Mit dem Heydorn-Hypothekenrechner auf n-heydorn.de sehen Sie, wie Darlehenssumme, Zins und Tilgung die Monatsrate und die spätere Restschuld beeinflussen. Die Restschuld ist der Betrag, der nach Ende der vereinbarten Zinsbindung noch offen ist.
Mit dem Rechner können Sie verschiedene Rückzahlungen vergleichen. Er erstellt kein persönliches Finanzierungsangebot und zeigt nicht vollständig, ob ein Hauskauf zu Ihrem Budget passt.
Eingaben im Heydorn-Hypothekenrechner
Für die Berechnung geben Sie Darlehenssumme und jährlichen Sollzins ein. Dazu kommen anfängliche Tilgung und Dauer der Sollzinsbindung. Der Sollzins ist der vereinbarte Zins für das Darlehen; die Sollzinsbindung legt fest, wie lange dieser Zinssatz gilt. Zusätzlich lassen sich jährliche Sondertilgungen und eine spätere Änderung der Tilgung berücksichtigen.
Der Rechner zeigt unter anderem die monatliche Rate und die Restschuld am Ende der Zinsbindung. Außerdem sehen Sie die geschätzte Zeit bis zur vollständigen Rückzahlung. Eine Übersicht schlüsselt für jedes Jahr Zinsanteil, Tilgung und verbleibende Schuld auf. So sehen Sie zum Beispiel, wie eine höhere Anfangstilgung die Schulden schneller abbaut oder wie eine Sondertilgung den Rückzahlungsverlauf verändert.
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So lassen sich Szenarien vergleichen
Vergleichen Sie die Ergebnisse, indem Sie jeweils nur einen Wert ändern. Wenn Sie eine niedrigere Monatsrate prüfen möchten, passen Sie die Anfangstilgung an. Vergleichen Sie anschließend, wie sich dadurch Restschuld und Rückzahlungsdauer verändern. Auch eine geplante spätere Erhöhung der Tilgung können Sie im Rechner eingeben.
Die Heydorn-Seite bietet außerdem einen eigenen Rechner, mit dem Sie zwei Finanzierungsvarianten direkt vergleichen können. Er zeigt unter anderem die Monatsrate, die Restschuld am Ende der Zinsbindung, die geschätzte Rückzahlungsdauer und den Gesamtaufwand. Die Ergebnisse richten sich nach den Werten, die Sie eingeben.
Sondertilgungen genau prüfen
Bei den möglichen Sondertilgungen enthält die Heydorn-Seite widersprüchliche Angaben: In der Einführung ist von höchstens fünf Prozent die Rede, an anderer Stelle nennt die Seite Eingaben bis zu zehn Prozent. Der separate Vergleichsrechner verweist wiederum auf fünf Prozent als praktisch möglich. Aus diesen Angaben lässt sich keine allgemeingültige Grenze ableiten.
Entscheidend ist, was im eigenen Darlehensvertrag steht. Dort ist geregelt, ob Sondertilgungen erlaubt sind, in welcher Höhe sie möglich sind und wann sie geleistet werden dürfen. Wer mit einer Sondertilgung rechnet, sollte den Vertrag prüfen und im Rechner nur den Betrag ansetzen, den die Bank tatsächlich zulässt.
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Kaufnebenkosten und Budget fehlen
Mit den sichtbaren Eingabefeldern können Sie Angaben zum Darlehen und zur Rückzahlung machen. Kaufpreis, Eigenkapital, Haushaltseinkommen und Kaufnebenkosten werden nicht abgefragt. Zu den Kaufnebenkosten zählen je nach Kauf unter anderem Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten. Der Rechner zeigt, wie Sie ein eingegebenes Darlehen zurückzahlen. Er zeigt nicht, ob Sie sich den gesamten Immobilienkauf leisten können.
Für ein vollständiges Budget sollten Sie Ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben berücksichtigen. Rechnen Sie außerdem Ihr verfügbares Eigenkapital und die Kosten des Immobilienkaufs ein. Betrachten Sie die eingegebenen Zinsen als eigene Annahme. Die Seite nennt keine aktuellen Bankangebote als Grundlage für die Berechnung.

Kündigung nach zehn Jahren
Die Heydorn-Seite fasst das Kündigungsrecht nach § 489 BGB verkürzt zusammen. Das Gesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, ein Darlehen mit gebundenem Sollzins zu kündigen, wenn es seit zehn Jahren vollständig ausgezahlt ist. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Wenn Sie nach der Auszahlung eine neue Vereinbarung über die Rückzahlungszeit oder den Zinssatz getroffen haben, kann diese Vereinbarung für den Beginn der Frist maßgeblich sein.
Sie können deshalb nicht jedes Immobiliendarlehen einfach zehn Jahre nach der Vertragsunterschrift kündigen. Wenn Sie eine Kündigung erwägen, lassen Sie den Vertrag und die Fristen prüfen.


