Wer nach einer „KfW-Einmalzahlung“ sucht, meint häufig den Bildungskredit des Bundes. Beim Bildungskredit können bis zu 3.600 Euro vorab in einer Summe ausgezahlt werden. Das Geld ist ein Darlehen und muss zurückgezahlt werden.
Beim KfW-Studienkredit bezeichnet eine Einmalzahlung etwas anderes: die mögliche einmalige Rückzahlung gestundeter Zinsen. Das ist keine allgemeine Zahlung an Bürgerinnen und Bürger.
Vorschuss beim Bildungskredit
Der Bildungskredit unterstützt Schülerinnen und Schüler in den letzten zwei Jahren ihrer schulischen Ausbildung sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Die reguläre Auszahlung erfolgt monatlich und ist auf höchstens 24 Monatsraten sowie insgesamt 7.200 Euro begrenzt.
Für eine unmittelbar anstehende und glaubhaft belegte Ausgabe kann die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Teil des Kredits vorab auszahlen. Als Beispiel nennt sie teure Arbeitsmaterialien. Der Vorschuss zählt zum Höchstbetrag von 7.200 Euro: Wer 3.600 Euro auf einmal erhält, bekommt diesen Betrag also nicht zusätzlich zu den übrigen Monatszahlungen. Die gesamte Kreditsumme wird nicht als Einmalbetrag ausgezahlt.
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Die KfW führt keine abschließende Liste zulässiger Ausgaben. Wer den Vorschuss beantragt, sollte den konkreten Bedarf daher nachvollziehbar darlegen und Belege bereithalten. Ob die Begründung im Einzelfall ausreicht, entscheidet sich im Antragsverfahren.

Wer den Bildungskredit beantragen kann
Der Bildungskredit richtet sich an Personen in fortgeschrittenen Phasen einer schulischen oder akademischen Ausbildung. In der Regel müssen Antragstellende die entsprechenden Voraussetzungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes erfüllen. Für ein Hochschulstudium und spätere Studienphasen gelten zusätzliche Bedingungen.
Auch eine Ausbildung an einer gleichwertigen ausländischen Bildungseinrichtung kann gefördert werden, wenn die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Förderung zählen die Bedingungen im Einzelfall. Staatsangehörigkeit und Studienort allein entscheiden nicht.
Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person sowie das Einkommen ihrer Eltern oder ihrer Partnerin beziehungsweise ihres Partners spielen für die Bewilligung grundsätzlich keine Rolle. Ein Anspruch auf den Kredit besteht trotzdem nicht. Der Bildungskredit lässt sich unter den geltenden Regeln mit BAföG oder einem KfW-Studienkredit kombinieren.
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Antrag und Auszahlung
Der Antrag geht an das Bundesverwaltungsamt. Wird er bewilligt, stellt das Amt den Bewilligungsbescheid aus. Anschließend schließt die KfW den Darlehensvertrag ab und zahlt das Geld aus. Die Prüfung und Bewilligung liegen damit beim Bundesverwaltungsamt; die KfW vergibt und verwaltet den Kredit.
Wer wissen möchte, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte sich an das Bundesverwaltungsamt wenden. Eine allgemeine Beschreibung der Voraussetzungen ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Verlässliche Angaben zu einer typischen Bearbeitungsdauer liegen nicht vor.
Zinsen und Rückzahlung
Der Bildungskredit ist verzinst. Der Zinssatz orientiert sich am Sechs-Monats-EURIBOR, einem Referenzzinssatz für den Euro-Geldmarkt, zuzüglich eines Prozentpunkts. Die KfW legt ihn jeweils am 1. April und 1. Oktober für das folgende Halbjahr neu fest. Weil der Zinssatz variabel ist, steht die spätere Zinsbelastung nicht von Anfang an fest.
Die Zinsen fallen ab der Auszahlung an, werden aber bis zum Beginn der Rückzahlung gestundet. Gestundet heißt, dass die Zinsen zunächst nicht bezahlt werden müssen, das Darlehen dadurch aber nicht zinsfrei ist. Die Rückzahlung beginnt normalerweise vier Jahre nach dem Termin, an dem die erste Auszahlung fällig wurde. Die monatliche Rate beträgt 120 Euro und umfasst Zinsen und Tilgung, also die Rückzahlung des geliehenen Betrags.
Teilweise oder vollständige vorzeitige Rückzahlungen sind ohne zusätzliche Kosten möglich. Wie lange die Rückzahlung dauert, hängt unter anderem davon ab, wie viel Geld ausgezahlt wurde und welche Zinsen bis zum Rückzahlungsbeginn angefallen sind. Den aktuellen Zinssatz sollte man vor der Entscheidung direkt bei der KfW prüfen.

Abgrenzung zum Studienkredit
Der KfW-Studienkredit ist ein eigenes Darlehen mit anderen Regeln: Er wird regulär monatlich ausgezahlt, eine größere einmalige Auszahlung ist jedoch nicht vorgesehen. Eine „Einmalzahlung“ kann bei diesem Kredit stattdessen bedeuten, gestundete Zinsen auf einmal an die KfW zurückzuzahlen, nicht Geld an Studierende auszuzahlen.
Wer einen hohen einmaligen Betrag für Ausbildungskosten benötigt, sollte deshalb prüfen, ob vom Bildungskredit mit Vorschuss die Rede ist. Geht es um die Begleichung aufgelaufener Zinsen, ist vermutlich der Studienkredit gemeint.
Wann sich der Vorschuss eignet
Ein Vorschuss kann helfen, wenn während einer fortgeschrittenen Ausbildung eine hohe, unmittelbare Ausgabe anfällt und die regulären Monatsraten dafür nicht ausreichen. Vor dem Antrag lohnt sich eine einfache Rechnung: Berechnen Sie den benötigten Betrag und prüfen Sie, wie viel danach für monatliche Auszahlungen übrig bleibt. Rechnen Sie außerdem nach, ob sich die spätere Rate von 120 Euro mit dem erwarteten Budget tragen lässt.
Wer den Kredit aufnimmt, verschuldet sich. Wenn ein Teil des Kredits vorab ausgezahlt wird, bleibt entsprechend weniger für die monatlichen Raten. Ab der Auszahlung fallen Zinsen an. Bei finanziellen Schwierigkeiten kann eine kostenfreie, anerkannte Schuldnerberatung helfen, Ausgaben und bestehende Schulden zu ordnen, bevor ein weiterer Kredit hinzukommt.


