Bei einem Studienkredit ist die Karenzphase die vereinbarte Zeit nach der Auszahlung, in der noch kein Kreditbetrag zurückgezahlt wird. Ob Zinsen anfallen, regelt der Kreditvertrag.
Die Karenzphase gibt Kreditnehmenden beim Berufseinstieg mehr finanziellen Spielraum, macht den Kredit aber nicht automatisch günstiger: Zinsen können weiterlaufen oder später zum Kreditbetrag hinzukommen. Entscheidend sind die Zinsregelung und der vereinbarte Rückzahlungsbeginn.
Was die Karenzphase bedeutet
Bei Studien- und Bildungskrediten verschiebt eine Karenzphase die Rückzahlung des Kreditbetrags. In Deutschland ist der Begriff besonders bei diesen Krediten verbreitet, doch die Bedingungen sind nicht einheitlich. Bei anderen Finanzierungen steht im Vertrag möglicherweise eine „tilgungsfreie Anlaufzeit“.
Drei Begriffe sollten Kreditnehmende auseinanderhalten: Tilgungsfrei bedeutet, dass noch kein Kreditbetrag zurückgezahlt wird. Zinsen können trotzdem fällig sein. Zinsaufschub heißt, dass Zinsen zunächst nicht bezahlt werden; der Vertrag regelt, wann und wie sie später fällig werden. Zinsfrei bedeutet, dass keine Zinsen berechnet werden. Eine Karenzphase allein sagt nichts darüber aus, welche dieser Regelungen gilt.
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Wann bei der Karenzphase Zinsen anfallen
In der Karenzzeit wird grundsätzlich keine Tilgung verlangt, Zinsen fallen aber in der Regel weiter an. Wer einen Zinsaufschub vereinbart hat, zahlt sie zunächst nicht. Zu Beginn der Rückzahlung verlangt KfW die aufgeschobenen Zinsen entweder als Einmalbetrag oder rechnet sie zum Kreditbetrag hinzu.
Beim KfW-Bildungskredit ist die Zahlungsregelung anders: Während der Auszahlungs- und Karenzphase müssen Kreditnehmende keine Zinsen bezahlen. Die Zinsen werden aufgeschoben und später zusammen mit dem Kreditbetrag zurückgezahlt; während der Pause ist keine Zahlung fällig.
Zwei KfW-Kredite im Vergleich
Nach der letzten Auszahlung beginnt beim KfW-Studienkredit standardmäßig die Karenzzeit. Abhängig vom Zeitpunkt im Semester kann sie sich um bis zu fünf Monate verlängern. Die Rückzahlung beginnt am 1. April oder am 1. Oktober. Danach ist eine Rückzahlung über bis zu 25 Jahre vorgesehen. KfW stellt vorher einen Rückzahlungsplan bereit.
Kreditnehmende können bei diesem Darlehen auch eine frühere Rückzahlung beantragen. Für einen Beginn am 1. Oktober muss der Antrag bis zum 15. März eingehen, für einen Beginn am 1. April bis zum 15. September. Wer früher tilgt, verkürzt die Zeit, in der Zinsen auf den offenen Betrag anfallen. Die Fristen legen fest, bis wann Kreditnehmende den Rückzahlungsbeginn vorziehen können.
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Der KfW-Bildungskredit folgt einem anderen Ablauf. Die Auszahlungsphase kann bis zu zwei Jahre dauern, die Karenzphase mindestens zwei Jahre. Vier Jahre nach der ersten Auszahlung beginnt die Rückzahlung in monatlichen Raten von 120 Euro. Der Kredit ist auf höchstens 7.200 Euro begrenzt. Teilweise oder vollständige Sondertilgungen sind kostenfrei möglich.
Was eine längere Karenzphase kostet
Eine längere Karenzphase kann den laufenden finanziellen Druck mindern, etwa während der Arbeitssuche nach dem Studium. Gleichzeitig bleibt der Kreditbetrag länger offen. Wenn Zinsen weiter anfallen oder aufgeschobene Zinsen später hinzukommen, steigt die gesamte Rückzahlung.
Wie stark sich eine Verkürzung auswirkt, hängt von der offenen Kreditsumme und dem Zinssatz ab. Auch die Dauer der Verkürzung spielt eine Rolle. Eine von KfW beauftragte Auswertung aus dem Jahr 2019 schätzte, dass eine um zwölf Monate kürzere Karenzzeit beim KfW-Studienkredit die Zinskosten um etwa 655 Euro senken würde. Die Berechnung beruhte auf einem durchschnittlichen Kreditbetrag von 15.708 Euro und einem effektiven Jahreszins von 4,17 Prozent. Sie ist eine historische Beispielrechnung und keine aktuelle Kostenschätzung für einzelne Kreditnehmende.
Auch Zinssätze können sich je nach Vertrag und Zeitpunkt unterscheiden. Für neu abgeschlossene KfW-Studienkredite ab dem 1. Oktober 2026 nannte KfW einen variablen effektiven Jahreszins von 6,38 Prozent. Der Zinssatz richtet sich unter anderem nach dem Sechs-Monats-Euribor und wird alle sechs Monate angepasst. Dieser Wert gilt nicht pauschal für ältere Verträge oder andere Kredite.

Was im Vertrag stehen sollte
Klären Sie vor der Unterschrift, wann die Tilgung beginnt und ob während der Karenzphase Zinsen anfallen. Prüfen Sie außerdem, ob aufgeschobene Zinsen später auf einen Schlag fällig werden oder zum Kreditbetrag hinzukommen. Wichtig sind auch die Fristen für eine frühere Rückzahlung und der Tilgungsplan.
Beziehen Sie beim Vergleich die Länge der Pause und die späteren Kosten ein. Ein Angebot mit niedrigen oder zunächst ausbleibenden Monatszahlungen kann durch aufgeschobene Zinsen später teurer werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Konditionen verschiedener Studienkredite zu prüfen und den Rückzahlungsbeginn im Kreditvertrag nachzulesen.
Wenn die Rückzahlung schwerfällt
Wenn Sie merken, dass Sie die vereinbarte Rate nicht zahlen können, kontaktieren Sie frühzeitig den Kreditgeber und prüfen Sie die Möglichkeiten im Vertrag. Eine neue Kreditaufnahme zur Überbrückung verschiebt das Problem und erhöht die Schuldenlast. Anerkannte Schuldnerberatungsstellen beraten kostenfrei zu bestehenden Schulden und möglichen nächsten Schritten.


