungen gelten und ob Ihre erwarteten Einnahmen die laufenden Kosten decken.

Was Selbstständigkeit bedeutet

Selbstständig arbeiten Menschen, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit selbst organisieren und dafür Verantwortung tragen. Dazu gehören Unternehmerinnen und Unternehmer mit Beschäftigten ebenso wie Personen, die allein arbeiten oder nebenberuflich Aufträge annehmen. Für die Anmeldung und Besteuerung ist vor allem die Unterscheidung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit wichtig.

Zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen bestimmte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und beratende Berufe sowie weitere Berufe, die das Gesetz als freie Berufe einordnet. Gewerblich ist eine Tätigkeit, wenn sie nicht als freiberuflich gilt. Für die Einordnung zählt, was Sie konkret tun. Bei Unsicherheit prüft das Finanzamt den Einzelfall. Eine erste Einstufung kann später geändert werden.

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Zwei Personen vergleichen Unterlagen am Esstisch.
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Anmeldung und Steuern für Selbstständige

Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe in der Regel beim örtlichen Gewerbeamt an. Freiberufler wenden sich grundsätzlich direkt an das Finanzamt. Je nach Beruf sind zusätzlich eine Erlaubnis, ein Qualifikationsnachweis oder die Mitgliedschaft in einer Kammer erforderlich. Prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Branche und Ihres Ortes, bevor Sie Aufträge annehmen.

Freiberufler und Gewerbetreibende müssen außerdem den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER einreichen. Dafür gilt eine Frist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit. Das Finanzamt fragt darin unter anderem nach Ihren erwarteten Einnahmen und Ihrem voraussichtlichen Gewinn. Schätzen Sie diese Beträge sorgfältig. Wenn Sie Ihre Einnahmen oder Ihren Gewinn zu niedrig ansetzen, müssen Sie später möglicherweise unerwartet Steuern nachzahlen.

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und können ihren Gewinn grundsätzlich mit einer Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Einkommensteuer kann trotzdem anfallen. Auch Umsatzsteuer ist je nach Tätigkeit und persönlicher Situation zu berücksichtigen. Für Gewerbetreibende gelten andere Regeln, unter anderem bei der Gewerbesteuer und der Buchführung.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Seit dem 1. Januar 2025 gilt sie grundsätzlich, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Bei einer Neugründung gilt im Gründungsjahr die Grenze von 25.000 Euro. Wird im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 Euro überschritten, ist bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, nach den allgemeinen Umsatzsteuerregeln zu behandeln.

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Die Regelung befreit Sie nicht von anderen Steuern oder Pflichten. Wer sie nutzt, weist in der Regel keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus, kann dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen. Wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, sind Sie grundsätzlich fünf Kalenderjahre daran gebunden. Ob sie sich rechnet, hängt etwa davon ab, ob Ihre Kundschaft überwiegend aus Privatpersonen oder Unternehmen besteht und wie hoch Ihre betrieblichen Ausgaben sind.

Kranken- und Rentenversicherung

Wer in Deutschland lebt, braucht eine Krankenversicherung. Selbstständige können je nach Voraussetzungen gesetzlich oder privat versichert sein. Die Beiträge und Leistungen unterscheiden sich. Vergleichen Sie deshalb Beitragshöhe, Leistungsumfang und die Folgen für Ihre persönliche Absicherung.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hängt die Beitragspflicht von der Tätigkeit ab. Versicherungspflichtig sein können zum Beispiel bestimmte Handwerker, Lehrkräfte, Pflegepersonen, Künstler und Publizisten. Auch Selbstständige, die dauerhaft im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten, können rentenversicherungspflichtig sein. Andere Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig Beiträge zahlen. Klären Sie Ihren Status mit der Deutschen Rentenversicherung.

Ein einzelner Hauptauftraggeber macht Sie nicht automatisch zur Scheinselbstständigen oder zum Scheinselbstständigen. Das ist eine Frage der tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Entscheidend ist zum Beispiel, ob der Auftraggeber Arbeitszeit und Arbeitsort eng vorgibt, Sie in seine Abläufe eingliedert und Ihre Selbstständigkeit dadurch eingeschränkt ist. Zugleich kann eine echte selbstständige Tätigkeit mit nur einem Auftraggeber rentenversicherungspflichtig sein. Die Frage der Scheinselbstständigkeit und die Rentenversicherungspflicht werden getrennt geprüft.

Einnahmen und Sicherheit planen

Selbstständige haben keinen festen monatlichen Lohn. Aufträge und Zahlungseingänge können schwanken, während Ausgaben wie Versicherungsbeiträge, Miete oder betriebliche Kosten weiterlaufen. Planen Sie deshalb mit vorsichtigen Einnahmeerwartungen und behalten Sie Steuern und regelmäßige Kosten getrennt von dem Geld, das Ihnen privat zur Verfügung steht.

Auch Urlaub und Krankheit wirken sich anders aus als in einem Arbeitsverhältnis: Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der ihnen bezahlten Urlaub gewährt. Wenn Sie in dieser Zeit nicht arbeiten und niemand Sie vertritt, fehlen möglicherweise Einnahmen. Berücksichtigen Sie solche Ausfälle bei Ihrer Finanzplanung und prüfen Sie, welche Absicherung für längere Krankheit oder andere Ausfallzeiten zu Ihrer Situation passt.

Mehr Kontrolle über Arbeitszeit, Aufträge und Arbeitsumfeld ist für viele ein wichtiger Vorteil. Gleichzeitig können lange Arbeitstage, unsichere Einnahmen und die Verantwortung für die eigene Altersvorsorge belasten. Ob sich die Selbstständigkeit finanziell trägt, hängt davon ab, in welchem Beruf Sie arbeiten, welche Kosten anfallen, wie groß die Nachfrage ist und wie Sie persönlich planen. Allgemeine Angaben zu Durchschnittseinkommen oder Erfolgsaussichten reichen für eine individuelle Entscheidung nicht aus.

Taschenrechner und Holzscheiben als Symbol für Kreditkosten.
KI-generiertes Symbolbild

Neue Selbstständige im Jahr 2025

Nach Schätzung der KfW begannen 2025 rund 690.000 Menschen eine selbstständige Tätigkeit. Etwa 70 Prozent davon starteten im Nebenerwerb.

Vor der Selbstständigkeit klären

Bevor Sie beginnen, sollten Sie klären, ob Ihre Tätigkeit steuerlich als freiberuflich oder gewerblich gilt, herausfinden, wo Sie sie anmelden müssen, und mögliche Genehmigungen prüfen. Schätzen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben realistisch ein. Berücksichtigen Sie Steuern und Versicherungsbeiträge ebenso wie betriebliche Kosten und Zeiten ohne Einnahmen.

Wenn Sie zunächst nebenberuflich starten, prüfen Sie auch, ob Ihr Arbeitsvertrag oder Ihre Ausbildung eine Nebentätigkeit einschränkt und ob Sie Ihre Krankenkasse informieren müssen. Wenn Sie nebenberuflich starten, verringern Sie damit möglicherweise das Risiko, zu wenig einzunehmen. Anmelden und steuerlich erfassen lassen müssen Sie Ihre Tätigkeit trotzdem.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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