Bei einer Umschuldung lösen Sie einen Ratenkredit mit einem neuen Kredit ab oder fassen mehrere Schulden zusammen. Sie zahlen damit den alten Kredit ganz oder teilweise zurück. Die Umschuldung lohnt sich, wenn der neue Kredit samt möglicher Ablösekosten insgesamt weniger kostet als die noch offenen Zahlungen des alten Vertrags.
Eine niedrigere Monatsrate allein reicht als Vergleich nicht aus: Bei längerer Laufzeit zahlen Sie insgesamt möglicherweise mehr. Für Immobilienkredite gelten andere Regeln als für gewöhnliche Ratenkredite.
Was eine Umschuldung verändert
Eine Umschuldung ersetzt einen bestehenden Kredit durch einen neuen. Das kann sinnvoll sein, wenn der effektive Jahreszins des neuen Kredits niedriger ist. Er berücksichtigt neben dem Sollzins weitere Kreditkosten und hilft, Angebote zu vergleichen. Auch mehrere Monatsraten durch eine einzige zu ersetzen, kann sinnvoll sein. Eine teure Kontoüberziehung können Sie ebenfalls in einen Ratenkredit einbeziehen. Ob daraus eine Ersparnis entsteht, hängt von der Restschuld, der verbleibenden Laufzeit und den Kosten für die Ablösung ab.
Bei mehreren zusammengefassten Schulden wird die Rückzahlung übersichtlicher. Die Schulden selbst verschwinden dadurch aber nicht. Wird zusätzlich Geld aufgenommen oder die Laufzeit verlängert, steigt die Gesamtrückzahlung unter Umständen sogar.
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Gesamtkosten richtig vergleichen
Vergleichen Sie die noch ausstehenden Zahlungen des alten Kredits mit den Kosten für Ablösung und neuen Kredit. Für die Ablösung zählt der Betrag, den die Bank zu einem konkreten Stichtag verlangt. Er kann von einem früher mitgeteilten Restschuldbetrag abweichen, etwa wenn Sie Sonderzahlungen geleistet haben.
Vergleichen Sie den Ablösebetrag mit der Gesamtrückzahlung des neuen Kredits. Beziehen Sie auch eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und alle weiteren tatsächlich anfallenden Kosten ein. Der effektive Jahreszins hilft beim Vergleich verschiedener Angebote, doch entscheidend bleibt die Gesamtsumme bis zur vollständigen Rückzahlung.
Eine kleinere Rate bedeutet nicht automatisch niedrigere Kosten, denn bei längerer Laufzeit zahlen Sie möglicherweise über mehr Monate Zinsen. Vergleichen Sie daher auch die Laufzeit, die Anzahl und Höhe der Raten sowie eine mögliche Schlussrate. Bei kurzer Restlaufzeit oder kleiner Restschuld ist der Spielraum für eine Ersparnis oft begrenzt.
Regeln für Ratenkredite
Bei einem allgemeinen Verbraucherdarlehen dürfen Sie den Kredit grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. § 501 des Bürgerlichen Gesetzbuchs schreibt vor, dass sich die noch anfallenden Zinsen und bestimmte weitere Kosten entsprechend der verbleibenden Laufzeit verringern.
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Bei einem Kredit mit gebundenem Sollzins, also einem für eine vereinbarte Zeit festen Zinssatz, kann die Bank unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen gilt eine Obergrenze von einem Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, die bei höchstens einem Jahr bis zur vereinbarten Rückzahlung auf 0,5 Prozent sinkt. Zusätzlich darf die Entschädigung nicht höher sein als die Sollzinsen, die bis zum vereinbarten Rückzahlungstermin noch angefallen wären.
Die prozentuale Obergrenze richtet sich nach dem vorzeitig zurückgezahlten Betrag und der verbleibenden Laufzeit. Die Entschädigung ist keine pauschale Gebühr: Der tatsächliche Betrag kann niedriger ausfallen oder ganz entfallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass Kreditgeber bei allgemeinen Verbraucherdarlehen keine gesonderten Ablöse- oder Bearbeitungsgebühren verlangen dürfen.
Übertragen Sie diese Prozentgrenzen nicht auf eine Baufinanzierung, denn für Immobilienkredite gelten sie nicht allgemein.
Immobilienkredite gesondert prüfen
Bei einem Immobilienkredit mit festem Sollzins können Sie während der Zinsbindung nicht allein deshalb frei ablösen, weil ein anderes Angebot günstiger ist. Eine vorzeitige Kündigung kommt nach § 490 BGB bei berechtigtem Interesse in Betracht; dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Daneben gibt es ein Kündigungsrecht nach § 489 BGB: Unter den dort genannten Voraussetzungen lässt sich ein Darlehen zehn Jahre, nachdem Sie den gesamten Kreditbetrag erhalten haben, mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Wurde nachträglich eine Vereinbarung über Rückzahlungszeit oder Sollzins getroffen, kann das für den Fristbeginn relevant sein. Prüfen Sie bei einer geplanten Umschuldung deshalb den Vertrag und lassen Sie sich von der Bank den möglichen Ablösebetrag schriftlich mitteilen.

So gehen Sie bei der Ablösung vor
Warten Sie mit der Kündigung des alten Kredits, bis die Finanzierung durch den neuen Kredit sichersteht. Stimmen Sie die Auszahlung des neuen Kredits und die Ablösung zeitlich ab, damit keine Zahlungslücke entsteht. Gehen Sie dabei so vor:
- Fragen Sie die bisherige Bank nach dem Ablösebetrag zu einem bestimmten Stichtag und nach einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung.
- Ermitteln Sie, welche Raten und Schlusszahlungen noch fällig wären, wenn der alte Kredit weiterläuft.
- Vergleichen Sie verbindliche neue Angebote nach effektivem Jahreszins, Laufzeit und Gesamtrückzahlung. Achten Sie darauf, ob der angebotene Zinssatz von Ihrer Bonität abhängt.
- Lassen Sie sich den neuen Kredit bewilligen und stimmen Sie die Auszahlung mit der Ablösung des alten Vertrags ab.
Prüfen Sie auch, ob eine Restschuldversicherung mit dem alten Kredit verbunden ist. Ihre Beendigung oder eine mögliche Erstattung hängt vom Vertrag ab; eine Umschuldung beendet sie nicht automatisch.
Bonität und Kreditanfrage
Eine Umschuldung setzt voraus, dass der neue Kredit bewilligt wird. Vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens müssen Banken prüfen, ob die antragstellende Person den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kann. Dabei berücksichtigen sie deren finanzielle Lage. Ein beworbenes Angebot ist daher keine Zusage für einen bestimmten Zinssatz oder überhaupt für eine Kreditbewilligung.
Hängt der Zinssatz eines Angebots von Ihrer Kreditwürdigkeit ab, legt die Bank Ihren persönlichen Zinssatz erst nach der Prüfung fest. Die Stiftung Warentest empfiehlt bei der Angebotssuche, nach einer Konditionsanfrage statt einer Kreditanfrage zu fragen. Diese Empfehlung ist keine Garantie für eine bestimmte Wirkung auf den persönlichen SCHUFA-Score.
Wenn die Rate nicht mehr tragbar ist
Wenn Sie den Kredit kaum noch bedienen können, löst ein weiterer Kredit das Problem nicht automatisch. Eine niedrigere Rate durch eine längere Laufzeit kann die Gesamtschuld erhöhen. Prüfen Sie zuerst, ob Sie mit der Bank eine tragbare Ratenänderung vereinbaren können, und verschaffen Sie sich einen Überblick über sämtliche Schulden und laufenden Ausgaben.
Bei anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten bietet eine kostenfreie, anerkannte Schuldnerberatung Unterstützung. Sie hilft, die finanzielle Lage zu ordnen und Alternativen zu neuer Verschuldung zu prüfen.

