Bei einem Ratenkredit zahlen Sie mit jeder Rate Zinsen und tilgen einen Teil der geliehenen Summe. Wie hoch Ihre Rate ist und ob Sie den Kredit vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen können, hängt vom Vertrag und von der Kreditart ab. Für Verbraucherkredite gelten andere Regeln als für Immobilienfinanzierungen mit festem Zinssatz.
Prüfen Sie vor einer zusätzlichen Rückzahlung, welche Kosten entfallen, ob eine Entschädigung anfällt und wie viel Reserve Ihnen bleibt. So können Sie einschätzen, ob die Tilgung Ihr Budget entlastet.
So setzt sich die Kreditrate zusammen
Bei einem klassischen Ratenkredit enthält jede Zahlung einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil. Die Tilgung verringert die noch offene Kreditsumme, auf die der Kreditgeber die Zinsen berechnet. Ein Tilgungsplan zeigt, wie sich Rate, Zinsanteil und Restschuld über die Laufzeit entwickeln.
Im Kreditvertrag finden Sie unter anderem die Höhe und Zahl der Raten sowie ihre Fälligkeit. Dort stehen auch der Sollzinssatz, die Laufzeit und die Gesamtkosten. Bei einem Kredit mit festem Rückzahlungstermin können Sie einen Tilgungsplan anfordern. Vergleichen Sie ihn mit den Kontoabbuchungen und melden Sie Abweichungen bald beim Kreditgeber.
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Diese Ratenlogik gilt nicht für jede Finanzierung. Ein Dispokredit, eine Kreditkarte mit Teilzahlung und eine Immobilienfinanzierung können andere Rückzahlungsregeln haben. Prüfen Sie daher zuerst, welche Kreditart in Ihrem Vertrag steht.

Kredit vorzeitig zurückzahlen
Bei einem allgemeinen Verbraucherkredit dürfen Sie ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Dadurch sinken die verbleibenden Kreditkosten, einschließlich der Zinsen für die Restlaufzeit. Für die Sonderzahlung müssen Sie den Kredit grundsätzlich nicht extra kündigen. Fragen Sie den Kreditgeber trotzdem nach dem Ablösebetrag und dem Termin, zu dem er gilt. So vermeiden Sie, dass eine Überweisung wegen aufgelaufener Zinsen oder einer Entschädigung nicht zur vollständigen Ablösung reicht.
Bei einem Verbraucherkredit mit festem Sollzinssatz darf der Kreditgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine angemessene Entschädigung für den direkten finanziellen Verlust verlangen. Sie ist gesetzlich begrenzt: auf höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Beträgt die verbleibende Laufzeit höchstens ein Jahr, gilt eine Obergrenze von 0,5 Prozent. Die Entschädigung darf außerdem nicht höher sein als die Zinsen, die bis zum regulären Ende des Kredits noch angefallen wären.
Diese Grenzen gelten für allgemeine Verbraucherkredite, nicht pauschal für Immobilienkredite. Auch bei einem Verbraucherkredit entfällt der Anspruch in bestimmten Fällen, etwa wenn die Rückzahlung aus einer Versicherung stammt, die der Kreditvertrag vorgeschrieben hat. Auch fehlende Pflichtangaben im Vertrag können den Anspruch beeinflussen. Prüfen Sie eine Ablöserechnung besonders genau, wenn die verlangte Entschädigung hoch erscheint.
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Für Immobilienkredite gelten Sonderregeln
Während einer vereinbarten Festzinszeit können Sie einen Immobilienkredit grundsätzlich nur vorzeitig zurückzahlen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ein Beispiel ist der Verkauf der belasteten Immobilie. In diesem Fall kann der Kreditgeber eine Entschädigung verlangen. Die Berechnung hängt vom Vertrag und den Umständen ab. Für Immobilienkredite gelten andere Regeln als die Obergrenzen von 1 und 0,5 Prozent für allgemeine Verbraucherkredite.
Für einen festverzinslichen Kredit gibt es außerdem ein gesetzliches Kündigungsrecht: Zehn Jahre nach vollständigem Erhalt des Darlehens können Sie mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung, nicht der Tag, an dem Sie den Vertrag unterschrieben haben.
Zusätzliche Tilgungen während der Laufzeit sind bei Immobilienkrediten häufig eine Vertragsoption. Ob Sie jährlich einen bestimmten Betrag sondertilgen oder die laufende Tilgungsrate ändern dürfen, steht im Vertrag. Verbraucherzentralen nennen Angebote mit Sondertilgungen von beispielsweise 5 oder 10 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme. Solche Werte sind Beispiele, keine allgemeingültigen Ansprüche. Prüfen Sie auch, ob ein Vertrag mit flexibler Tilgung einen höheren Zinssatz vorsieht.
Lohnt sich eine zusätzliche Tilgung?
Eine vorzeitige Rückzahlung spart Zinsen, kann aber eine Entschädigung kosten und Ihre frei verfügbare Rücklage verkleinern. Vergleichen Sie deshalb die eingesparten Kreditkosten mit den Kosten der Ablösung. Lassen Sie außerdem genug Geld für unvorhergesehene Ausgaben auf dem Konto. Wenn Sie nach der Sondertilgung bei einer kaputten Waschmaschine oder einer unerwarteten Rechnung erneut einen teuren Kredit brauchen, fällt der finanzielle Vorteil kleiner aus.
Bei mehreren Schulden kann es sinnvoll sein, zuerst den Kredit mit den höchsten laufenden Kosten zurückzuzahlen. BaFin empfiehlt, die Kreditzinsen mit möglichen Erträgen einer Geldanlage zu vergleichen und bei Immobilienkrediten die vereinbarten Sondertilgungsrechte zu prüfen. Welche Lösung zu Ihrer finanziellen Situation passt, hängt von Ihrem Zinssatz, möglichen Ablösekosten und Ihrem monatlichen Budget ab.

Wenn die Raten zu hoch werden
Wenden Sie sich an den Kreditgeber, sobald Sie absehen, dass eine Rate nicht mehr pünktlich eingeht. Besprechen Sie früh, ob Sie die Rate vorübergehend senken, die Tilgung aussetzen oder eine andere Vereinbarung treffen können. Solche Lösungen hängen vom Vertrag und der Zustimmung des Kreditgebers ab. Bei einer Tilgungspause können die Zinsen weiter anfallen.
Bei einem Verbraucherkredit liegen die gesetzlichen Verzugszinsen grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei einem Verbraucherdarlehen für eine Immobilie gilt ein anderer Abstand. Das sind Aufschläge auf den jeweils geltenden Basiszinssatz, keine festen Jahreszinssätze.
Der Kreditgeber darf bei einem Ratenkredit nicht allein wegen einer versäumten Rate sofort die gesamte Restschuld verlangen. Dafür müssen gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten im Rückstand, eine bestimmte Mindesthöhe der Rückstände und eine erfolglose Frist von zwei Wochen, in der Sie zahlen können. Bei einer Laufzeit bis zu drei Jahren müssen die Rückstände mindestens 10 Prozent des Nominalbetrags, also des vereinbarten Kreditbetrags, erreichen; bei längerer Laufzeit mindestens 5 Prozent. Bei einem Verbraucherkredit für eine Immobilie gilt eine eigene Rückstandsschwelle. Der Kreditgeber muss außerdem darauf hinweisen, dass die gesamte Restschuld auf einmal fällig werden kann und Ihnen ein Gespräch über eine einvernehmliche Lösung anbieten.
Wenn die Zahlungsschwierigkeiten mehrere Schulden betreffen oder sich nicht durch eine Vereinbarung lösen lassen, wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatung. Viele Beratungsstellen bieten ihre Hilfe kostenfrei an. Ein weiterer Kredit verschafft kurzfristig Luft, erhöht aber zugleich die monatliche Belastung und sollte deshalb nicht die erste Lösung sein.
Kreditrückzahlung vorab prüfen
Bevor Sie zusätzliches Geld überweisen, sollten Sie die wichtigsten Zahlen schriftlich klären:
- Wie hoch ist der aktuelle Ablösebetrag, und bis wann gilt er?
- Welche Zinsen entfallen durch die vorzeitige Zahlung?
- Verlangt der Kreditgeber eine Entschädigung, und wie wurde sie berechnet?
- Erlaubt der Vertrag Sondertilgungen oder Änderungen der Rate?
- Bleibt nach der Zahlung genug Geld für laufende Ausgaben und unerwartete Rechnungen?
Heben Sie die Ablösebestätigung auf. Bei einer vollständigen Rückzahlung sollte daraus hervorgehen, dass der Kredit erledigt ist. Bei einer Teilrückzahlung prüfen Sie, wie sich die Restschuld und der weitere Tilgungsplan verändern.


