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Kreditprüfung bei Banken

Taschenrechner und Holzscheiben als Symbol für Kreditkosten.
KI-generiertes Symbolbild

Bei einem Kreditantrag in Deutschland prüft der Kreditgeber Ihre finanzielle Lage und schätzt ein, ob Sie die Raten voraussichtlich zahlen können. Dafür kann er bei einer Wirtschaftsauskunftei wie der SCHUFA Informationen über Ihre Kredit- und Zahlungsgeschichte einholen. Eine Wirtschaftsauskunftei sammelt solche Bonitätsdaten. Der SCHUFA-Score ist ein statistischer Wert, der Ihr erwartetes Zahlungsverhalten einschätzt. Er entscheidet aber nicht allein über den Kredit. Bei einem gewöhnlichen Verbraucherkredit darf der Kreditgeber den Vertrag nur schließen, wenn die Prüfung keine erheblichen Zweifel an Ihrer Kreditwürdigkeit ergibt. Bei einer Immobilienfinanzierung muss er davon ausgehen können, dass Sie Ihre Verpflichtungen voraussichtlich erfüllen.

Welche Daten Banken prüfen

Der Kreditgeber prüft, ob Ihr Einkommen und Ihre übrige finanzielle Situation für die geplante Rate ausreichen. Dazu kann er Ihre Einnahmen und Ausgaben sowie bestehende Kredite prüfen. Auch weitere Verpflichtungen kann er in die Prüfung einbeziehen. Welche Unterlagen er verlangt und wie er die Angaben gewichtet, hängt vom Anbieter und vom Einzelfall ab. Eine bundesweit einheitliche Rechenformel gibt es nicht.

Die Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei ergänzt diese Prüfung. Sie enthält gespeicherte Angaben zu früheren Krediten und Zahlungen. Daraus kann die Auskunftei einen Score berechnen. Der Kreditgeber kann solche Angaben mit eigenen Informationen verbinden, etwa mit Ihrem Einkommen oder Ihrer Vermögenslage. Deshalb führt ein bestimmter SCHUFA-Wert nicht automatisch zu einer Zusage oder Ablehnung.

Auch Zinssatz und Kreditentscheidung sind nicht überall gleich an die Bonität geknüpft. Eine BaFin-Untersuchung zur Restschuldversicherung fand bei den befragten Instituten unterschiedliche Stufen der Kreditwürdigkeit. Das Ergebnis lässt sich aber nicht auf jede Bank oder Kreditart übertragen.

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Zwei Personen vergleichen Unterlagen am Esstisch.
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Kreditprüfung bei Immobilienkrediten

Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen muss der Kreditgeber notwendige und angemessene Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie weiteren finanziellen und wirtschaftlichen Umständen berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel regelmäßige Ausgaben und Schulden. Auch nachhaltige Mieteinnahmen, Ersparnisse und sonstige Vermögenswerte gehören dazu. Relevante Angaben muss der Kreditgeber angemessen prüfen und dokumentieren.

Die Immobilie darf grundsätzlich nicht die Hauptgrundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung sein. Ein voraussichtlich über der Kreditsumme liegender Immobilienwert reicht allein nicht aus, kann aber zusätzlich zu anderen Faktoren berücksichtigt werden. Das Gesetz macht eine Ausnahme für Kredite zum Bau oder zur Renovierung einer Wohnimmobilie.

Auch die absehbare Entwicklung Ihrer Finanzen zählt. Die Prüfung kann etwa berücksichtigen, dass Ihr Einkommen im Ruhestand sinkt oder sich der Sollzinssatz erhöht. Eine erwartete Gehaltserhöhung muss ausreichend belegt sein, wenn sie in die Einschätzung einfließen soll.

Erhöht sich der Nettodarlehensbetrag nach Vertragsschluss deutlich, ist grundsätzlich eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung vorgesehen, wenn der zusätzliche Betrag nicht schon in der ursprünglichen Prüfung berücksichtigt wurde. Bei Immobiliendarlehen gilt eine Erhöhung in der Regel erst dann als deutlich, wenn der Nettodarlehensbetrag um mehr als zehn Prozent steigt.

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Was der SCHUFA-Score aussagt

Die SCHUFA beschreibt ihren Score als statistische Einschätzung auf Grundlage der bei ihr gespeicherten Daten. Nach Angaben des Unternehmens fließen unter anderem Zahlungsstörungen, die Dauer bestimmter Bankverbindungen, Kreditaufnahmen und die Dauer der aktuellen Adresse ein. Das sind Angaben der SCHUFA zu ihrem eigenen Verfahren. Sie beschreiben nicht die internen Modelle aller Kreditgeber.

Ein Score fasst Informationen in einem Wert zusammen, sagt aber nicht direkt aus, ob eine einzelne Person ihre konkrete Kreditrate bezahlen kann. Deshalb können Kreditgeber zusätzlich Einkommen, laufende Kosten und andere Angaben prüfen. Einzelne Anbieter legen nicht vollständig offen, wie stark sie diese Faktoren gewichten.

Es gibt keinen allgemein verbindlichen SCHUFA-Punktestand, ab dem jede Bank einen Kredit bewilligen oder ablehnen muss. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, beweist das daher nicht automatisch, dass allein der Score dafür verantwortlich war. Umgekehrt ist ein guter Score keine Zusage für einen Kredit.

Datenschutz bei Bonitätsdaten

Das Bundesdatenschutzgesetz stellt Anforderungen an die Berechnung von Scores. Die verwendeten Daten müssen für die Berechnung relevant sein und der Score muss auf einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren beruhen. Ein Wert darf außerdem nicht ausschließlich auf Daten zu Ihrer Anschrift gestützt werden. Werden solche Daten verwendet, muss die betroffene Person vor der Berechnung darüber informiert werden.

Auch Zahlungsforderungen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen in Bonitätsauskünfte einfließen. Eine Forderung kann beispielsweise berücksichtigt werden, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder ausdrücklich anerkannt wurde. Eine weitere gesetzliche Fallgruppe greift nur, wenn unter anderem mindestens zwei schriftliche Mahnungen verschickt wurden, genügend Zeit vergangen ist und vorher auf eine mögliche Meldung hingewiesen wurde. Eine verspätete Zahlung allein erfüllt diese Voraussetzungen nicht automatisch.

Der Europäische Gerichtshof entschied 2023, dass die automatisierte Berechnung eines Scores unter bestimmten Umständen als automatisierte Einzelentscheidung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung gelten kann. Das ist insbesondere dann relevant, wenn ein Kreditgeber dem Score bei seiner Entscheidung maßgebliches Gewicht gibt. Das Urteil verbietet die Berechnung von Scores nicht grundsätzlich. Entscheidend ist auch, wie stark der Score die konkrete Kreditentscheidung beeinflusst.

Hände mit Vertragsunterlagen und Stift am Tisch.
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So bereiten Sie Ihren Antrag vor

Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie, ob die geplante Rate in Ihr monatliches Budget passt. Stellen Sie dafür regelmäßige Einnahmen und laufende Ausgaben sowie bestehende Kreditraten gegenüber. Planen Sie außerdem Geld für unregelmäßige Kosten ein, damit die Finanzierung auch in Monaten mit zusätzlichen Ausgaben tragbar bleibt.

Geben Sie Ihre finanziellen Angaben vollständig und korrekt an. Bei einem Immobilienkredit muss der Kreditgeber Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung mitteilen, welche Informationen und Nachweise er benötigt und innerhalb welchen Zeitraums er diese erwartet. Bei anderen Krediten können die verlangten Unterlagen je nach Anbieter variieren.

Wenn Sie wissen möchten, welche Daten eine Auskunftei über Sie gespeichert hat, können Sie diese Auskunft prüfen und fehlerhafte Angaben ansprechen. Eine falsche oder veraltete Information sollte geklärt werden, bevor sie eine Kreditentscheidung beeinflusst. Fragen Sie bei einer Ablehnung außerdem beim Kreditgeber nach, welche Faktoren ausschlaggebend waren. Aus der Ablehnung allein lässt sich die Ursache nicht sicher ablesen.

Wenn die Rate nicht tragbar ist

Wenn Ihr Budget bereits durch Miete, laufende Kosten und bestehende Schulden stark belastet ist, löst ein weiterer Kredit das Problem nicht unbedingt. Bei Zahlungsschwierigkeiten ist eine kostenfreie, anerkannte Schuldnerberatung eine Anlaufstelle. Sie kann Ihnen helfen, Ihre Finanzen zu ordnen und Alternativen zu einem weiteren Kredit zu prüfen.

Auch eine Umschuldung sollte nur dann infrage kommen, wenn die neue Finanzierung die Belastung tatsächlich tragbarer macht. Beziehen Sie beim Vergleich die gesamten Kosten, die Laufzeit und die Höhe der einzelnen Rate ein.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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