Wenn Feuer, Leitungswasser oder ein Einbruch Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden je nach Vertrag. Sie versichert bewegliche Gegenstände im Haushalt; für das Gebäude ist grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung zuständig.
In den Vertragsbedingungen steht, welche Schäden die Hausratversicherung bezahlt. Die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft helfen bei der Orientierung. Welche Schäden ein einzelner Tarif abdeckt, steht aber im Vertrag.
Diese Schäden sind versichert
Viele Hausratversicherungen decken Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Der Vertrag legt fest, welche Schäden durch die jeweilige Gefahr versichert sind.
- Feuer: Je nach Vertrag sind etwa Schäden durch Brand oder direkten Blitzeinschlag versichert. Schäden durch Explosion sind ebenfalls je nach Vertrag versichert. Ein bloßer Hitzeschaden oder eine Brandspur ist nicht automatisch ein versicherter Feuerschaden.
- Einbruchdiebstahl und Raub: Für Einbruchdiebstahl müssen beim Eindringen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Raub erfordert Gewalt oder eine entsprechende Drohung. Nach den Musterbedingungen ist Vandalismus nur versichert, wenn zuvor ein versicherter Einbruch stattgefunden hat.
- Leitungswasser: Versichert sind bestimmte Schäden, wenn Wasser aus Rohren oder angeschlossenen Anlagen austritt. Die Bedingungen können auch Schäden durch Aquarien und Wasserbetten einschließen. Nicht jeder Wasserschaden gilt als Leitungswasserschaden.
- Sturm und Hagel: Die Musterbedingungen des GDV definieren Sturm als Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, also mindestens 62 Kilometer pro Stunde. Auch dann kommt es darauf an, wie und wo der Schaden entstanden ist.
Ein gestohlenes Fahrrad vor einem Geschäft oder ein verlorenes Handy ist meist nicht automatisch versichert. Einfache Diebstähle ohne Einbruch oder Raub fallen gewöhnlich nicht unter den Grundschutz. Für Fahrraddiebstahl außerhalb des versicherten Bereichs braucht es häufig eine zusätzliche Vereinbarung.
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Was zum Hausrat gehört
Versichert sind bewegliche Gegenstände, die privat im Haushalt genutzt werden. Dazu gehören etwa Möbel und Kleidung. Auch Geschirr, Haushaltsgeräte sowie Unterhaltungselektronik sind versichert. Auch bestimmte Wertsachen sowie in manchen Fällen vom Mieter bezahlte Einbauküchen oder fest eingebaute Einrichtungsgegenstände können dazugehören.
Der Schutz gilt grundsätzlich für den in der Police genannten Wohnort. Je nach Vertrag sind auch bestimmte Balkone, Garagen oder abschließbare Gemeinschaftsräume eingeschlossen. Bauteile wie Wände, Dach oder fest verlegte Leitungen gehören dagegen normalerweise zum Gebäude und fallen unter die Wohngebäudeversicherung.
Was die Versicherung nicht automatisch zahlt
Die Hausratversicherung ersetzt nur Schäden, die durch eine Gefahr entstanden sind, die der Vertrag versichert. Zum Grundschutz gehören normalerweise weder Hochwasser und Überschwemmung noch Erdbeben oder Erdrutsch. Schneedruck und Lawinen sind ebenfalls meist ausgeschlossen. Dafür ist meist ein zusätzlicher Schutz gegen weitere Naturgefahren nötig.
Auch Regen, der durch ein offen gelassenes Fenster eindringt, ist nach den GDV-Musterbedingungen grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sturm oder Hagel eine Öffnung am Gebäude verursacht und dadurch den Regen eindringen lässt. Welche Regel greift, steht im jeweiligen Vertrag.
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Kraftfahrzeuge und die meisten Teile des Gebäudes gehören ebenfalls nicht zum versicherten Hausrat. Prüfen Sie bei einem Schaden die Vertragsbedingungen und klären Sie, welche Gefahr ihn ausgelöst hat.
So wird der Schaden berechnet
Viele Verträge ersetzen den Neuwert. Damit ist der Betrag gemeint, der nötig ist, um einen Gegenstand gleicher Art und Qualität in neuwertigem Zustand zu kaufen. Für Kunst, Antiquitäten und Gegenstände, die ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllen, können andere Bewertungsregeln gelten.
Die Versicherung zahlt höchstens bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Auch ein Selbstbehalt oder besondere Höchstgrenzen können die Zahlung verringern. Für Wertsachen gelten oft zusätzliche Grenzen. Dazu zählen Bargeld und Schmuck ebenso wie Edelmetalle, Kunst und bestimmte Urkunden. Eine Gesamtgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme ist in Tarifen verbreitet, gilt aber nicht für jeden Vertrag. Für einzelne Arten von Wertsachen können weitere Obergrenzen gelten.
Ist die Versicherungssumme deutlich niedriger als der tatsächliche Wert des Hausrats, kann die Versicherung die Zahlung anteilig kürzen. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale: Sind Hausrat im Wert von 100.000 Euro nur mit 50.000 Euro versichert, kann bei einem Teilschaden von 10.000 Euro die Erstattung auf 5.000 Euro sinken.

Die Versicherungssumme festlegen
Die Versicherungssumme sollte ausreichen, um den gesamten Hausrat neu zu beschaffen. Wer nicht jeden Gegenstand einzeln bewerten möchte, kann die Versicherungssumme anhand der Wohnfläche berechnen. Verbraucherstellen nennen dafür häufig 650 Euro pro Quadratmeter. Bei 60 Quadratmetern ergibt das 39.000 Euro.
Diese Faustregel ist weder gesetzlich vorgeschrieben noch für jeden Haushalt passend. Wer viele hochwertige Geräte, teure Möbel oder wertvolle Sammlungen besitzt, sollte prüfen, ob die Summe ausreicht. Enthält der Vertrag einen Unterversicherungsverzicht und sind dessen Bedingungen erfüllt, kürzt die Versicherung die Zahlung nicht anteilig wegen Unterversicherung. Er hebt andere Grenzen, Ausschlüsse und Wertsachenlimits nicht auf.
Kosten nach einem Schaden
Nach einem versicherten Schaden fallen oft weitere notwendige Ausgaben an. Der Vertrag kann zum Beispiel Kosten fürs Aufräumen und Entsorgen übernehmen. Er kann auch Kosten für den Schutz oder die Lagerung des Hausrats abdecken. Ebenso können Ausgaben für den Austausch bestimmter Schlösser und die Bewachung der Wohnung eingeschlossen sein.
Wird die Wohnung unbewohnbar, kann der Vertrag auch Hotelkosten übernehmen. Hotelkosten sind meist an bestimmte Voraussetzungen sowie Höchstbeträge oder zeitliche Grenzen gebunden. Prüfen Sie die vereinbarten Grenzen. Auch bestimmte Reparaturen an der Wohnung nach einem Einbruch oder einem versicherten Wasserschaden können eingeschlossen sein.
Zusatzschutz gezielt wählen
Eine Elementarschadenversicherung ergänzt den Schutz für bestimmte Naturgefahren wie Überschwemmung. Sie ist besonders relevant, wenn Hausrat durch Hochwasser oder Starkregen gefährdet ist. Welche Ereignisse eingeschlossen sind und welche Voraussetzungen gelten, hängt vom Tarif ab.
Für Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung ist häufig ein Zusatzbaustein nötig. Stiftung Warentest nannte für den zusätzlichen Schutz eines Fahrrads im Wert von 1.000 Euro in verglichenen Tarifen häufig jährliche Mehrkosten von 30 bis 40 Euro. Das ist ein Vergleichswert und kein allgemeingültiger Preis. Prüfen Sie auch, ob der Vertrag Vorgaben zur Sicherung des Fahrrads enthält.
Glasbruch lässt sich ebenfalls gesondert versichern. Für einen gewöhnlichen Haushalt lohnt sich der Zusatz nicht unbedingt. Bei besonderen Glasflächen wie einem Wintergarten kann er sinnvoll sein. Manche Tarife kürzen die Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit nicht. Achten Sie dabei auf mögliche Höchstbeträge und darauf, dass eine solche Klausel nicht automatisch jede Pflicht zum sorgfältigen Verhalten aufhebt.
Schutz außerhalb der Wohnung
Die sogenannte Außenversicherung schützt bestimmte Hausratgegenstände, die vorübergehend außerhalb der Wohnung sind. Der Schutz gilt nach den Musterbedingungen grundsätzlich weltweit, ist aber zeitlich und der Höhe nach begrenzt. Häufig endet er nach höchstens drei Monaten; der konkrete Zeitraum steht im Vertrag.
Auch außerhalb der Wohnung muss der Schaden durch eine Gefahr entstanden sein, die der Vertrag versichert. Ein Einbruch in ein Hotelzimmer oder ein Raub kann unter den Bedingungen versichert sein. Wird eine Kamera unbeaufsichtigt von einem Café-Tisch genommen, handelt es sich dagegen meist um einfachen Diebstahl und damit nicht automatisch um einen versicherten Schaden.
Diese Vertragsstellen prüfen
Vergleichen Sie vor Abschluss oder Anpassung der Police vor allem Versicherungssumme, Selbstbehalt und Grenzen für Wertsachen. Prüfen Sie auch, welche Naturgefahren eingeschlossen sind und ob Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung versichert ist. Lesen Sie nach, wie lange die Außenversicherung gilt.
Achten Sie auch auf den Umgang mit grober Fahrlässigkeit. Lesen Sie nach, welche Bedingungen für Hotelkosten gelten und wie der Vertrag Lager- und Bewachungskosten regelt. Nach einem Umzug oder größeren Anschaffungen sollte die Versicherungssumme weiterhin zum Wert des Hausrats passen.


