Wenn du während eines Auslandssemesters regulär an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben bleibst, kannst du den KfW-Studienkredit unter bestimmten Bedingungen weiter beziehen.
Der Kredit deckt Lebenshaltungskosten ab und muss samt Zinsen zurückgezahlt werden. Wer ausschließlich an einer ausländischen Hochschule studiert und für ein Semester nach Deutschland kommt, erfüllt die Voraussetzung der deutschen Einschreibung nicht.
Einschreibung entscheidet über die Auszahlung
Bleibst du während des Auslandssemesters regulär an deiner deutschen Hochschule eingeschrieben, kann die KfW die monatlichen Auszahlungen fortsetzen. Das Auslandssemester zählt dabei als gefördertes Semester. Nachweise und Fristen, die für deinen Kredit gelten, musst du weiterhin einhalten.
Anders sieht es bei einem Urlaubssemester aus. Während eines Urlaubssemesters pausiert die Auszahlung nach den Angaben der KfW; die Zinsen laufen weiter und werden abgebucht. Laut KfW sind bis zu vier Urlaubssemester möglich. Prüfe trotzdem deinen Vertrag und dein Kreditkonto, bevor du dich beurlauben lässt, denn die Pause kann dein verfügbares Budget direkt verändern.
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Wer sein gesamtes Studium im Ausland absolviert, kann den KfW-Studienkredit dafür nicht nutzen. Die Förderung setzt ein Studium an einer geeigneten Hochschule in Deutschland voraus.

Wer den KfW-Studienkredit beantragen kann
Studierende können den KfW-Studienkredit beantragen, wenn sie die Alters-, Hochschul- und Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen. Für den Antrag gelten Altersgrenzen. Dazu zählen deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland. Bestimmte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger kommen infrage, wenn sie seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung in Deutschland leben und hier gemeldet sind. Auch bestimmte Familienangehörige sowie Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer mit deutscher Meldeadresse können den Kredit beantragen. Die Voraussetzungen erfüllen nicht automatisch alle internationalen Studierenden.
Die KfW legt Grenzen für die monatliche Auszahlung fest. Für ein Erst- oder Zweitstudium nennt sie als Höchstgrenze bis zu 14 Semester und insgesamt 54.600 Euro. Für ein weiterführendes Studium oder eine Promotion sind es bis zu sechs Semester und höchstens 23.400 Euro. Diese Grenzen gelten für den gesamten Kredit. Sie bedeuten nicht, dass du für das Auslandssemester zusätzlich Geld bekommst. Wie viel noch verfügbar ist, hängt unter anderem davon ab, wie viele Fördersemester du bereits genutzt hast.
Den Antrag stellst du über einen zugelassenen KfW-Vertriebspartner. Für den Antrag brauchst du unter anderem einen gültigen Ausweis und eine aktuelle Studienbescheinigung. Ab dem siebten Fachsemester verlangt die KfW außerdem einen Nachweis über den bisherigen Studienfortschritt.
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Zinsen und Rückzahlung einplanen
Der KfW-Studienkredit ist ein verzinstes Darlehen. Für neu abgeschlossene Verträge mit variablem Zinssatz lag der effektive Jahreszins laut KfW zum 1. Oktober 2026 bei 6,38 Prozent. Die KfW passt den variablen Zinssatz jeweils zum 1. April und 1. Oktober an. Der genannte Wert gilt daher für diesen Stichtag und ist keine Zusage für die gesamte Laufzeit.
Während der Auszahlung zieht die KfW die Zinsen normalerweise von der monatlichen Rate ab. Die vereinbarte Auszahlung bleibt gleich; durch den Zinsabzug kann dennoch weniger Geld auf deinem Konto ankommen. Unter bestimmten Bedingungen lässt sich die Zinszahlung aufschieben. Dann werden die Zinsen später fällig oder können zur Kreditschuld hinzukommen.
Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten. Als Standard nennt die KfW einen Tilgungszeitraum von zehn Jahren, den Kreditnehmende anpassen können. Rechne deshalb vor der Antragstellung durch, welchen Betrag du tatsächlich brauchst und wie die Rückzahlung nach dem Studium in dein Budget passt. Laut KfW sind Einkommen und Sicherheiten für diesen Studienkredit nicht erforderlich. Kreditnehmende müssen den Kredit zurückzahlen.
Auslands-BAföG zuerst prüfen
Prüfe für dein Auslandssemester auch, ob du Auslands-BAföG beantragen kannst. Voraussetzung ist, dass du grundsätzlich BAföG-berechtigt bist. Laut Deutschem Studierendenwerk kann sich ein Antrag auch lohnen, wenn du im Inland kein BAföG erhältst. Auslands-BAföG kommt unter anderem für ein Auslandsstudium nach mindestens einem Jahr Studium in Deutschland und für Studiengänge infrage, die deutsche und ausländische Hochschulen verbinden.
Auslands-BAföG kann unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu Reisekosten enthalten: 250 Euro je Strecke innerhalb Europas und 500 Euro je Strecke außerhalb Europas. Für Studiengebühren ist unter Bedingungen ein Zuschuss von bis zu 5.600 Euro für ein Jahr möglich. Diese Beträge stehen nicht allen Antragstellenden automatisch zu. Für den Zuschuss zu Studiengebühren gelten zusätzliche Voraussetzungen, unter anderem zur Notwendigkeit der gewählten Hochschule und zu beantragten Gebührennachlässen.
Die KfW erlaubt laut ihren Angaben eine Kombination des Studienkredits mit BAföG und Bildungskredit. Der Bildungskredit ist ein separates Angebot für bestimmte Studienphasen. Die Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach den jeweiligen Voraussetzungen. Ob du dafür infrage kommst, richtet sich nach den Bedingungen des Bildungskredits.

Einschreibung und Kosten vor der Abreise klären
Kläre mit deiner deutschen Hochschule, ob du für das Auslandssemester regulär eingeschrieben bleibst oder ein Urlaubssemester beantragst. Diese Entscheidung beeinflusst unmittelbar, ob die KfW-Auszahlung weiterläuft. Lass dir bestätigen, welche Studien- und Fortschrittsnachweise du während deines Aufenthalts fristgerecht einreichen musst.
Vergleiche anschließend die erwarteten Kosten mit den Zuschüssen und deinen Rücklagen. Dazu zählen Miete und Lebensunterhalt ebenso wie Reise und mögliche Studiengebühren. Der KfW-Kredit deckt Lebenshaltungskosten ab. Plane ihn deshalb nicht als Zuschuss für Reisekosten oder ausländische Studiengebühren ein. Prüfe zuerst Auslands-BAföG und andere passende Förderungen. Nimm nur so viel Kredit auf, wie du tatsächlich brauchst.


