Bei Ratenzahlung auf der Kreditkarte fallen oft Zinsen an. Mit einer Umschuldung begleichen Sie die Kartenschuld durch einen anderen Kredit, etwa einen Ratenkredit. Das lohnt sich, wenn die Gesamtkosten des neuen Kredits niedriger sind und die feste Monatsrate in Ihr Budget passt.
Prüfen Sie zuerst, ob Sie noch einen Betrag auf der Karte schulden, für den Zinsen anfallen. Wird die Monatsrechnung vollständig abgebucht, gibt es nichts umzuschulden. Bei Teilzahlung bleibt dagegen eine Restschuld bestehen, für die je nach Vertrag Zinsen und weitere Kosten anfallen.
Welche Kreditkartenschuld Sie haben
Bei einer sogenannten Charge-Karte wird der offene Betrag normalerweise am Ende des Abrechnungszeitraums vollständig fällig. Eine Karte mit Teilzahlungsfunktion erlaubt dagegen, nur einen Teil der Rechnung zu begleichen. Der offene Rest bleibt als Schuld bestehen, und dafür fallen Zinsen an. BaFin weist darauf hin, dass solche Karten trotz einer Werbung ohne Jahresgebühr teuer werden können, wenn Zinsen und weitere Entgelte anfallen.
Prüfen Sie in den Kartenunterlagen den Zinssatz, die Höhe der Mindestzahlung und mögliche Gebühren. Fragen Sie den Kartenanbieter außerdem nach dem aktuellen Ablösebetrag. Er zeigt, wie viel Sie zahlen müssen, um die Schuld zu einem bestimmten Zeitpunkt vollständig auszugleichen. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Vertrag.
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Wann ein Ratenkredit helfen kann
Ein Ratenkredit kann die Kreditkartenschuld günstiger machen, wenn sein effektiver Jahreszins und seine übrigen Kosten niedriger ausfallen als die Kosten der verbleibenden Kartenschuld. Der effektive Jahreszins berücksichtigt neben dem Sollzins, also dem vereinbarten Zinssatz für den Kredit, bestimmte Kreditkosten. Deshalb eignet er sich besser zum Vergleichen als ein beworbener Zinssatz allein.
Ein weiterer Vorteil ist der feste Rückzahlungsplan: Sie kennen die Monatsrate und wissen, wann der Kredit laut Plan vollständig zurückgezahlt ist. Bei einer Kreditkarte mit Teilzahlung kann eine niedrige Mindestzahlung dazu führen, dass die Rückzahlung lange dauert. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt, während des Abbaus der Kartenschuld keine neuen Umsätze über die Karte anzuhäufen und die Rückzahlungen zu erhöhen, soweit das Budget es zulässt.
Beziehen Sie neben der Monatsrate auch die Gesamtkosten in den Vergleich ein. Eine längere Laufzeit senkt häufig die einzelne Rate, erhöht aber die Summe der gezahlten Zinsen. Vergleichen Sie daher die voraussichtlichen Restkosten der Karte mit dem Gesamtbetrag, den Sie für den neuen Kredit zurückzahlen müssen.
Gesamtkosten richtig vergleichen
Vergleichen Sie, wie viel Sie ab jetzt für beide Varianten insgesamt zahlen. Berücksichtigen Sie bei der Kreditkarte die Zinsen und Gebühren, bis Sie die Schuld vollständig zurückgezahlt haben. Beim neuen Kredit zählen der effektive Jahreszins, der Gesamtbetrag aller Raten, die Laufzeit und mögliche Kosten für die Ablösung der Karte. Auch eine optionale Restschuldversicherung sollten Sie gesondert prüfen: Sie erhöht die Kosten und ist nicht automatisch nötig.
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BaFin hat für bestimmte Karten mit Teilzahlungsfunktion in einer Verbraucherinformation auf mögliche Jahreszinsen von bis zu 20 Prozent hingewiesen. In einer anderen Erläuterung nannte die Behörde für besonders teure Karten Werte nahe 25 Prozent. Diese Angaben stammen aus unterschiedlichen Veröffentlichungen und Zeiträumen. Sie sind kein aktueller Durchschnitt und sagen nichts über den Zinssatz Ihrer Karte aus. Entscheidend sind Ihre Vertragsunterlagen und die konkreten Kreditangebote.
Leihen Sie sich nur so viel, wie Sie brauchen, um die Kartenschuld vollständig zurückzuzahlen. Ein zusätzlicher Kreditbetrag für andere Ausgaben vergrößert die neue Schuld. Wenn Sie nach der Ablösung weiter mit der Karte einkaufen, entstehen außerdem neue Kartenschulden neben der Rate für den Ratenkredit.
Ablösebetrag und Rückzahlung prüfen
Bevor Sie einen neuen Kredit beantragen, lassen Sie sich vom Kartenanbieter den Ablösebetrag und mögliche Kosten für die vorzeitige Rückzahlung nennen. Nach § 500 BGB können Verbraucherinnen und Verbraucher einen Verbraucherkredit grundsätzlich ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Welche Bedingungen für Ihre Kartenvereinbarung gelten, hängt jedoch vom Vertrag ab.
§ 502 BGB erlaubt eine Vorfälligkeitsentschädigung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei entsprechenden allgemeinen Verbraucherdarlehen ist sie grundsätzlich auf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt. Beträgt die verbleibende Laufzeit höchstens ein Jahr, gilt eine Grenze von 0,5 Prozent. Außerdem darf die Entschädigung die Zinsen nicht übersteigen, die bis zum regulären Vertragsende angefallen wären. Diese Regeln gelten nicht pauschal für jede Kartenvereinbarung. Lassen Sie sich deshalb konkrete Kosten schriftlich nennen.
Ein Kreditangebot muss wichtige Angaben zur Rückzahlung enthalten, darunter den Zahlungsplan und den zu zahlenden Gesamtbetrag. Vergleichen Sie mehrere Angebote anhand dieser Angaben. Diese Angaben bedeuten nicht, dass Sie einen Kredit erhalten oder einen bestimmten Zinssatz bekommen. Die Konditionen hängen vom Angebot und Ihrer Situation ab.

Wenn die Rate nicht ins Budget passt
Eine Umschuldung hilft nur, wenn die neue Rate dauerhaft bezahlbar ist. Rechnen Sie zuerst notwendige Ausgaben ein, etwa Miete und Energie, Lebensmittel sowie andere laufende Verpflichtungen. Bleibt danach kein verlässlicher Spielraum für die Kreditrate, löst ein zusätzlicher Kredit das Problem nicht. Eine niedrigere Monatsrate durch eine lange Laufzeit kann die Rückzahlung zudem verteuern.
Wenn Sie bereits Schwierigkeiten haben, grundlegende Ausgaben oder fällige Raten zu bezahlen, wenden Sie sich an eine anerkannte, kostenfreie Schuldnerberatung. Die Verbraucherzentralen warnen davor, eine finanzielle Notlage durch weitere Kredite oder zusätzliche Versicherungen lediglich aufzuschieben. Fragen Sie den Kartenanbieter auch, ob Sie die Rückzahlungen erhöhen oder auf anderem Weg zurückzahlen können.

