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Bildungskredit im Zweitstudium

Erwachsene studierende Person mit Laptop und Notizbuch.
KI-generiertes Symbolbild

Auch nach einem abgeschlossenen Studium lässt sich grundsätzlich ein Bildungskredit beantragen. Ob das BVA ein Zweitstudium fördert, hängt unter anderem von der Studienform und deinem Studienfortschritt ab. Auch die Zahl deiner bereits absolvierten Hochschulsemester und die BAföG-Anerkennung der Hochschule spielen eine Rolle. Über den Antrag entscheidet das Bundesverwaltungsamt (BVA).

Der Bildungskredit ist ein begrenztes, verzinsliches Darlehen. Bei einem zweiten Bachelorstudium, das fachlich nicht auf dem ersten aufbaut, solltest du vorab beim BVA bestätigen lassen, dass der Studiengang die Förderbedingungen erfüllt.

Welche Zweitstudien gefördert werden

Die Bezeichnung „Zweitstudium“ reicht für die Förderentscheidung nicht aus. Die offiziellen Informationen nennen bestimmte Studienwege. Dazu gehören weiterführende Studiengänge, die auf einem ersten Studiengang aufbauen, sowie Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien. Als postgraduale Studiengänge nach einem ersten Hochschulabschluss führen sie Diplom-, Master- oder Magisterstudiengänge auf.

Ein Landesportal erklärt, der Kredit könne auch für eine Zweit- oder Folgeausbildung beantragt werden. Diese Aussage bedeutet nicht, dass jeder zweite Studiengang gefördert wird. Insbesondere bleibt bei einem zweiten, nicht konsekutiven Bachelor offen, ob er im Einzelfall als förderfähiger Studienweg gilt. Wer einen solchen Studiengang plant, sollte die genaue Bezeichnung und den Studienverlauf direkt mit dem BVA abstimmen.

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Zwei Personen vergleichen Unterlagen am Esstisch.
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Voraussetzungen für den Bildungskredit

Laut KfW musst du zwischen 18 und 35 Jahre alt sein, Vollzeit studieren und an einer Hochschule eingeschrieben sein, die für BAföG anerkannt ist. Außerdem musst du Vorgaben dazu erfüllen, in welcher Phase deines Studiums du bist und wie weit du fortgeschritten bist. Die Förderung ist grundsätzlich auf höchstens zwölf Hochschulsemester begrenzt.

Je nach Studiengang musst du zum Beispiel eine Zwischenprüfung bestanden oder den ersten Abschnitt eines weiterführenden Studiengangs abgeschlossen haben. Wenn dein Studiengang keine Zwischenprüfung vorsieht, kannst du deinen Studienfortschritt mit Leistungsnachweisen belegen. Für Bachelorstudiengänge nennt das Bundesportal die üblichen Leistungen des ersten Studienjahrs; bei anderen Studiengängen verweist es auf die Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre.

Dass deine Hochschule für BAföG-Zwecke anerkannt ist, heißt nicht, dass du selbst BAföG bekommst. Der Bildungskredit ist grundsätzlich unabhängig vom Einkommen und Vermögen der studierenden Person und ihrer Eltern. Er lässt sich laut den Programminformationen mit BAföG, einem BAföG-Bankdarlehen oder einem KfW-Studienkredit kombinieren. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht trotzdem nicht.

Höhe und Auszahlung des Bildungskredits

Der Bildungskredit bietet monatliche Auszahlungen von 100, 200 oder 300 Euro. Die Förderung läuft höchstens 24 Monate; der Gesamtbetrag ist auf maximal 7.200 Euro begrenzt. Für einmalige Kosten ist eine Abschlagszahlung möglich; sie wird auf den Höchstbetrag angerechnet und verringert damit den noch verfügbaren Betrag für monatliche Auszahlungen.

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Der Kredit eignet sich daher als Ergänzung zu anderen Finanzierungsquellen. Wenn du damit alle Lebenshaltungs- und Studienkosten eines mehrjährigen Zweitstudiums decken möchtest, führe vorher alle Einnahmen und Ausgaben in einer Haushaltsrechnung auf und prüfe weitere Finanzierungsmöglichkeiten.

Zinsen und Rückzahlung

Der Bildungskredit ist verzinslich. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR zuzüglich eines Prozentpunkts. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. April und 1. Oktober. Prüfe den aktuellen Satz vor deiner Entscheidung direkt bei der KfW.

Während der Auszahlung und der anschließenden Karenzphase, also der Zeit vor Beginn der Rückzahlung, wird die Zinszahlung aufgeschoben. Die Zinsen entstehen trotzdem. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Auszahlung und erfolgt in monatlichen Raten von 120 Euro. Plane diese Rate in dein späteres Budget ein, auch wenn dein Einkommen nach dem Studium noch nicht feststeht.

Taschenrechner und Holzscheiben als Symbol für Kreditkosten.
KI-generiertes Symbolbild

Förderung nach zwölf Hochschulsemestern

Eine Förderung über das zwölfte Hochschulsemester hinaus ist unter zusätzlichen Bedingungen möglich: Bei der Antragstellung muss nachgewiesen werden, dass die Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegt und sich das Studium innerhalb des möglichen Förderzeitraums von 24 Monaten abschließen lässt.

Wie frühere Semester bei Studiengangwechseln oder mehreren Studiengängen im Einzelfall zählen, ist nicht für jeden Verlauf eindeutig festgelegt. Lass die Hochschul- und Fachsemester deshalb vom BVA prüfen. Die Immatrikulationsbescheinigung sollte die absolvierten Hochschul-, Studien- und Fachsemester ausweisen.

Antrag beim Bundesverwaltungsamt

Den Antrag stellst du online oder schriftlich beim BVA. Die KfW wickelt den Kredit nach einer Bewilligung ab und zahlt ihn aus. Je nach Fall musst du eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Nachweise zu deinem Studienfortschritt und gegebenenfalls Unterlagen zur Zwischenprüfung einreichen. Bei einem Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium kann auch der Abschluss des grundständigen Studiums nachzuweisen sein.

Wenn du ein Zweitstudium planst, frag am besten vor dem Antrag konkret beim BVA nach. Nenne dabei den Studiengang, die Hochschule, den vorherigen Abschluss und die bisher absolvierten Hochschulsemester. So lässt sich klären, welche Förderkategorie und welche Nachweise für deinen Fall gelten.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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