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Kredit mit BAföG

Familie im Gespräch mit einer Beraterin in einem hellen Büro.
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Wer in Deutschland BAföG bezieht, kann grundsätzlich zusätzlich einen Kredit aufnehmen. Dafür kommen vor allem der KfW-Studienkredit, der Bildungskredit des Bundes und örtliche Überbrückungsdarlehen infrage. Auch ein gewöhnlicher Ratenkredit ist möglich, wenn der Anbieter ihn nach Prüfung der finanziellen Situation bewilligt.

Ein Teil des BAföG muss später zurückgezahlt werden. Zusätzliche Kredite haben eigene Zinsen und Rückzahlungsregeln. Sie schließen eine Finanzierungslücke, erhöhen aber die Schulden.

BAföG zurückzahlen

Studierenden-BAföG besteht grundsätzlich zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Für den üblichen Darlehensteil müssen Sie höchstens 10.010 Euro zurückzahlen. Bei bestimmten Förderarten gilt diese Aufteilung nicht.

Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, nicht automatisch fünf Jahre nach dem Studienabschluss. Das Deutsche Studierendenwerk nennt als Regelrate 130 Euro im Monat oder 390 Euro im Quartal. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie wegen Ihres Einkommens von der Rückzahlung freigestellt werden. Auch ein Erlass nach 77 geleisteten Raten ist vorgesehen.

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Diese Grenze betrifft ausschließlich den üblichen Darlehensteil des BAföG. Sie gilt nicht für einen KfW-Studienkredit, den Bildungskredit oder einen privaten Ratenkredit.

Zwei Personen vergleichen Unterlagen am Esstisch.
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Welche Kredite neben BAföG infrage kommen

Kreditart Wofür er sich eignet Betrag und wichtige Bedingungen
KfW-Studienkredit Laufende Lebenshaltungskosten während des Studiums Monatlich 100 bis 650 Euro; Förderung nur für bestimmte Studierende und Hochschulen
Bildungskredit des Bundes Zusätzlicher Bedarf in einer fortgeschrittenen Studienphase Raten und Laufzeit richten sich nach den Förderbedingungen
Darlehenskasse des Studierendenwerks Vorübergehende finanzielle Notlage Höhe und Voraussetzungen hängen vom Hochschulort ab; eine Bürgschaft kann erforderlich sein
Gewöhnlicher Ratenkredit Individuell verwendbarer Finanzierungsbedarf Bewilligung und Konditionen richten sich nach der Prüfung des jeweiligen Anbieters

Der KfW-Studienkredit lässt sich laut KfW mit BAföG kombinieren. Die KfW nennt für ein Erst- oder Zweitstudium über bis zu 14 Semester eine mögliche Gesamtsumme von bis zu 54.600 Euro. Für ein weiterführendes Studium nach dem ersten Abschluss oder eine Promotion über bis zu sechs Semester nennt sie bis zu 23.400 Euro. Das sind Höchstwerte, keine Zusage für den Einzelfall. Die Förderung hängt unter anderem von der Studienart und den persönlichen Voraussetzungen ab.

Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich neu festgelegt. Für neu abgeschlossene Verträge galt zum 1. Oktober 2026 ein effektiver Jahreszins von 6,38 Prozent. Dieser Wert ist ein Stichtagswert und bleibt nicht für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Während der Auszahlungsphase zieht die KfW die Zinsen grundsätzlich von der monatlichen Auszahlung ab. Wenn die KfW aufgeschobene Zinsen später zum Kreditbetrag hinzurechnet, steigt die Summe, die Sie zurückzahlen müssen. Nach einer Karenzzeit, also einer Wartezeit vor der Rückzahlung, können Sie flexibel zurückzahlen. Die Rückzahlung kann sich höchstens über 25 Jahre erstrecken und endet spätestens mit dem 67. Geburtstag.

Der Bildungskredit des Bundes ist für bestimmte Studierende in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase gedacht und lässt sich ebenfalls parallel zu BAföG beziehen. Sie dürfen höchstens 35 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen betreffen den Studienverlauf. Das Deutsche Studierendenwerk nennt die monatlichen Raten und die begrenzte Förderungsdauer. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung und erfolgt laut Studierendenwerk in Raten von 120 Euro im Monat. Ab der Auszahlung fallen Zinsen an. Sie müssen diese aber erst ab Beginn der Rückzahlung zahlen. Ein Rechtsanspruch auf den Kredit besteht nicht.

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Auch Darlehenskassen der Studierendenwerke kommen infrage, wenn Sie unverschuldet in eine Notlage geraten. Die Bedingungen unterscheiden sich regional. Das jeweilige Studierendenwerk kann erklären, ob es am Hochschulort ein Darlehen gibt, welche Nachweise erforderlich sind und ob eine Bürgschaft verlangt wird.

Wie Anbieter einen Ratenkredit prüfen

Ein gewöhnlicher Ratenkredit hat andere Voraussetzungen als ein Studienkredit. Der Anbieter prüft Ihren Antrag und Ihre finanzielle Lage. Dabei berücksichtigt er zum Beispiel regelmäßige Einnahmen, Ausgaben und bestehende Verpflichtungen. Ob Sie BAföG bekommen, entscheidet daher nicht darüber, ob der Anbieter Ihren Antrag bewilligt oder welche Konditionen gelten. Die Entscheidung fällt für jeden Antrag einzeln.

Vergleichen Sie bei konkreten Angeboten den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen, und prüfen Sie die monatliche Rate im Verhältnis zu Ihren laufenden Ausgaben. Eine niedrige Monatsrate kann mit einer längeren Laufzeit und höheren Gesamtkosten verbunden sein. Der BAföG-Bezug allein garantiert weder eine Kreditzusage noch eine bestimmte Dauer bis zur Auszahlung.

Wie ein Kredit die BAföG-Berechnung beeinflusst

Das BAföG-Amt prüft Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dabei berücksichtigt das Amt Vermögen sowie grundsätzlich auch bestehende Schulden und andere finanzielle Lasten. Darlehen, die Sie nach dem BAföG erhalten haben, zählen bei dieser Berechnung ausdrücklich nicht als Schulden, die Ihr Vermögen mindern.

Wie das Amt einen externen Kredit einordnet, hängt von Ihrer Situation zum Zeitpunkt des Antrags ab. Geld aus einer Kreditauszahlung, das noch vorhanden ist, kann für die Vermögensprüfung relevant sein. Auch nachweisbare Schulden können eine Rolle spielen. Ein zusätzlicher Kredit beeinflusst die BAföG-Berechnung also je nach Situation unterschiedlich.

Wenn Sie vor oder während des BAföG-Antrags einen zusätzlichen Kredit aufnehmen, legen Sie die Kreditunterlagen und Angaben zu den vorhandenen Geldmitteln dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder der Sozialberatung des Studierendenwerks vor. Dort können Sie klären, wie der Kredit in Ihrem Fall berücksichtigt wird.

Taschenrechner und Holzscheiben als Symbol für Kreditkosten.
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So prüfen Sie, ob sich der Kredit lohnt

Berechnen Sie zuerst, wie viel Geld Ihnen jeden Monat fehlt. Ziehen Sie von Ihren notwendigen Ausgaben alle verfügbaren Einnahmen ab, darunter BAföG, Unterhalt, Nebenverdienst und regelmäßige Unterstützung. Nehmen Sie nur so viel auf, wie Ihnen tatsächlich fehlt, nicht die höchstmögliche Kreditsumme.

Prüfen Sie anschließend günstigere oder nicht rückzahlbare Möglichkeiten. Dazu gehören ein vollständiger BAföG-Antrag oder ein Stipendium; auch eine Beratung durch das Studierendenwerk kommt infrage. Bei einer vorübergehenden Notlage kann ein örtliches Überbrückungsdarlehen besser passen als ein Kredit, der die gesamte Studienzeit finanziert. Das Studierendenwerk rät, Kredite möglichst nur für zeitlich begrenzte Engpässe aufzunehmen.

Wenn ein Kredit nötig ist, berechnen Sie, wie hoch die Rückzahlung bei verschiedenen Laufzeiten ausfällt. Beziehen Sie beim KfW-Studienkredit ein, dass der variable Zinssatz steigen kann. Beim Bildungskredit sollten Sie die gestundeten Zinsen und den späteren Beginn der Rückzahlung einplanen. Prüfen Sie bei jedem Angebot, ob Sie die Rate auch nach dem Studium aus Ihren voraussichtlichen Einnahmen bezahlen können.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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