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Finanzierungsvertrag kündigen

Zwei Personen vergleichen Unterlagen am Esstisch.
KI-generiertes Symbolbild

Wer einen Kredit, eine Baufinanzierung oder einen Leasingvertrag vorzeitig beenden will, muss zuerst den Vertragstyp prüfen. Einen Ratenkredit können Sie grundsätzlich jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Eine Baufinanzierung mit festem Zinssatz lässt sich während der Zinsbindung nur unter bestimmten Voraussetzungen ablösen. Für Leasing gelten eigene Regeln.

Eine Kündigung beendet den Vertrag nach Ablauf einer Frist oder zu einem bestimmten Termin. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung zahlen Sie den noch offenen Kreditbetrag früher zurück. Ein Widerruf ist ein anderer rechtlicher Weg. Je nach Vertrag gelten dafür andere Fristen und Kosten.

Erst den Vertragstyp bestimmen

Prüfen Sie, ob Sie einen Ratenkredit, ein Immobiliendarlehen oder einen Leasingvertrag abgeschlossen haben. Bei einer Autofinanzierung ist entscheidend, ob Sie das Fahrzeug mit einem Kredit gekauft oder geleast haben. Zusätzliche Regeln können auch für Bausparverträge gelten, ebenso für Förderdarlehen und Restschuldversicherungen.

Schauen Sie anschließend in den Vertrag: Ist der Sollzins, also der vereinbarte Zinssatz für den Kredit, fest oder variabel? Wann hat die Bank das Darlehen vollständig ausgezahlt? Wann endet die Zinsbindung? Gibt es Sondertilgungen oder besondere Regeln zur Kündigung? Diese Angaben bestimmen, ob eine Kündigung möglich ist, wann sie wirkt und welche Kosten entstehen.

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Taschenrechner und Holzscheiben als Symbol für Kreditkosten.
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Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen

Einen allgemeinen Verbraucherkredit, etwa einen Raten- oder Autokredit, dürfen Sie grundsätzlich jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Eine Kündigung mit Frist ist dafür nicht immer nötig. Durch die frühere Rückzahlung sparen Sie die Zinsen und sonstigen Kosten, die bis zum Ende der verbleibenden Laufzeit angefallen wären.

Bei einem festverzinsten Kredit kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die einen Teil des Zinsverlusts ersetzt, der durch die frühere Rückzahlung entsteht. Bei allgemeinen Verbraucherdarlehen ist sie gesetzlich begrenzt: höchstens auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Liegt die verbleibende Vertragslaufzeit bei höchstens einem Jahr, gilt eine Grenze von 0,5 Prozent. Außerdem darf die Entschädigung nicht höher sein als die Sollzinsen, die bis zum vereinbarten Rückzahlungstermin noch angefallen wären. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt der Anspruch, etwa wenn vorgeschriebene Vertragsangaben fehlen.

Diese Grenzen gelten nicht pauschal für jede Finanzierung. Besonders bei einer Baufinanzierung während der Zinsbindung gelten andere Voraussetzungen.

Baufinanzierung kündigen

Bei einer Baufinanzierung mit gebundenem Zinssatz ist eine vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung grundsätzlich nur bei einem berechtigten Interesse möglich. Ein solches Interesse kann vorliegen, wenn Sie die als Sicherheit belastete Immobilie verkaufen müssen. Die Bank kann dann grundsätzlich Ersatz für den Schaden verlangen, der durch die vorzeitige Beendigung entsteht. Die gesetzlichen Höchstgrenzen für gewöhnliche Verbraucherkredite gelten hier nicht automatisch.

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Ein Darlehen mit gebundenem Sollzins, also einem fest vereinbarten Zinssatz, können Sie grundsätzlich zehn Jahre, nachdem Sie das Darlehen vollständig erhalten haben, mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Entscheidend ist also nicht unbedingt der Tag der Unterschrift. Bei einer Baufinanzierung zählt der Zeitpunkt, an dem das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde. Wurde später eine neue Vereinbarung über den Zinssatz oder die Rückzahlung getroffen, kann diese Vereinbarung für die Berechnung der Frist wichtig sein.

Endet die Zinsbindung früher als die vereinbarte Rückzahlung und wurde kein neuer Zinssatz vereinbart, ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerdem eine Kündigung mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung möglich. Für die genaue Frist zählen der Vertrag und der Zeitpunkt des Zinsbindungsendes.

Variables Darlehen kündigen

Bei einem Darlehen mit variablem Zinssatz können Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Sobald die Kündigung wirksam ist, müssen Sie den offenen Betrag innerhalb von zwei Wochen zurückzahlen. Wird die Rückzahlung nicht fristgerecht geleistet, gilt die Kündigung als nicht erfolgt.

Notieren Sie deshalb Kündigungstermin und Rückzahlungstermin getrennt. Fordern Sie vorab eine schriftliche Ablöseberechnung an, damit Sie wissen, welcher Betrag zum vorgesehenen Termin fällig wird.

Hände mit Vertragsunterlagen und Stift am Tisch.
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Wenn die Bank den Kredit kündigt

Eine einzelne versäumte Rate berechtigt die Bank bei einem Ratenkredit nicht dazu, wegen Zahlungsverzugs sofort die gesamte Restschuld zu verlangen. Dafür müssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten ganz oder teilweise offen sein. Bei einer Vertragslaufzeit bis zu drei Jahren müssen außerdem mindestens 10 Prozent des ursprünglich vereinbarten Darlehensbetrags offen sein. Bei längeren Laufzeiten gilt eine Grenze von 5 Prozent.

Zusätzlich muss die Bank erfolglos eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung setzen und darauf hinweisen, dass sie nach Ablauf der Frist die gesamte Restschuld verlangt. Bei einem Immobiliendarlehen gilt anstelle der 10- oder 5-Prozent-Schwelle ein Rückstand von mindestens 2,5 Prozent des Darlehensnennbetrags. Auch hier sind die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten.

Verschlechtert sich die finanzielle Lage des Kreditnehmers oder der Wert einer Sicherheit so, dass die Rückzahlung gefährdet ist, kann die Bank außerdem außerordentlich kündigen. Eine Einkommensänderung allein führt nicht automatisch zu einem Kündigungsrecht der Bank.

Widerruf statt Kündigung

Ein Widerruf ist etwas anderes als eine Kündigung oder Ablösung. Für Verbraucherdarlehen besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht; die Dauer der Widerrufsfrist ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben. Wann diese Frist beginnt und ob Ausnahmen gelten, hängt davon ab, ob der Kreditnehmer die vorgeschriebenen Informationen erhalten hat und welche Art von Vertrag vorliegt.

Bei einem über den Händler vermittelten Autokredit kann ein wirksamer Widerruf unter bestimmten Voraussetzungen auch den finanzierten Kaufvertrag betreffen. Das gilt, wenn Kredit und Kaufvertrag rechtlich zusammengehören und als wirtschaftliche Einheit gelten. Ob ein Widerruf heute noch möglich ist und welche Folgen er hätte, hängt von den Vertragsunterlagen und den konkreten Umständen ab, die geprüft werden müssen.

Leasing vorzeitig beenden

Leasing ist kein Kredit: Sie zahlen für die Nutzung eines Fahrzeugs während einer vereinbarten Laufzeit. Eine vorzeitige Beendigung ist in der Regel nicht ohne Zustimmung des Leasinggebers möglich. Je nach Vertrag kann eine andere Person den Leasingvertrag übernehmen. Eine andere Möglichkeit ist eine Vereinbarung mit dem Leasinggeber, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dafür können Kosten anfallen.

Prüfen Sie im Leasingvertrag die Laufzeit, die Rückgabebedingungen und mögliche Regelungen zur Vertragsübernahme. Zahlen Sie nicht einfach keine Raten mehr, denn dadurch endet der Vertrag nicht automatisch.

Kündigung oder Ablösung vorbereiten

Am besten gehen Sie so vor:

  1. Vertrag einordnen: Kredit, Immobilienfinanzierung oder Leasing?
  2. Daten prüfen: Zinssatz, Auszahlung, Zinsbindungsende, Restlaufzeit und Sondertilgungsrechte.
  3. Ziel festlegen: Kündigung zu einem Fristtermin, vorzeitige Ablösung, Teilrückzahlung oder Widerruf?
  4. Schriftliche Abrechnung anfordern: Lassen Sie Restschuld, möglichen Ablösetermin und Vorfälligkeitsentschädigung getrennt ausweisen.
  5. Fristen dokumentieren: Versenden Sie die Kündigung so, dass Sie den Versand belegen können, und behalten Sie eine Kopie.

Wenn Sie Raten nicht mehr zahlen können, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Bank auf und bitten Sie um eine einvernehmliche Lösung. Stellen Sie die Zahlungen nicht eigenmächtig ein. Bei finanzieller Überlastung unterstützt auch eine kostenfreie, anerkannte Schuldnerberatung; ein neuer Kredit löst die Ursache der Zahlungsprobleme nicht automatisch.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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