Bei einer fälligen Rechnung oder einer notwendigen Anschaffung, die das verfügbare Geld übersteigt, kann ein Kredit helfen. Sinnvoll ist er, wenn die Rückzahlung dauerhaft ins Haushaltsbudget passt und die Gesamtkosten tragbar sind.
In Deutschland gibt es etwa Ratenkredite, Dispokredite und Händlerfinanzierungen. Auch ein Ratenkauf ist ein Kreditvertrag. Vergleichen Sie deshalb neben der Monatsrate auch Zinsen, Zusatzkosten und Laufzeit.
Welche Kreditform passt?
Ein Ratenkredit zahlt einen vereinbarten Betrag aus, den Sie in festen Raten zurückzahlen. Weil Rate und Laufzeit feststehen, lässt sich die Belastung gut planen. Diese Form eignet sich eher für eine einmalige Anschaffung als für laufende Ausgaben, die Monat für Monat das Budget übersteigen.
Ein Dispokredit erlaubt, das Girokonto bis zu einer vereinbarten Grenze zu überziehen. Das Geld ist dadurch schnell verfügbar, doch die Zinsen fallen auf den genutzten Betrag an. Die Verbraucherzentrale nennt für Dispozinsen eine Spanne von 4 bis 14 Prozent pro Jahr. Das ist eine Orientierung aus ihrer Verbraucherinformation, kein einheitlicher aktueller Zinssatz für alle Banken. Ein Dispo passt eher zu einem kurzen Engpass als zur dauerhaften Finanzierung.
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Beim Ratenkauf finanziert häufig eine Bank den Einkauf. Auch eine beworbene Null-Prozent-Finanzierung bringt Rückzahlungspflichten und einen Kreditvertrag mit sich. Prüfen Sie, ob weitere Produkte oder Bedingungen dazugehören und ob die Rate neben Ihren übrigen Verpflichtungen bezahlbar bleibt.
Ein Kreditkarten- oder flexibler Kreditrahmen lässt sich wiederholt nutzen. Wenn Sie nur kleine Beträge zurückzahlen, bleibt die Schuld länger bestehen und die Gesamtkosten sind schwerer abzuschätzen. Fragen Sie sich daher vor der Nutzung, wann und wie Sie den offenen Betrag vollständig zurückzahlen.
Geld von Familie oder Freunden ist eine andere Form des Geldleihens. Halten Sie Betrag, Rückzahlungstermin und eine mögliche Verzinsung schriftlich fest, damit beide Seiten dieselbe Vereinbarung vor Augen haben. Bei privaten Darlehen gelten teilweise andere Regeln als bei einem Verbraucherkredit von einem Unternehmen.

Passt die Rate ins Budget?
Rechnen Sie vor dem Antrag aus, welcher Betrag nach den festen Ausgaben übrig bleibt. Dazu zählen Miete, Energie, Versicherungen, Lebensmittel und weitere feste Ausgaben. Berücksichtigen Sie auch Kosten, die nicht jeden Monat anfallen, etwa Reparaturen oder jährliche Beiträge. Eine Rate ist nur dann tragbar, wenn dafür nicht regelmäßig der Dispo genutzt oder eine andere Rechnung aufgeschoben werden muss.
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Prüfen Sie außerdem, wie sich die Rückzahlung bei einer unerwarteten Ausgabe auswirkt. Wenn dann kein finanzieller Spielraum mehr bleibt, ist die geplante Rate zu hoch. Eine längere Laufzeit senkt zwar oft die Monatsrate, erhöht aber die Zeit, in der Sie Zinsen zahlen. Beurteilen Sie deshalb Rate und Gesamtkosten gemeinsam.
Schuldenberatungsdaten können zeigen, mit welchen Belastungen Ratsuchende konfrontiert sind, beziffern aber nicht das Risiko für alle Kreditnehmer. Sie sind kein Durchschnitt für die Bevölkerung oder für typische Kreditnehmer.
Kredite vergleichen
Vergleichen Sie Kredite möglichst bei gleicher Kreditsumme und gleicher Laufzeit. Achten Sie dabei auf den effektiven Jahreszins. Er fasst fast alle Kreditkosten in einer jährlichen Prozentangabe zusammen und eignet sich besser zum Vergleich als ein beworbener Sollzins oder eine besonders niedrige Monatsrate. Zusatzprodukte wie eine freiwillige Restschuldversicherung können trotzdem weitere Kosten verursachen.
Prüfen Sie außerdem den Gesamtbetrag, den Sie über die gesamte Laufzeit zurückzahlen. Fragen Sie nach, ob Sondertilgungen möglich sind und welche Kosten bei einer vorzeitigen Rückzahlung entstehen. Ein Angebot mit niedriger Rate ist nicht automatisch günstiger, wenn es wegen einer längeren Laufzeit insgesamt mehr kostet.
Kreditkonditionen hängen unter anderem von Kreditsumme, Laufzeit und Bonität ab. Anhand Ihrer Bonität schätzt der Kreditgeber ein, wie wahrscheinlich die Rückzahlung ist. Ein beworbener Zinssatz „ab“ ist daher nicht zwingend der Zinssatz, den Sie persönlich erhalten.
Zusatzkosten und unseriöse Angebote
Eine Restschuldversicherung soll Raten beispielsweise bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit absichern. Prüfen Sie vor dem Abschluss, welche Kosten anfallen und welche Ausschlüsse und Wartezeiten gelten. Vergleichen Sie den Schutz außerdem mit bereits vorhandenen Versicherungen. Seit dem 2. Januar 2025 dürfen Kreditvertrag und Restschuldversicherung nicht mehr zeitgleich abgeschlossen werden. Das beseitigt die Kosten der Versicherung nicht.
Die Verbraucherzentrale hat für einen konkreten Fall eine deutliche Mehrbelastung durch zwei Versicherungen dokumentiert: Bei 18.000 Euro Auszahlungsbetrag und acht Jahren Laufzeit stiegen die angegebenen Gesamtkosten von 6.588,33 Euro ohne Versicherung auf 13.724,16 Euro mit Versicherung. Dieses Beispiel beschreibt einen einzelnen Vertrag und keine typischen oder aktuellen Durchschnittskosten.
Vorsicht ist auch bei Werbung für Kredite ohne Bonitätsprüfung oder garantiert trotz negativer SCHUFA geboten. Die Verbraucherzentrale warnte im Januar 2026 vor Angeboten, bei denen Betroffene statt eines Kredits Gebühren oder Abonnements berechnet bekamen. Prüfen Sie vor einer Zahlung, ob tatsächlich ein Darlehen vermittelt wird. Angebote für kostenpflichtige Karten oder eine „Finanzsanierung“ sind nicht automatisch Kredite und führen nicht zwingend zu einer Auszahlung.

Rechte beim Verbraucherkredit
Bei einem Verbraucherdarlehen zwischen einer gewerblichen Kreditgeberin und einer Privatperson gelten gesetzliche Informationspflichten. Vor dem Vertrag muss der Kreditgeber Ihnen alle nötigen Angaben geben und den Vertrag erklären. So können Sie prüfen, ob das Angebot zu Ihrem Vorhaben und Ihrer finanziellen Lage passt. Für bestimmte kleine oder kurzfristige Darlehen gelten Ausnahmen.
Grundsätzlich haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei Verbraucherdarlehen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Auch hier gibt es gesetzliche Ausnahmen. Ein allgemeiner Verbraucherkredit lässt sich außerdem grundsätzlich ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Bei einem festen Sollzins kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Sie ist bei allgemeinen Verbraucherdarlehen grundsätzlich auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt; verbleibt bis zur vereinbarten Rückzahlung höchstens ein Jahr, liegt die Grenze bei 0,5 Prozent. Die genauen Voraussetzungen hängen vom Vertrag und den gesetzlichen Ausnahmen ab.
Bei einer Händlerfinanzierung können Kaufvertrag und Kreditvertrag rechtlich getrennt sein. Ist der gekaufte Gegenstand mangelhaft, müssen die Kreditraten deshalb grundsätzlich zunächst weitergezahlt werden. Bei bestimmten verbundenen Verträgen gelten nach fehlgeschlagener Nacherfüllung besondere Rechte. Klären Sie im Streitfall, welche Verträge Sie abgeschlossen haben, bevor Sie Zahlungen einstellen.
Wenn die Rückzahlung nicht klappt
Wenn Sie bereits Schwierigkeiten haben, bestehende Raten oder Rechnungen zu bezahlen, löst ein weiterer Kredit das Problem nicht automatisch. Er kann die monatliche Belastung verschieben, aber die Schulden erhöhen. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Kreditgeber auf und wenden Sie sich an eine kostenfreie, anerkannte Schuldnerberatung. Versprechen wie „Kredit trotz negativer SCHUFA“ sind in dieser Lage kein Ersatz für eine Beratung.
Eine Umschuldung kann sinnvoll sein, wenn sie die Gesamtkosten senkt oder eine besser planbare Rückzahlung ermöglicht. Vergleichen Sie dafür die Kosten des neuen Kredits mit den verbleibenden Kosten der bestehenden Schulden. Eine niedrigere Monatsrate allein reicht als Begründung nicht aus, wenn dadurch die Laufzeit und der Gesamtbetrag steigen.


