Wenn Sie in Deutschland ein Darlehen suchen, klären Sie zuerst, ob Sie einen Ratenkredit, Autokredit oder eine Immobilienfinanzierung brauchen. Je nach Kreditart gelten andere Bedingungen für Laufzeit und Sicherheiten; auch die Rückzahlung unterscheidet sich.
Vergleichen Sie Raten- und Autokredite mit gleicher Kreditsumme und Laufzeit. Bei einer Baufinanzierung zählen außerdem, wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist, wie viel Sie jedes Jahr zurückzahlen (Tilgung) und wie viel Schuld am Ende bleibt. Der effektive Jahreszins erleichtert den Kostenvergleich. Für die Entscheidung zählt außerdem, welches Angebot zu Ihrem Budget und Ihren Plänen passt.
Ratenkredite fair vergleichen
Vergleichen Sie zunächst Angebote mit gleichem Nettokreditbetrag und gleicher Laufzeit. Achten Sie auch darauf, dass der Verwendungszweck übereinstimmt. Der Nettokreditbetrag ist die Summe, die Sie tatsächlich erhalten. Prüfen Sie neben dem effektiven Jahreszins auch die Monatsrate und den Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen.
Der effektive Jahreszins gibt die jährlichen Kreditkosten als Prozentwert an und bezieht vorgeschriebene Kosten ein. Er eignet sich als erster Vergleichswert. Zusätzliche Leistungen, freiwillige Versicherungen und Vertragsbedingungen sollten Sie dennoch einzeln prüfen. Eine niedrige Monatsrate bedeutet nicht automatisch, dass ein Kredit günstig ist: Bei längerer Laufzeit zahlen Sie insgesamt häufig mehr Zinsen.
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Beworbene „Ab“-Zinsen sind keine persönliche Zusage. Banken richten den Zinssatz unter anderem nach der Kreditsumme aus. Auch Laufzeit und Bonität spielen eine Rolle. Bonität bedeutet, wie kreditwürdig die Bank Sie einschätzt. Ein Zinssatz aus einer Anzeige kann daher deutlich vom individuellen Angebot abweichen. Bei Kreditwerbung mit Kostenangaben schreibt die Preisangabenverordnung einen repräsentativen Beispielzinssatz vor. Mindestens zwei Drittel der Verträge, die aufgrund der Werbung abgeschlossen werden, müssen diesen Zinssatz oder einen niedrigeren haben. Auch Sie erhalten dadurch nicht zwangsläufig diesen Zinssatz.
Für einen fairen Vergleich prüfen Sie bei jedem Angebot dieselben Angaben: Nettokreditbetrag, Laufzeit, effektiven Jahreszins, Monatsrate und Gesamtbetrag. Prüfen Sie auch, ob Sie zusätzlich zu den vereinbarten Raten Geld zurückzahlen können (Sondertilgungen) und welche Kosten bei einer vorzeitigen Rückzahlung anfallen. Klären Sie außerdem, ob der Zinssatz fest oder veränderlich ist und ob eine Zusatzleistung Voraussetzung für das Angebot ist.

Autokredit und Ratenkredit unterscheiden
Ein Autokredit ist häufig nur für den Autokauf vorgesehen. Einen frei verwendbaren Ratenkredit können Sie dagegen aufnehmen, ohne einen bestimmten Kauf zu planen. Vergleichen Sie beide Varianten anhand der tatsächlichen Vertragsbedingungen. Entscheidend sind der Gesamtbetrag, die Rate und die Rückzahlungsmöglichkeiten. Prüfen Sie auch, ob der Kreditvertrag besondere Bedingungen für das finanzierte Fahrzeug enthält.
Bei einer Autofinanzierung zählt außerdem, ob die Rate dauerhaft in Ihr Haushaltsbudget passt. Berücksichtigen Sie dafür Miete und Versicherungen sowie laufende Fahrzeugkosten und Rücklagen. Rechnen Sie mit möglichen Einkommensausfällen und höheren Ausgaben, bevor Sie sich auf eine Laufzeit festlegen.
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Restschuldversicherung getrennt prüfen
Eine Restschuldversicherung soll Sie absichern, wenn Sie Ihre Raten etwa wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht mehr zahlen können. Die Absicherung soll auch im Todesfall greifen. Welche Fälle tatsächlich versichert sind, hängt vom Vertrag ab. Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass solche Versicherungen teuer sein und nur begrenzte Leistungen bieten können.
Ein Rechenbeispiel der Verbraucherzentrale verdeutlicht den möglichen Kosteneffekt: Bei einem Kredit über 18.000 Euro mit acht Jahren Laufzeit lag die Monatsrate ohne Versicherung bei 256,13 Euro. Mit Versicherung betrug sie 330,46 Euro. Die ausgewiesenen Gesamtzinsen und -kosten stiegen von 6.588,33 Euro auf 13.724,16 Euro; der effektive Jahreszins einschließlich Versicherungskosten lag im Beispiel bei 16,89 Prozent statt 8,49 Prozent. Das ist ein einzelnes Beispiel und kein typischer Marktpreis. Vergleichen Sie den Versicherungsschutz deshalb separat und schließen Sie ihn nicht allein wegen eines Kreditangebots ab.
Seit dem 2. Januar 2025 dürfen Kredit und Restschuldversicherung laut Verbraucherzentrale nicht mehr gleichzeitig abgeschlossen werden. Prüfen Sie trotzdem genau, ob eine Versicherung angeboten wird und welche Ereignisse sie abdeckt. Klären Sie auch die Gesamtkosten.
Bei Immobilien zählt die Restschuld
Bei einer Baufinanzierung reicht der Blick auf den Anfangszins nicht. Vergleichen Sie Angebote mit derselben Kreditsumme und demselben Eigenkapitalanteil. Achten Sie auch darauf, dass die anfängliche Tilgung, also der jährliche Anteil der Darlehenssumme, den Sie zurückzahlen, und die Zinsbindungsdauer gleich sind. Die Zinsbindung legt fest, wie lange der vereinbarte Zinssatz gilt. Danach brauchen Sie für die verbleibende Schuld eine Anschlussfinanzierung, also eine neue Finanzierung.
Fragen Sie deshalb nach der voraussichtlichen Restschuld am Ende der Zinsbindung. Eine längere Zinsbindung gibt mehr Planungssicherheit, kann aber einen höheren Zinssatz kosten. Bei einer kürzeren Bindung tragen Sie ein größeres Risiko, dass die Zinsen für die Anschlussfinanzierung steigen. Entscheidend ist, ob die Monatsrate auch bei einer späteren Anschlussfinanzierung tragbar bleibt.
Eine Beispielrechnung der Verbraucherzentrale zeigt, warum die Tilgung wichtig ist: Bei 300.000 Euro Darlehen und angenommenen 3,5 Prozent Anfangszins blieben nach zehn Jahren bei einer Monatsrate von 1.200 Euro noch 253.384 Euro Restschuld. Bei einer Rate von 1.600 Euro wären es 196.011 Euro. Das sind Szenarien, keine aktuellen Bankangebote oder Zinsprognosen. Sie zeigen, wie stark eine höhere Tilgung die spätere Restschuld senkt.
Prüfen Sie außerdem, ob der Vertrag kostenlose Sondertilgungen und Änderungen der Tilgungsrate erlaubt. Viele Kreditgeber bieten laut Verbraucherzentrale jährliche Sondertilgungen von fünf Prozent, manchmal zehn Prozent, der ursprünglichen Darlehenssumme an. Für Kreditbeträge, die noch nicht ausgezahlt wurden, können Bereitstellungszinsen anfallen. Das sind Zinsen auf die bereitgestellte, aber noch nicht ausgezahlte Summe. Häufig wird dafür zunächst eine zinsfreie Zeit von drei bis zwölf Monaten vereinbart; maßgeblich sind die konkreten Vertragsbedingungen.

Bonität und Kreditanfrage klären
Wenn Sie zunächst Angebote einholen, fragen Sie ausdrücklich, ob die Anfrage als Konditionenanfrage behandelt wird. Sie dient dazu, Kreditkonditionen zu ermitteln. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, dies bei Bank oder Vergleichsportal zu bestätigen, statt davon auszugehen, dass jede Anfrage automatisch so eingestuft wird.
Ein Vergleichsangebot ist außerdem noch kein Kreditvertrag. Lesen Sie vor einer Unterschrift die Vertragsbedingungen und prüfen Sie, ob die Rate auch bei veränderten Ausgaben tragbar bleibt. Für Verbraucherdarlehen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht; es gelten jedoch gesetzliche Ausnahmen und unterschiedliche Bedingungen. Prüfen Sie deshalb die Vertragsunterlagen, statt von einem pauschalen Widerrufsrecht auszugehen.
Wenn die Rate nicht mehr passt
Nehmen Sie keinen weiteren Kredit auf, um dauerhafte Zahlungsschwierigkeiten zu überdecken, ohne die Gesamtkosten und Rückzahlung realistisch zu prüfen. Wenden Sie sich frühzeitig an den Kreditgeber und lassen Sie sich die Folgen möglicher Änderungen oder Rückstände erklären. Eine anerkannte Schuldnerberatung bietet kostenfreie Unterstützung und hilft, Einnahmen, Ausgaben und bestehende Schulden zu ordnen.


