Klarheit vor dem Kredit.So arbeiten wir
Kredite vergleichen

Hausfrauenkredit

Leere Kalenderkarten und eine Sanduhr als Symbol für Laufzeiten.
KI-generiertes Symbolbild

Auch ohne eigenes Erwerbseinkommen ist ein Kredit nicht ausgeschlossen. „Hausfrau Kredit“ ist keine gesetzlich geregelte Kreditart. Anbieter und Suchmaschinen verwenden den Begriff für Darlehen an Menschen, die wenig oder gar kein eigenes Einkommen aus Erwerbsarbeit haben. Banken prüfen Ihre Kreditwürdigkeit und entscheiden anhand Ihrer finanziellen Lage.

Ein gemeinsamer Antrag mit Ihrem Partner kann die Prüfung erleichtern; beide Unterzeichnenden haften dann für die Rückzahlung. Auch eine Bürgschaft birgt ein erhebliches finanzielles Risiko. Prüfen Sie vor dem Antrag, welches Einkommen tatsächlich verfügbar ist und ob die Monatsrate dauerhaft ins Haushaltsbudget passt.

Was die Bank prüfen muss

Vor einem Verbraucherkredit muss der Kreditgeber Ihre Kreditwürdigkeit prüfen. Bei einem normalen Ratenkredit darf der Kreditgeber den Vertrag schließen, wenn die Prüfung keine erheblichen Zweifel daran ergibt, dass Sie die vereinbarten Raten zahlen können. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt dafür kein pauschales Mindesteinkommen aus eigener Erwerbsarbeit vor.

Für die Prüfung berücksichtigt der Kreditgeber Ihre Angaben und kann, falls nötig, Auskünfte von einer Auskunftei einholen. Der Kreditgeber betrachtet Ihre verfügbaren Einnahmen. Dabei bezieht er regelmäßige Ausgaben und bestehende Zahlungsverpflichtungen ein. Jeder Anbieter legt selbst fest, welche Einkommensarten er akzeptiert und wie er sie bewertet.

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Bei einem Immobiliendarlehen gelten eigene, strengere Anforderungen. Der Kreditgeber muss eingehend prüfen, ob die Rückzahlung voraussichtlich möglich ist. Ein fehlendes eigenes Gehalt schließt auch hier nicht automatisch einen Antrag aus, macht die Prüfung aber besonders wichtig.

Zwei Personen vergleichen Unterlagen am Esstisch.
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Welche Einnahmen zählen

Auch ohne eigenes Gehalt kann in einem Haushalt Geld für Kreditraten vorhanden sein. Dazu kann das Einkommen des Partners gehören, wenn es in einen gemeinsamen Antrag einfließt. Ob und wie ein Kreditgeber weitere Einnahmen oder finanzielle Mittel berücksichtigt, lässt sich nicht pauschal sagen. Klären Sie das vor dem Antrag direkt beim Anbieter und legen Sie nur Angaben vor, die Sie belegen können.

Rechnen Sie zunächst selbst nach, statt sich an einer möglichen Kreditsumme zu orientieren. Ziehen Sie von den monatlich verfügbaren Einnahmen die festen Ausgaben, laufenden Kredite und einen angemessenen Betrag für unregelmäßige Kosten ab. Die Rate sollte auch dann tragbar bleiben, wenn etwa eine größere Rechnung anfällt. Ist dafür kein Spielraum vorhanden, ist ein kleinerer Kredit, eine spätere Anschaffung oder eine andere Finanzierung die bessere Entscheidung.

Gemeinsamer Antrag oder Bürgschaft

Beim gemeinsamen Kreditantrag unterschreiben beide Personen als Kreditnehmer. Damit werden beide zu Vertragsparteien. Der Kreditgeber kann beide für die Rückzahlung in Anspruch nehmen. Das Einkommen des Partners kann die Kreditprüfung unterstützen, garantiert aber keine Zusage. Die andere Person bleibt vertraglich verantwortlich.

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Bei einer Bürgschaft unterschreibt der Partner eine eigene Verpflichtung, für die Schulden einzustehen, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt. Eine unbeschränkte Bürgschaft kann die gesamte Darlehenssumme umfassen. Sie ist daher keine bloße Formalität. Vor der Unterschrift sollten beide genau prüfen, für welchen Betrag die Bürgschaft gilt und unter welchen Bedingungen der Bürge zahlen muss. In besonders belastenden Einzelfällen kann eine Bürgschaft rechtlich unwirksam sein. Darauf sollten Sie sich vor der Unterschrift aber nicht verlassen.

Haftung für Kredite in der Ehe

Ehepartner sind einander zum Familienunterhalt verpflichtet. Dazu kann auch die Führung des Haushalts beitragen. Daraus folgt jedoch nicht, dass ein Ehepartner automatisch für jeden Kredit des anderen haftet.

Eine Mithaftung entsteht vor allem, wenn der Partner den Kreditvertrag mitunterzeichnet oder eine Bürgschaft übernimmt. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine Sonderregel für Geschäfte, die den angemessenen Bedarf der Familie decken. Ob sie für einen konkreten Vertrag gilt, hängt von den Umständen ab; eine allgemeine Haftung für beliebige Darlehen begründet sie nicht.

Auch ein fester gesetzlicher Prozentsatz des Partnereinkommens, der einer nicht erwerbstätigen Person als eigenes Einkommen für einen Kreditantrag zugerechnet wird, lässt sich daraus nicht ableiten. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf pauschale Angaben zu einem angeblichen „Taschengeldanspruch“.

Taschenrechner und Holzscheiben als Symbol für Kreditkosten.
KI-generiertes Symbolbild

Angebote sorgfältig vergleichen

Vergleichen Sie bei konkreten Angeboten vor allem den effektiven Jahreszins, die Gesamtkosten und die monatliche Rate. Der effektive Jahreszins umfasst neben dem Sollzins weitere Kosten. Deshalb eignet er sich besser für den Vergleich als ein einzelner Zinssatz. Achten Sie außerdem darauf, ob eine angebotene Zusatzleistung freiwillig ist oder den Kredit verteuert.

Anbieter verwenden den Begriff „Hausfrauenkredit“ unterschiedlich. Dahinter kann ein gewöhnlicher Ratenkredit stehen, für den ein zweiter Kreditnehmer oder zusätzliche Sicherheiten verlangt werden. Es gibt keine einheitliche Kreditsumme und keinen allgemein geltenden Zinssatz für diese Bezeichnung. Lassen Sie sich deshalb die konkreten Konditionen vor einer Unterschrift vollständig nennen.

Warnzeichen bei Kreditangeboten

Seien Sie vorsichtig, wenn ein Vermittler einen Kredit ohne Prüfung, ohne Schufa-Auskunft oder trotz kaum verfügbarer Einnahmen verspricht. Ein Vermittler entscheidet in der Regel nicht selbst über die Kreditvergabe; darüber entscheidet der Kreditgeber. Ein Werbeversprechen ersetzt dessen Prüfung nicht.

Zahlen Sie keine Vorausgebühr, damit ein Kredit angeblich bewilligt oder ausgezahlt wird. Auch kostenpflichtige Zusatzverträge oder Unterlagen, die als Voraussetzung für eine Auszahlung dargestellt werden, sind ein Warnzeichen. Eine Vorabzahlung erhöht Ihre Aussicht auf einen Kredit nicht.

Wenn die Rate nicht ins Budget passt

Wenn bereits Rechnungen oder Kreditraten offen sind, löst ein weiterer Kredit das Problem häufig nicht dauerhaft. Prüfen Sie zuerst, ob Sie Ausgaben senken oder mit Ihren Gläubigern Raten vereinbaren können, die Sie bezahlen können. Bei anhaltenden Zahlungsschwierigkeiten hilft eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle; viele Beratungsangebote sind kostenfrei.

Ein neuer Kredit ist nur dann sinnvoll, wenn die Rückzahlung aus dem verfügbaren Haushaltsbudget realistisch bleibt. Beziehen Sie bei einem gemeinsamen Antrag die Person ein, die mit unterschreibt, und klären Sie vorab, wer die Rate tatsächlich trägt.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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