Die Rückzahlung des KfW-Bildungskredits beginnt in der Regel vier Jahre nach der ersten Auszahlung – unabhängig davon, wann Studium oder Ausbildung enden. Die reguläre Monatsrate beträgt 120 Euro. Sie deckt die Zinsen und einen Teil der Rückzahlung des geliehenen Betrags (Tilgung).
Während der Auszahlung fallen bereits Zinsen an. Die Zahlung dieser Zinsen wird zunächst aufgeschoben (gestundet). Bei der Rückzahlung werden sie zuerst beglichen. Wie lange die Rückzahlung dauert, hängt von der Kreditsumme und davon ab, wie sich der variable Zinssatz verändert.
Wann die Rückzahlung beginnt
Die erste Rate ist vier Jahre nach der ersten Auszahlung zu zahlen. Wer das Studium früher oder später abschließt, ändert diesen Zeitplan dadurch nicht. Etwa fünf bis sechs Wochen vor Rückzahlungsbeginn schickt die KfW einen Tilgungsplan mit den Einzelheiten zur Rückzahlung.
Prüfen Sie im Plan, wann die Raten beginnen, wie viel Sie noch schulden und welche Zinsen für Ihren Kredit gelten. Ihr Einkommen bestimmt nicht, wann die Rückzahlung beginnt. Wenn die Rate für Ihr Budget nicht tragbar ist, müssen Sie sich deshalb selbst frühzeitig an die KfW wenden.
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Was in der Monatsrate steckt
Die reguläre Rate beträgt 120 Euro im Monat. Davon gehen zunächst die aufgeschobenen Zinsen ab. Erst wenn diese beglichen sind, tilgt ein Teil der Rate auch den geliehenen Betrag. Die gesamten Rückzahlungskosten lassen sich daher nicht berechnen, indem Sie die Kreditsumme einfach durch 120 Euro teilen.
Der Zinssatz ist variabel. Er richtet sich nach dem Sechsmonats-EURIBOR, einem Referenzzinssatz für Kredite in Euro, zuzüglich eines Aufschlags von einem Prozentpunkt. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. April und 1. Oktober. Zinsen fallen ab der Auszahlung an und werden auf den jeweils noch offenen Kreditbetrag berechnet. Eine von der KfW veröffentlichte Effektivzinsangabe von 4,09 Prozent ist deshalb nur eine Momentaufnahme und kein fester Satz für die gesamte Laufzeit. Für Ihren Kredit zählen der Vertrag und der aktuelle Kontoauszug.
Sondertilgung und weiterer Bildungskredit
Sie können den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen; laut den Bundesangaben fallen dafür keine zusätzlichen Gebühren an. Eine Sonderzahlung senkt den offenen Betrag, auf den künftig Zinsen berechnet werden. Fragen Sie die KfW vor der Überweisung, wie sie die Zahlung verbuchen soll.
Nehmen Sie während der Rückzahlung für einen weiteren Ausbildungs- oder Studienabschnitt erneut einen Bildungskredit auf, wird die Rückzahlung des ersten Kredits für die Auszahlungszeit des zweiten automatisch ausgesetzt. Dafür ist kein gesonderter Antrag nötig.
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Wenn die Rate nicht ins Budget passt
Wenden Sie sich frühzeitig an die KfW, wenn Sie die Raten nicht zahlen können. Die KfW kann in begründeten Fällen eine Stundung gewähren. Eine Stundung verschiebt die Zahlung; sie beseitigt die Zinsen nicht. Für den Antrag verlangt die KfW aktuelle Einkommensnachweise. Als Nachweise eignen sich etwa Gehaltsabrechnungen. Auch Bescheide über Arbeitslosengeld, Rente oder Elterngeld zählen dazu. Selbstständige können eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung einreichen, also eine Übersicht über ihre Geschäftszahlen.
Setzen Sie die Zahlungen nicht einfach aus. Wenn Raten länger unbezahlt bleiben, kann die KfW die offene Schuld an das Bundesverwaltungsamt (BVA) abgeben. Das kann unter anderem passieren, wenn Sie mehr als sechs Monate im Rückstand sind und keinen Stundungsantrag gestellt haben oder die KfW ihn abgelehnt hat. Eine Übertragung erfolgt also nicht automatisch nach jeder verspäteten Rate.
Danach kann das BVA verlangen, dass Sie die gesamte offene Schuld auf einmal bezahlen. Wer diese Summe nicht zahlen kann, muss die Stundung innerhalb der Frist beantragen, die im Bescheid zur Rückforderung steht. Das BVA prüft, ob die Zahlung für Sie eine erhebliche finanzielle Härte wäre und ob Sie nach der Stundung voraussichtlich wieder zahlen können. Für die Prüfung verlangt es unter anderem Einkommensnachweise der vergangenen drei Monate sowie Angaben zum Vermögen. Belege zu laufenden Ausgaben gehören ebenfalls dazu. Bei einer Stundung fallen grundsätzlich Zinsen an, die zwei Prozentpunkte über dem geltenden Basiszinssatz der Bundesbank liegen.

Bildungskredit und BAföG sind verschieden
Für den Bildungskredit gelten eigene Rückzahlungsregeln. Die Rate von 120 Euro, der variable Zinssatz und die Möglichkeit einer Stundung beziehen sich auf diesen KfW-Kredit. Regeln zur Rückzahlung eines BAföG-Darlehens lassen sich darauf nicht übertragen.


