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Kleinkredit für Selbständige

Taschenrechner, Stift und leere Notizkarten auf einem Schreibtisch.
KI-generiertes Symbolbild

Wer als Selbstständige oder Selbstständiger einige tausend Euro braucht, sollte zuerst klären, ob das Geld private Ausgaben oder den Betrieb finanzieren soll. Davon hängt ab, ob ein privater Ratenkredit oder eine gewerbliche Finanzierung passt. „Kleinkredit“ ist keine einheitliche Kreditart mit einer festen Höchstsumme.

Für junge Unternehmen gibt es bundesweite und regionale Förderprogramme. Der Mikrokreditfonds Deutschland vergibt seit dem 1. Juli 2026 keine neuen Kredite mehr. Welche Finanzierung passt, hängt vor allem vom Geschäftszweck, vom Alter des Betriebs und von den Bedingungen des Kreditgebers ab.

Privat oder geschäftlich?

Ein privater Ratenkredit dient persönlichen Ausgaben. Wer damit Betriebsmittel oder Geschäftsausstattung bezahlen will, muss vorher prüfen, ob der Kreditgeber diese Verwendung erlaubt. Manche Angebote schließen geschäftliche Zwecke aus.

Auch Selbständige sind nicht bei jedem privaten Kreditangebot zugelassen. Die ING nennt beispielsweise bestimmte Freiberufler als mögliche Antragsteller und verlangt in der Regel die beiden letzten Steuerbescheide. Gewerbetreibende sind bei diesem konkreten Angebot ausgeschlossen. Das gilt ebenso für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Auch Gründende sind ausgeschlossen. Die Deutsche Bank schließt Selbständige bei ihrem PrivatKredit direkt aus. Das sind Produktbedingungen einzelner Banken, keine allgemeingültigen Regeln.

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Für betriebliche Ausgaben wie Warenbestand, Miete oder Geräte sollte deshalb gezielt nach einer gewerblichen Finanzierung gesucht werden. Wer private und geschäftliche Einnahmen und Ausgaben vermischt, kann schwerer erkennen, ob das laufende Einkommen für die Kreditrate reicht.

Zwei Personen vergleichen Unterlagen am Esstisch.
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Finanzierung für Selbständige

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW ist eine bundesweite Finanzierungsmöglichkeit für junge Unternehmen. Er richtet sich an Gründende und an Unternehmen, die seit höchstens fünf Jahren bestehen. Finanziert werden können Investitionen und laufende Kosten. Seit dem 1. Dezember 2025 liegt der Höchstbetrag bei 200.000 Euro; davon dürfen bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel wie Miete oder Personal eingesetzt werden.

Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, meist eine Bank, und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos der Bank. Das erleichtert die Prüfung des Antrags. Die Bank entscheidet trotzdem selbst über den Kredit und kann weiterhin Sicherheiten oder eine persönliche Haftung verlangen. Der Kredit läuft über fünf oder zehn Jahre. Je nach Laufzeit ist eine tilgungsfreie Anfangszeit möglich. Bei vorzeitiger Rückzahlung können Kosten anfallen. Den konkreten Zinssatz nennt der Finanzierungspartner im Angebot.

Auch die Förderbank des eigenen Bundeslands kann passende Programme anbieten. Der Hamburg-Kredit Mikro ist ein Beispiel für ein regional begrenztes Angebot: Er richtet sich an Selbständige und kleinere Unternehmen mit Betriebssitz in Hamburg. Je nach Alter des Betriebs nennt die IFB Hamburg unterschiedliche Kreditbeträge. Eine Voraussetzung ist unter anderem die Bestätigung eines Kreditinstituts, dass es den Kredit nicht vergibt. Die IFB führte am 15. September 2026 einen Sollzinssatz von 4,31 Prozent auf. Dieser Wert gilt für das Hamburger Programm zu diesem Datum und ist weder ein bundesweiter Richtwert noch eine Zusage für heutige Antragstellende.

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Finanzierungsweg Wann er passt Was zu beachten ist
Privater Ratenkredit Für private Ausgaben, sofern Selbständige zugelassen sind Verwendungszweck und Voraussetzungen des Angebots prüfen
KfW StartGeld Für Gründung und junge Unternehmen mit betrieblichem Finanzierungsbedarf Antrag vor Projektbeginn über einen Finanzierungspartner
Landesprogramm Wenn Betrieb und Vorhaben die regionalen Bedingungen erfüllen Förderbank des eigenen Bundeslands und aktuelle Regeln prüfen

Der frühere Mikrokreditfonds

Der Mikrokreditfonds Deutschland vergab früher gewerbliche Kredite von 1.000 bis 25.000 Euro. Laut den veröffentlichten Bedingungen betrug der jährliche Zinssatz 8,1 Prozent. Auch eine reguläre Laufzeit war vorgesehen. Diese Konditionen sind historische Angaben: Die Bundesregierung führte die Kreditvergabe nicht über den 30. Juni 2026 hinaus fort. Seit dem 1. Juli 2026 werden über das Programm keine neuen Kredite vergeben.

Ältere Informationsseiten können den Fonds noch als Angebot aufführen. Prüfen Sie deshalb direkt beim Anbieter, ob noch neue Anträge angenommen werden, bevor Sie eine Finanzierung beantragen. Die früheren Konditionen sind kein aktuelles Angebot.

Unterlagen und Rückzahlung planen

Kreditgeber entscheiden selbst, welche Unterlagen sie verlangen. Für ein Gespräch über einen Geschäftskredit sollten Sie aktuelle Zahlen mitbringen, aus denen der Kreditbedarf und die geplante Rückzahlung hervorgehen. Dazu gehören je nach Fall:

  • Steuerbescheide und aktuelle betriebliche Auswertungen
  • Kontoauszüge und eine Liquiditätsplanung
  • eine kurze Erklärung zum geplanten Einsatz des Geldes
  • bei einer Gründung ein Geschäftsplan mit Investitions- und Ertragsplanung

Diese Unterlagen helfen bei der Vorbereitung, sind aber nicht überall vorgeschrieben. Die KfW empfiehlt, für StartGeld mit einem Geschäftsplan ins Gespräch zu gehen. Bei privaten Krediten können andere Nachweise nötig sein.

Vergleichen Sie nicht nur die Monatsrate. Achten Sie auch auf den effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag der Rückzahlung, mögliche Gebühren und verlangte Sicherheiten. Prüfen Sie außerdem, unter welchen Bedingungen Sie zusätzliche Beträge zurückzahlen oder den Kredit vorzeitig ablösen können. Während einer tilgungsfreien Anfangszeit zahlen Sie zunächst keine Tilgung. Das senkt die Belastung, verlängert aber nicht automatisch die Zeit bis zur vollständigen Rückzahlung. Planen Sie die Rate anhand realistischer Einnahmen und behalten Sie Rücklagen für Steuern und schwächere Monate.

Taschenrechner und Holzscheiben als Symbol für Kreditkosten.
KI-generiertes Symbolbild

Gesetzlicher Schutz hängt vom Zweck ab

Für Selbständige gelten nicht automatisch dieselben Regeln wie für private Verbraucherinnen und Verbraucher. § 513 BGB enthält eine Sonderregel: Bestimmte Vorschriften für Verbraucherdarlehen gelten auch, wenn eine einzelne Person Geld aufnimmt, um eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu beginnen. Die Regel gilt unter anderem nur für Darlehen mit einem Nettobetrag bis zu 75.000 Euro. Sie lässt sich nicht pauschal auf jeden Kredit eines bereits etablierten Betriebs übertragen.

Welche Rechte gelten, hängt unter anderem davon ab, wer den Kredit aufnimmt, wofür das Geld bestimmt ist und wie hoch der Nettobetrag des Darlehens ist. Bei einem konkreten Vertrag lohnt sich deshalb eine Prüfung der Vertragsbedingungen und gegebenenfalls eine unabhängige Rechtsberatung.

Vorsicht bei Kreditversprechen

Seien Sie vorsichtig, wenn Anbieter mit Krediten „ohne SCHUFA“ werben oder Vermittler vorab Geld verlangen. Die Verbraucherzentrale warnt vor Vorauszahlungen, zusätzlichen Verträgen und Angeboten, die eine Kreditvergabe versprechen. Ein Kreditvermittler kann eine Zusage der Bank nicht garantieren.

Wenn eine Kreditrate schon heute schwer zu bezahlen wäre oder bestehende Schulden wachsen, ist ein weiterer Kredit nicht automatisch eine Lösung. Eine kostenfreie, anerkannte Schuldnerberatung kann helfen, Einnahmen und Verpflichtungen zu ordnen und Alternativen zu prüfen.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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