Klarheit vor dem Kredit.So arbeiten wir
Kredite vergleichen

Geld beschaffen in Deutschland

Zwei Personen vergleichen Unterlagen am Esstisch.
KI-generiertes Symbolbild

Ob Ihnen privat Geld fehlt oder Sie eine Gründung finanzieren wollen: Welche Möglichkeit passt, hängt davon ab, wofür Sie das Geld brauchen und ob Sie es zurückzahlen können. Einen Zuschuss müssen Sie bei erfüllten Bedingungen nicht zurückzahlen. Ein Kredit bringt sofort Geld, bleibt aber eine Schuld.

Für eine akute Notlage gelten andere Regeln als für eine größere private Anschaffung oder ein geschäftliches Vorhaben. Klären Sie zuerst, wofür Sie das Geld brauchen. Davon hängen die möglichen Hilfen, Kosten und Anträge ab.

Erst den Bedarf klären

Halten Sie fest, wie viel Geld Sie brauchen, wofür Sie es einsetzen und wann Sie es benötigen. Bei einer Gründung gehören neben Anschaffungen auch laufende Betriebskosten und der private Lebensunterhalt in die Planung. Ein Kapitalbedarfsplan fasst diese Posten zusammen und zeigt, wie viel Geld Sie insgesamt brauchen. So planen Sie nicht nur den Kaufpreis ein.

Ordnen Sie die mögliche Geldquelle danach ein, ob sie zurückgezahlt werden muss:

Geldquelle Rückzahlung oder Gegenleistung Typischer Zweck
Zuschuss Bei erfüllten Förderbedingungen keine Rückzahlung Bestimmte Gründungs- oder Übergangsphasen
Darlehen oder Kredit Rückzahlung mit den vereinbarten Zinsen und Kosten Geplante Anschaffungen oder Investitionen
Beteiligungskapital Abgabe von Unternehmensanteilen und möglicherweise Mitspracherechten Finanzierung eines Unternehmens
Darlehen des Jobcenters Rückzahlung; zweckgebunden auf den notwendigen Bedarf Unabweisbare private Notlage bei Leistungsbezug oder Leistungsantrag

Ein Förderprogramm ersetzt keine Prüfung der eigenen Finanzen. Berechnen Sie vor einer Kreditaufnahme, welche Rate nach Miete, Lebenshaltung und anderen festen Ausgaben dauerhaft in Ihr Budget passt.

Anzeige Kreditangebote bei smava vergleichen

Taschenrechner und Holzscheiben als Symbol für Kreditkosten.
KI-generiertes Symbolbild

Hilfe bei einer privaten Notlage

Wenn Sie Grundsicherungsleistungen beziehen oder beantragen und eine notwendige Ausgabe nicht aufschieben können, können Sie beim Jobcenter ein Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf beantragen. Als mögliche Fälle nennt die Bundesagentur für Arbeit zum Beispiel eine notwendige Reparatur oder eine drohende Stromsperre. Auch der Verlust wichtiger Gegenstände durch Diebstahl oder einen Wohnungsbrand zählt dazu.

Das Jobcenter prüft den konkreten Bedarf. Das Darlehen ist auf den nachgewiesenen Betrag begrenzt; statt Geld kann im Einzelfall auch ein Gutschein ausgegeben werden. Solange Sie weiter Leistungen beziehen, zieht das Jobcenter die Rückzahlung grundsätzlich monatlich von Ihren Leistungen ab. Der Abzug beträgt 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Sie können das Geld deshalb nicht für andere Ausgaben verwenden.

Seit dem 1. Juli 2026 löst das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld ab. Behördliche Seiten und Formulare können noch ältere Begriffe enthalten. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Hinweise Ihres Jobcenters und stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Ausgabe finanzieren.

Kredite nach Gesamtkosten vergleichen

Bei einem privaten Kredit zählt nicht allein die Monatsrate. Vergleichen Sie Angebote mit derselben Laufzeit und achten Sie auf den effektiven Jahreszins. Der effektive Jahreszins zeigt die wichtigsten Kreditkosten als jährlichen Prozentsatz. Prüfen Sie zusätzlich den Gesamtbetrag, den Sie über die gesamte Laufzeit zurückzahlen, und mögliche Zusatzkosten.

Anzeige Kreditangebote bei smava vergleichen

Eine niedrige Rate kann auf einer längeren Laufzeit beruhen. Dann zahlen Sie länger und am Ende mehr. Eine freiwillige Restschuldversicherung verteuert den Kredit zusätzlich; ihre Kosten sind nicht zwingend im effektiven Jahreszins enthalten. Bei einem variablen Zinssatz kann sich die Rate oder die Gesamtbelastung außerdem verändern.

Nehmen Sie keinen Kredit auf, wenn die Rückzahlung Ihr Budget dauerhaft überfordert. Wenn Sie bereits Schwierigkeiten haben, Rechnungen oder bestehende Raten zu bezahlen, wenden Sie sich früh an Ihre Gläubiger und suchen Sie eine kostenfreie, anerkannte Schuldnerberatung. Ein weiterer Kredit kann den finanziellen Druck vergrößern.

Seien Sie vorsichtig bei Vermittlern, die Geld vorab verlangen oder mit einer sicheren Kreditvergabe trotz schlechter Bonität werben. Vermittler entscheiden nicht über die Kreditvergabe. Die Entscheidung trifft der Kreditgeber. Angebote, bei denen Sie zunächst kostenpflichtige Unterlagen, Abonnements oder Karten kaufen sollen, können statt eines Kredits neue Kosten verursachen.

Fördermittel für eine Gründung

Für eine Gründung kommen Zuschüsse, Förderdarlehen, Bankkredite und Beteiligungskapital infrage. Öffentliche Förderdarlehen müssen in der Regel beantragt werden, bevor Sie die geplante Investition oder das Vorhaben beginnen. Klären Sie die Förderbedingungen daher früh mit einem Finanzierungspartner oder einer zuständigen Stelle.

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW richtet sich an Gründungen und junge Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind. Nach dem Merkblatt vom 18. Juni 2026 sind bis zu 200.000 Euro pro Vorhaben möglich, davon höchstens 80.000 Euro für Betriebsmittel. Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahre; bis zu zwei Jahre können tilgungsfrei sein. Während einer tilgungsfreien Zeit fallen weiterhin Zinsen an.

Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel die Hausbank, und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber dem Finanzierungspartner. Sie müssen den Kredit trotzdem zurückzahlen. Laut Produktdarstellung ist kein Eigenkapital vorgeschrieben. Der Finanzierungspartner kann eigene Mittel trotzdem bei der Prüfung Ihrer Kreditwürdigkeit berücksichtigen. Prüfen Sie den aktuellen Zinssatz und die übrigen Konditionen direkt bei der KfW oder beim Finanzierungspartner, bevor Sie entscheiden.

Hände mit Vertragsunterlagen und Stift am Tisch.
KI-generiertes Symbolbild

Gründungszuschuss prüfen

Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit richtet sich an bestimmte Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Grundsätzlich müssen zu Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Eine fachkundige Stelle muss außerdem die Erfolgsaussichten des Vorhabens bestätigen.

Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass die Bundesagentur den Antrag prüft und kein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht. In der ersten Phase zahlt sie sechs Monate lang das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung. Für die zweite Phase ist ein gesonderter Antrag nötig. Bei Bewilligung erhalten Sie dann neun Monate lang jeweils 300 Euro monatlich. Der Zuschuss ist eine zeitlich begrenzte Unterstützung für den Start in die Selbstständigkeit, kein allgemeiner Zuschuss für private Ausgaben.

Unternehmensanteile gegen Kapital

Beim Beteiligungskapital investieren private oder institutionelle Geldgeber in ein Unternehmen und erhalten dafür Anteile. Bei einer Beteiligung gibt es keine feste Kreditrate. Dafür geben Sie einen Teil Ihres Unternehmens ab. Investoren können zudem Informations- oder Mitspracherechte erhalten und je nach Vereinbarung Wissen oder Kontakte einbringen.

Prüfen Sie den Beteiligungsvertrag sorgfältig: Er sollte klar regeln, welche Anteile Sie abgeben und welche Rechte die Geldgebenden erhalten. Diese Finanzierungsform passt vor allem zu Unternehmen, deren Geschäftsmodell und Wachstumsaussichten für Investoren überzeugend sind. Sie ist kein kostenloser Ersatz für einen Kredit.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

Mehr über unsere Inhalte und Korrekturen →