Bei einem Kredit mit Bürgschaft haftet eine dritte Person oder eine Bürgschaftsbank, wenn der Kreditnehmer nicht zahlt. Die Bürgschaft kann fehlende Sicherheiten ausgleichen. Der Kreditnehmer muss den Kredit trotzdem zurückzahlen; der Bürge trägt ein erhebliches finanzielles Risiko.
Bei Privatkrediten bürgt meist eine nahestehende Person. Unternehmen können eine Bürgschaftsbank nutzen, die einen Teil des Kreditrisikos gegenüber der Bank absichert. Für private Bürgschaften gelten andere Regeln als für Bürgschaften von Bürgschaftsbanken.
Haftung bei einer privaten Bürgschaft
Nach § 765 BGB verspricht der Bürge dem Kreditgeber, für die Schulden einer anderen Person einzustehen. Zahlt der Kreditnehmer nicht, kann der Kreditgeber unter den vereinbarten Voraussetzungen Geld vom Bürgen verlangen. Zahlt der Bürge, steht ihm grundsätzlich in gleicher Höhe die Forderung gegen den Kreditnehmer zu. Der Kreditnehmer bleibt also zur Rückzahlung verpflichtet.
Eine private Bürgschaft muss nach § 766 BGB grundsätzlich schriftlich erklärt werden. Eine elektronische Erklärung reicht dafür nicht aus. Für bestimmte Bürgschaften im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt eine Ausnahme nach § 350 HGB.
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Entscheidend ist auch, welche Forderungen die Bürgschaft umfasst und ob ein Höchstbetrag vereinbart wurde. Ohne klaren Höchstbetrag muss der Bürge unter Umständen für sehr hohe Forderungen einstehen. Der Bürge muss unter Umständen auch bestimmte Kosten für eine Kündigung oder die Durchsetzung der Forderung zahlen. § 768 BGB erlaubt dem Bürgen grundsätzlich, sich auf Einwände zu berufen, die auch der Kreditnehmer gegen die Forderung geltend machen kann.

Was „selbstschuldnerisch“ bedeutet
Bei einer gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge grundsätzlich verlangen, dass der Kreditgeber zunächst erfolglos gegen den Kreditnehmer vorgeht. Dieses Recht heißt „Einrede der Vorausklage“ und steht in § 771 BGB.
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft schließt diese Einrede aus. Dann kann der Kreditgeber den Bürgen unter den Vertragsbedingungen in Anspruch nehmen, ohne vorher alle Vollstreckungsmöglichkeiten gegen den Kreditnehmer auszuschöpfen. Deshalb sollte eine bürgende Person vor der Unterschrift genau prüfen, ob der Vertrag diese Klausel enthält.
Bürgschaft vor der Unterschrift prüfen
Der Bürge sollte nur unterschreiben, wenn er die mögliche Zahlung mit seinem Einkommen und Vermögen leisten könnte. Die Absprache mit dem Kreditnehmer allein schützt nicht vor einer Forderung des Kreditgebers.
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Vorher sollte die bürgende Person insbesondere klären:
- Wie hoch ist der vereinbarte Höchstbetrag?
- Welche Kreditforderungen und Nebenkosten deckt die Bürgschaft ab?
- Ist die Bürgschaft selbstschuldnerisch?
- Wie lange gilt die Bürgschaft, und unter welchen Bedingungen endet sie?
Ein fester Höchstbetrag und eine klare Begrenzung auf einen bestimmten Kredit schaffen mehr Klarheit als eine Bürgschaft, die auch weitere oder künftige Forderungen erfasst. Eine allgemeine Zusage für alle Ansprüche einer Bank sollte besonders sorgfältig geprüft werden.
Wann eine Bürgschaft unwirksam sein kann
Eine Bürgschaft lässt sich nach der Unterschrift nicht einfach zurücknehmen. Die Verbraucherzentrale weist auf Fälle hin, in denen eine Bürgschaft zwischen nahestehenden Personen unwirksam sein kann: etwa wenn der Bürge finanziell stark überfordert war, eine enge emotionale Bindung bestand und die Bank diese Lage ausgenutzt hat.
Ob das im Einzelfall zutrifft, hängt von den Umständen und dem Vertrag ab. Wenn der Bürge selbst erheblich von dem Kredit profitiert, kann das die rechtliche Bewertung verändern. Wer bereits eine Zahlungsaufforderung erhalten hat, sollte den Vertrag und die Umstände der Unterzeichnung individuell rechtlich prüfen lassen.

Bürgschaftsbanken für Unternehmen
Gründer, Selbstständige und Unternehmen können eine Bürgschaftsbank einbeziehen, wenn ihnen für ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaftsbank übernimmt gegenüber dem Kreditgeber einen Teil des Risikos, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Der Kreditnehmer muss den Kredit weiterhin vollständig zurückzahlen.
Der Antrag läuft in vielen Fällen über die Hausbank. Bei bestimmten Angeboten, häufig unter der Bezeichnung „Bürgschaft ohne Bank“, ist auch ein direkter Antrag bei der Bürgschaftsbank möglich. Diese prüft, ob das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Die Bürgschaft ersetzt weder diese Prüfung noch die Einschätzung, ob die Rückzahlung aus den erwarteten Einnahmen möglich ist.
Für bestimmte Programme wird eine Absicherung von bis zu 80 Prozent des Finanzierungsbedarfs genannt. Das ist eine Obergrenze, keine Zusage für jeden Antrag. Bürgschaftshöhe und Gebühren fallen je nach Bundesland und Programm unterschiedlich aus; auch die Bedingungen variieren. Ein allgemeiner Überblick zum deutschen Bürgschaftssystem nennt für Bürgschaftsbanken Beträge bis zu zwei Millionen Euro; daraus folgt kein bundesweit einheitlicher Anspruch auf diese Summe.
Das Bundesportal für Unternehmensgründungen nennt als Orientierung eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine laufende Provision. Die konkreten Kosten richten sich nach Programm, Vorhaben und Bundesland. Unternehmen sollten die aktuellen Gebühren direkt bei der zuständigen Bürgschaftsbank erfragen.
Eine KfW-Haftungsfreistellung ist eine andere Form der Risikoaufteilung: Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos gegenüber der Hausbank. Sie ist nicht dasselbe wie eine private Bürgschaft oder eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank. Welche Möglichkeit passt, hängt vom konkreten Kreditprogramm ab.
Bürgschaft beim Privatkredit
Bei einem Privatkredit kann ein Bürge dem Kreditgeber zusätzliche Sicherheit bieten. Ob das die Zusage erleichtert oder den Zinssatz verändert, hängt vom Kreditgeber und vom Einzelfall ab. Es gibt keine allgemeine Zusage für bessere Konditionen.
Wer einen Kredit sucht, sollte deshalb zuerst prüfen, ob die Monatsrate zum eigenen Haushaltsbudget passt und welche Gesamtkosten entstehen. Eine Bürgschaft löst kein dauerhaftes Problem mit zu hohen Ausgaben oder fehlendem Einkommen. Wenn bereits Raten unbezahlt sind oder weitere Zahlungen ausbleiben, ist eine kostenfreie, anerkannte Schuldnerberatung häufig der bessere nächste Schritt als zusätzliche Schulden.


