Bei einem Kreditantrag in Deutschland prüft der Kreditgeber, ob Sie die Raten voraussichtlich zurückzahlen können. Dazu bewertet er Ihre finanzielle Situation und fragt gegebenenfalls Daten bei einer Auskunftei wie der SCHUFA ab. Eine Auskunftei speichert Informationen zur Bonität von Personen. Diese Prüfung heißt Kreditcheck oder Kreditwürdigkeitsprüfung.
Der SCHUFA-Score ist nur ein Teil der Prüfung. Anhand gespeicherter Daten schätzt er statistisch die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt wird. Daraus lässt sich nicht sicher ableiten, ob Sie Ihren Kredit zurückzahlen. Prüfen Sie vor dem Antrag Ihre Daten und Ihr Haushaltsbudget.
Was beim Kreditcheck zählt
Der Kreditgeber beurteilt Ihre finanzielle Lage und entscheidet selbst über den Antrag. Je nach Kredit und Anbieter berücksichtigt der Kreditgeber Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben, prüft Nachweise und fragt Daten bei einer Auskunftei ab. Neben der SCHUFA speichern auch Unternehmen wie CRIF und Creditreform Boniversum Daten zur Bonität. Die gespeicherten Daten und Bewertungen können sich unterscheiden.
Bei der Kreditentscheidung berücksichtigt die Bank mehr als den Score. Ein regelmäßiges Einkommen hilft bei der Einschätzung. Wichtig ist auch, wie viel nach Miete, laufenden Kosten und bestehenden Raten für die neue Kreditrate übrig bleibt. Deshalb führt derselbe Score nicht automatisch bei jedem Kreditgeber zum gleichen Ergebnis.
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Mit einer Selbstauskunft erfahren Sie, welche Daten eine Auskunftei über Sie gespeichert hat. Für ihre Entscheidung berücksichtigt die Bank zusätzlich eigene Kriterien und Ihre Angaben aus dem Antrag.

Gesetzliche Regeln für den Kreditcheck
Vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens muss der Kreditgeber Ihre Kreditwürdigkeit prüfen. Nach § 505a BGB darf er einen allgemeinen Verbraucherkredit nur vergeben, wenn sich aus der Prüfung keine erheblichen Zweifel an Ihrer Rückzahlungsfähigkeit ergeben. Bei einem Immobilienkredit muss die Prüfung ergeben, dass die vertragsgemäße Rückzahlung wahrscheinlich ist. Dabei berücksichtigt der Kreditgeber insbesondere, wie hoch Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben sind und welche weiteren finanziellen Umstände vorliegen. Der Immobilienwert allein darf grundsätzlich nicht die Hauptgrundlage sein.
Auch die Regeln für Scores setzen Grenzen. Nach § 31 BDSG müssen die verwendeten Daten für die Prognose relevant sein und auf einem wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahren beruhen. Für bestimmte Forderungsdaten gelten zusätzliche Voraussetzungen. Eine verspätet bezahlte Rechnung wird daher nicht automatisch in jedem Fall zulässig gespeichert oder beim Scoring berücksichtigt.
Was der neue SCHUFA-Score zeigt
Seit dem 17. März 2026 bietet die SCHUFA einen neuen Score an. Er stützt sich auf zwölf Kriterien. Dazu zählen Zahlungsstörungen, bestehende Kredite und Kreditanfragen. Auch die Dauer bestimmter Vertragsbeziehungen sowie die Zeit an der aktuellen Adresse fließen ein. In Ihrem SCHUFA-Zugang sehen Sie, wie viele Punkte die einzelnen Kriterien ergeben.
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Die Punktzahl bleibt eine statistische Einschätzung. Sie ist weder eine Kreditzusage noch eine allgemeine Ablehnungsgrenze, die für alle Banken gilt. Ein Kreditgeber kann daneben Einkommen, Ausgaben und weitere Informationen prüfen.
Der neue Score löst ältere SCHUFA-Modelle schrittweise ab. Unternehmen verwenden deshalb nicht zwingend überall dieselbe Score-Variante. Wenn Sie eine Entscheidung nachvollziehen möchten, fragen Sie den Kreditgeber, welche Auskunftei und welcher Score berücksichtigt wurden. Alte Prozentwerte und die neuen Punktzahlen lassen sich nicht direkt ineinander umrechnen.
Eigene Daten kostenlos prüfen
Sie können bei einer Auskunftei eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung anfordern. Sie zeigt, welche persönlichen Daten gespeichert sind und welche Angaben und Scores an Dritte weitergegeben wurden. Die SCHUFA-Datenkopie dient Ihrer eigenen Information und ist nicht automatisch das passende Dokument für einen Kreditgeber.
Beantragen Sie die Auskunft direkt bei der Auskunftei. Drittanbieter bieten zwar Unterstützung bei der Bestellung an, können dafür aber eine eigene Gebühr verlangen. Prüfen Sie deshalb genau, ob Sie eine kostenpflichtige Dienstleistung bestellen oder lediglich Ihre kostenlose Datenkopie anfordern.
Finden Sie einen Fehler, benennen Sie die betreffende Angabe und legen Sie passende Belege bei. Sie können eine Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Stammt der falsche Eintrag von einem Unternehmen, wenden Sie sich auch an den betreffenden Anbieter.

Vor dem Kreditantrag rechnen
Prüfen Sie zunächst, welche Rate Ihr Haushalt dauerhaft tragen kann. Ziehen Sie dafür von Ihrem regelmäßigen Nettoeinkommen alle notwendigen Ausgaben und bestehenden Kreditraten ab. Planen Sie auch unregelmäßige Kosten ein, etwa Versicherungsbeiträge oder notwendige Reparaturen. Bleibt für eine neue Rate nur wenig Spielraum, ist ein niedrigerer Kreditbetrag oder ein Aufschub sicherer als eine knapp kalkulierte Finanzierung.
Prüfen Sie vor dem Antrag Ihre Einkommensangaben und laufenden Verpflichtungen. Sehen Sie auch Ihre vorhandenen Nachweise durch. Ein Kreditvergleich kann Konditionen verschiedener Angebote gegenüberstellen. Entscheidend sind dabei nicht nur die Monatsrate, sondern auch der effektive Jahreszins und der insgesamt zurückzuzahlende Betrag. Eine Vorabprüfung oder ein guter Score ist noch keine Zusage.
Wenn der Kredit abgelehnt wird
Eine Ablehnung kann mit einem Score zusammenhängen, aber auch mit dem Haushaltsbudget oder den internen Vergaberegeln des Kreditgebers. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Ihre Daten korrekt sind und ob der Kreditgeber Ihre finanzielle Lage vollständig berücksichtigt hat. Fragen Sie nach, welche Auskunftei und welcher Score verwendet wurden und warum der Kreditgeber den Antrag abgelehnt hat.
Ein niedriger Score lässt sich nicht zuverlässig durch einzelne Maßnahmen kurzfristig verbessern. Sinnvoller ist es, falsche oder veraltete Einträge korrigieren zu lassen und vor einem neuen Antrag die eigene Kreditrate realistisch zu kalkulieren. Nehmen Sie keinen weiteren Kredit auf, um bestehende Zahlungsschwierigkeiten zu überdecken. Bei Rückständen oder drohender Überschuldung ist eine kostenfreie, anerkannte Schuldnerberatung eine geeignete Anlaufstelle.
Ab dem 20. November 2026 sollen zusätzliche Regeln für mehr Transparenz bei Scorewerten gelten, wenn ein Score maßgeblich zu einer ablehnenden Vertragsentscheidung beiträgt. Auch danach hängt die Auskunft im Einzelfall davon ab, welche Rolle der Score bei der Entscheidung tatsächlich gespielt hat.


