Für die Modernisierung einer Immobilie, eine Unternehmensgründung oder ein Studium kommen KfW-Förderprogramme infrage. Je nach Programm erhalten Sie einen Zuschuss, einen Kredit oder einen Kredit mit Tilgungszuschuss. Die Regeln und der richtige Zeitpunkt für den Antrag hängen vom jeweiligen Programm ab.
Einen KfW-Kredit müssen Sie zurückzahlen; einen Zuschuss nicht, sofern Sie die Förderbedingungen einhalten. Prüfen Sie vor einer finanziellen Zusage, wer antragsberechtigt ist, welche Kosten gefördert werden und ob Sie den verbleibenden Eigenanteil tragen können.
Welche KfW-Förderung passt?
Die KfW unterstützt Privatpersonen ebenso wie Unternehmen und Gründer. Auch Kommunen und weitere öffentliche Einrichtungen gehören dazu. Die Programme finanzieren etwa Wohnen und energetische Sanierungen. Dazu zählen auch Unternehmensgründungen und Bildung. Ein Förderprogramm zu einem bestimmten Thema steht trotzdem nicht automatisch jeder Person und jedem Vorhaben offen.
| Förderform | Was Sie erhalten | Was Sie beachten müssen |
|---|---|---|
| Zuschuss | Geld für förderfähige Kosten, das bei Einhaltung der Bedingungen nicht zurückgezahlt wird | Antrag, Kosten und Förderbedingungen müssen zum Programm passen |
| Kredit | Darlehen mit programmspezifischen Konditionen | Sie zahlen den Kredit samt Zinsen zurück |
| Kredit mit Tilgungszuschuss | Darlehen, bei dem ein Teil der Rückzahlung unter bestimmten Bedingungen entfällt | Der Zuschuss hängt davon ab, dass Sie die Förderauflagen erfüllen |
| Risikoübernahme | Die KfW übernimmt einen Teil des Kreditrisikos Ihrer Bank | Sie erhalten dadurch keinen Zuschuss; den Kredit schulden Sie weiterhin |
Ein Tilgungszuschuss senkt den Betrag, den Sie zurückzahlen müssen. Bei einer Risikoübernahme trägt die KfW einen Teil des Kreditrisikos Ihrer Bank. Das kann es der Bank erleichtern, Ihr Vorhaben zu finanzieren. Sie müssen den Kredit trotzdem zurückzahlen.
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KfW-Förderung für Privatpersonen
Bei einer neuen Heizung im bestehenden Wohngebäude bietet das KfW-Programm 458 einen Zuschuss für bestimmte effiziente Heizsysteme und Anschlüsse an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für ein Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW höchstens 28.000 Euro an förderfähigen Kosten. Für Mehrfamilienhäuser gelten andere Regeln.
Das Programm richtet sich an bestimmte private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch ob Sie im Grundbuch stehen, spielt eine Rolle. Die KfW fördert außerdem nur, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Einen Rechtsanspruch gibt es grundsätzlich nicht. Die Bedingungen wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Für den 1. Februar 2027 kündigt die KfW eine Änderung der Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit an, weitere Senkungen sollen im Abstand von jeweils sechs Monaten folgen. Prüfen Sie die geltenden Beträge daher direkt vor Ihrem Antrag.
Bei einer umfassenden energetischen Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus bietet Programm 261 einen Kredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Je nach erreichtem Standard und erfüllten Voraussetzungen kann ein Tilgungszuschuss die Rückzahlung verringern. Zu den Bedingungen zählen unter anderem das Alter des Gebäudes und Vorgaben zur Wärmeversorgung. Eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte muss in die Planung eingebunden werden.
Die Programme fördern unterschiedliche Vorhaben: Beim Heizungsprogramm 458 erhalten Sie einen Zuschuss für bestimmte Einzelmaßnahmen. Programm 261 bietet einen Kredit für eine umfassendere Sanierung. Ein Zuschuss kann einen Teil der Rückzahlung erlassen.
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KfW-Kredit für Gründer
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld richtet sich an bestimmte Gründer und junge Unternehmen. Er ermöglicht einen Kredit von bis zu 200.000 Euro, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel. Dazu zählen etwa laufende Geschäftskosten und Warenbestände. Laut KfW ist kein Eigenkapitalbeitrag erforderlich; die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos der finanzierenden Bank.
Der Kredit muss zurückgezahlt werden. Außerdem muss der Antrag über einen Finanzierungspartner gestellt werden, bevor das Vorhaben beginnt. Das Programm richtet sich unter anderem an Unternehmen, die ihren Sitz und Investitionsort in Deutschland haben. Mittlere und große Unternehmen sowie Betriebe, die bereits länger als fünf Jahre bestehen, sind ausgeschlossen. Prüfen Sie die vollständigen Voraussetzungen, bevor Sie Verträge schließen oder Ausgaben tätigen.
KfW-Studienkredit für Studium und Promotion
Wenn Sie eine Promotion, also eine Doktorarbeit, finanzieren möchten, können Sie dafür den KfW-Studienkredit nutzen. Er richtet sich an Studierende an anerkannten Hochschulen in Deutschland. Die monatliche Auszahlung kann Lebenshaltungskosten während des Studiums oder der Promotion finanzieren.
Dabei handelt es sich um einen Kredit, nicht um ein Stipendium oder einen Zuschuss für die Forschung. Sie müssen die ausgezahlten Beträge zurückzahlen. Planen Sie ein, wie Sie den Kredit später zurückzahlen, und vergleichen Sie ihn mit anderen Möglichkeiten, etwa einem Stipendium oder einer Beschäftigung an der Hochschule.

So beantragen Sie KfW-Förderung
Kredite beantragen Sie bei der KfW im Regelfall über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner. Zuschüsse beantragen Sie üblicherweise direkt bei der KfW. Die zuständige Stelle und der Ablauf hängen jedoch vom Programm ab.
Manche Förderprogramme verlangen den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Beim StartGeld muss der Antrag vor Projektbeginn über einen Finanzierungspartner gestellt werden. Prüfen Sie die jeweilige Regel vor Baubeginn. Klären Sie sie auch vor Anschaffungen oder anderen förderfähigen Ausgaben.
Lesen Sie vor dem Antrag die aktuellen Bedingungen für Ihr konkretes Vorhaben. Dazu gehören die förderfähigen Kosten, mögliche Eigenanteile, Nachweise, Fristen und die Frage, ob das Budget noch verfügbar ist. Prüfen Sie bei Krediten außerdem, ob Monatsrate und Laufzeit zu Ihrem Haushaltsbudget passen. Berücksichtigen Sie auch mögliche tilgungsfreie Zeiten, in denen Sie zunächst keine Tilgung leisten müssen. Auch ein günstiger Kredit ist eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung.
Was KfW-Förderzahlen zeigen
Die KfW nennt für 2025 außerdem 750.000 geförderte Wohneinheiten, 137.000 geförderte Unternehmen und 35.000 Gründer.
Diese Zahlen zeigen, wie viele Wohneinheiten, Unternehmen und Gründer eine Förderzusage erhielten. Sie belegen für sich genommen nicht, wie viel zusätzliche Investition, Energieeinsparung oder bezahlbarer Wohnraum allein durch die Förderung entstanden ist.
Der Bericht erlaubt keine pauschale Aussage zu den Verwaltungskosten aller KfW-Programme. Ein Bericht des Bundesrechnungshofs, der 2020 in einer Bundestagsdrucksache dokumentiert wurde, kritisierte die Umsetzungskosten zweier bestimmter Programme. Für die untersuchten Programme nannte der Rechnungshof einen Anteil von 12 bis 20 Prozent der Gesamtausgaben. Das zuständige Ministerium hielt die Vergleichsmethode für ungeeignet. Es verwies auf den Aufwand beim Programmstart und auf mögliche Vorteile, wenn Kredite und Zuschüsse gemeinsam verwaltet werden. Die damalige Auseinandersetzung bezog sich auf zwei konkrete Programme und ihre damaligen Zeiträume; zu den heutigen Kosten sämtlicher KfW-Angebote liefert sie keine Aussage.


