Für die Zulassung eines Autos in Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie bezahlt berechtigte Ansprüche anderer nach einem Unfall. Schäden am eigenen Auto deckt sie grundsätzlich nicht; dafür brauchst du Teil- oder Vollkasko.
Vergleiche neben dem Beitrag auch die versicherten Schäden, die Selbstbeteiligung und die Angaben zu Fahrleistung und Fahrerkreis. Für die Zulassung brauchst du eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Sie weist den Haftpflichtschutz nach.
Welche Kfz-Versicherung brauchst du?
Die Kfz-Haftpflicht ist für private Pkw vorgeschrieben. Ohne Haftpflichtnachweis wird das Fahrzeug grundsätzlich nicht zugelassen. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt je Schadensfall 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine deutlich höhere Deckung, möglichst 100 Millionen Euro. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Pflicht.
Die Haftpflicht prüft außerdem die Ansprüche gegen dich und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Kaskoschutz brauchst du für Schäden am eigenen Fahrzeug:
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| Schutz | Was grundsätzlich versichert ist |
|---|---|
| Teilkasko | Bestimmte Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel Diebstahl, Glasbruch und bestimmte Natur- oder Tierschäden |
| Vollkasko | Teilkaskoschäden sowie unter anderem selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Auto und bestimmte mut- oder böswillige Beschädigungen |
Die genauen Leistungen unterscheiden sich je nach Vertrag. Prüfe bei Teilkasko etwa, welche Tierkollisionen und Marderschäden versichert sind. Bei der Vollkasko zählen auch Ausschlüsse und Selbstbeteiligung: Das ist der Betrag, den du bei einem Schaden selbst zahlst.
Bei einem teuren Neuwagen sowie bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen empfiehlt die Verbraucherzentrale, eine Vollkasko zu prüfen. Bei einem älteren Auto kann Teilkasko trotzdem sinnvoll sein, wenn du einen größeren Schaden oder den Verlust des Wagens nicht selbst bezahlen könntest. Eine feste Altersgrenze gibt es dafür nicht.

Versicherung in fünf Schritten abschließen
Lege zuerst fest, welche Schäden du absichern willst und welche Selbstbeteiligung zu deinem Budget passt. Halte die Fahrzeugdaten sowie Angaben dazu bereit, wer als Halter eingetragen ist, wer das Auto fährt und wie du es nutzt. Versicherer fragen diese Angaben unterschiedlich genau ab.
Gehe beim Abschluss in dieser Reihenfolge vor:
- Angebote berechnen: Vergleiche mehrere Tarife mit denselben Angaben zu Fahrleistung, Nutzung und Fahrerkreis.
- Vertragsumfang prüfen: Vergleiche Deckungssummen, Kaskoleistungen, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und mögliche Werkstattregelungen.
- Antrag stellen: Der Versicherer übermittelt die elektronische Versicherungsbestätigung nach dem Antrag. Die Zulassungsbehörde ruft den Nachweis in der Regel elektronisch ab.
- Fahrzeug zulassen: Für die Zulassung brauchst du die eVB. Sie enthält nicht automatisch alle Kaskoleistungen oder Vertragsdetails.
- Unterlagen kontrollieren: Prüfe nach dem Abschluss den Versicherungsschein, den vereinbarten Versicherungsbeginn und den tatsächlich vereinbarten Schutz.
Die eVB bestätigt nicht automatisch alle Versicherungsleistungen. Ob der Schutz schon vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn gilt, hängt von den gesetzlichen Regeln und der Zusage des Versicherers ab. Prüfe deshalb, ab wann der Haftpflichtschutz gilt und welche Bedingungen der Versicherer für einen vorläufigen Schutz nennt.
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Was den Kfz-Versicherungsbeitrag bestimmt
Versicherer berechnen den Beitrag anhand mehrerer Angaben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nennt unter anderem Fahrzeugtyp, Wohnort, schadenfreie Jahre, jährliche Fahrleistung und Fahrerkreis. Versicherer berücksichtigen diese Angaben bei ihrer eigenen Beitragsberechnung.
Die Schadenfreiheitsklasse richtet sich danach, wie lange du ohne gemeldete Schäden gefahren bist. Die Typklasse beschreibt die Schaden- und Reparaturbilanz eines Fahrzeugmodells. Die Regionalklasse bildet die Schadenbilanz des Zulassungsbezirks ab. Diese Klassen helfen Versicherern, das Risiko einzuschätzen, legen den Preis aber nicht verbindlich fest. Tarifangaben und Beitragsberechnung des jeweiligen Versicherers beeinflussen den Preis ebenfalls.
Gib Fahrleistung, Nutzung und Fahrerkreis realistisch an. Wenn du die vereinbarte Kilometerleistung deutlich überschreitest oder weitere Fahrerinnen und Fahrer das Auto nutzen, kann das Folgen für den Vertrag oder den Beitrag haben. Melde solche Änderungen dem Versicherer und nutze keine unzutreffenden Angaben, um einen günstigeren Tarif zu berechnen.
Kfz-Versicherungen vergleichen
Vergleichsportale erleichtern die Vorauswahl, zeigen aber nicht unbedingt Angebote aller Versicherer. Manche Portale listen nur bestimmte Anbieter oder sortieren Angebote nach eigenen Kriterien. Prüfe deshalb, welche Versicherer enthalten sind, und hole bei Bedarf zusätzlich Angebote direkt bei Versicherern ein. Ein günstiger Platz in einer Ergebnisliste sagt allein noch nichts darüber aus, ob der Vertrag zu deinem Schutzbedarf passt.
Vergleiche die Tarife mit denselben Angaben und prüfe die Bedingungen neben dem Preis. Eine niedrigere Prämie kann etwa mit einer höheren Selbstbeteiligung oder einem engeren Leistungsumfang verbunden sein. Die Verbraucherzentrale weist auf deutliche Preis- und Leistungsunterschiede zwischen Versicherern hin; wie viel du sparst, hängt von deinem Fahrzeug, Wohnort, Fahrerkreis und gewähltem Schutz ab.

Kfz-Versicherung kündigen und wechseln
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt laut Verbraucherzentrale in der Regel einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Der 30. November ist nur dann der übliche Stichtag, wenn das Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Maßgeblich sind die Laufzeit und Kündigungsfrist in deinen Vertragsunterlagen.
Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Frist und Voraussetzungen hängen vom Anlass ab. Lies die Mitteilung des Versicherers und prüfe, wann sie eingegangen ist und welche Kündigungsfrist darin gilt. Wenn du ein bereits zugelassenes Fahrzeug kaufst, gelten für den bestehenden Versicherungsvertrag besondere Regeln.
Für Versicherungsverträge gilt grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt erst, wenn dir die erforderlichen Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrung in Textform vorliegen. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, unter anderem für bestimmte Verträge über vorläufige Deckung. Verlasse dich daher nicht allein auf die Annahme, dass jeder Kfz-Vertrag unter allen Umständen widerrufen werden kann.



