Mit einem Anschaffungskredit finanzieren Sie ein Auto, Möbel oder ein Haushaltsgerät in Raten. Zinsen und mögliche Zusatzkosten erhöhen den Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen.
Der Begriff „Anschaffungskredit“ beschreibt, wofür Sie das Darlehen verwenden. Das Gesetz kennt dafür keine eigene Kreditart. Entscheidend sind der Vertrag, die Gesamtkosten und die Frage, ob die Raten dauerhaft in Ihr Haushaltsbudget passen.
Was ein Anschaffungskredit ist
Ein Anschaffungskredit ist ein Darlehen, mit dem Sie einen bestimmten Kauf finanzieren. Häufig handelt es sich um einen Ratenkredit: Sie erhalten einen vereinbarten Betrag und zahlen ihn über eine feste Laufzeit in regelmäßigen Raten zurück. Eine Bank kann den Kredit direkt vergeben; bei einer Autofinanzierung oder einem Möbelkauf vermittelt oft auch der Händler eine Finanzierung.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten bei Darlehen von gewerblichen Kreditgebern in der Regel die Vorschriften für Allgemein-Verbraucherdarlehen. Ob diese Regeln gelten, hängt von der Vertragsart und den gesetzlichen Ausnahmen ab. Darlehen mit einem Nettodarlehensbetrag unter 200 Euro fallen grundsätzlich nicht darunter.
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Prüfen Sie bei einer Finanzierung direkt beim Händler, welche Verträge Sie unterschreiben. Neben dem Kaufvertrag kann ein Kreditvertrag hinzukommen. Manche Finanzierungen enthalten außerdem Sicherheiten oder Vereinbarungen zum Eigentum an der Ware. Solche Bedingungen ergeben sich aus dem konkreten Vertrag und gelten nicht automatisch für jeden Anschaffungskredit.

Kreditkosten vergleichen
Vergleichen Sie Kreditangebote bei derselben Kreditsumme und Laufzeit. Der effektive Jahreszins gibt die jährlichen Kosten des Kredits als Kennzahl an und erleichtert den Vergleich. Entscheidend ist daneben der Gesamtbetrag, den Sie bis zur letzten Zahlung zurückzahlen. Eine niedrige Monatsrate sagt allein wenig über die Kosten aus. Bei längerer Laufzeit fallen die Monatsraten häufig kleiner aus, während Sie über einen längeren Zeitraum zahlen.
Achten Sie bei jedem Angebot auf Kreditsumme und Laufzeit. Vergleichen Sie außerdem den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag. Prüfen Sie, ob am Ende eine größere Schlussrate fällig wird und ob der Zinssatz fest oder veränderlich ist. Informieren Sie sich auch über die Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung. Vergleichen Sie auch Zusatzprodukte separat. Eine freiwillige Restschuldversicherung kann zusätzliche Kosten verursachen, die im effektiven Jahreszins nicht enthalten sind.
Werbung mit einem Zinssatz „ab“ zeigt nicht unbedingt, welchen Zins Sie persönlich erhalten. Kreditgeber richten den angebotenen Zinssatz unter anderem nach der Bonität, also der Einschätzung Ihrer Zahlungsfähigkeit, sowie nach Kreditsumme und Laufzeit aus. Verlassen Sie sich deshalb auf das konkrete Angebot und nicht auf einen beworbenen Mindestzins.
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Passt die Rate ins Budget?
Prüfen Sie vor dem Antrag, wie viel Geld Ihnen monatlich zur Verfügung steht. Ziehen Sie von Ihrem regelmäßigen Nettoeinkommen zunächst Miete, Energie, Versicherungen, bestehende Kreditraten und andere feste Ausgaben ab. Berücksichtigen Sie auch unregelmäßige Ausgaben wie Reparaturen oder jährliche Rechnungen. Die Kreditrate sollte sich aus dem Betrag bezahlen lassen, der danach verlässlich übrig bleibt.
Bei einem Auto gehört mehr ins Budget als die Finanzierungsrate: etwa Versicherung, Kraftstoff, Wartung und mögliche Reparaturen. Bei einem Haushaltsgerät oder Möbelstück sollten Sie ebenfalls prüfen, ob Sie die Raten auch dann tragen können, wenn eine unerwartete Ausgabe dazukommt. Eine knappe Kalkulation lässt wenig Spielraum, falls sich Ihre Einnahmen ändern.
Wenn der Kauf warten kann, ist Ansparen oft günstiger, weil keine Kreditzinsen anfallen. Ist die Anschaffung dringend, prüfen Sie auch, ob ein günstigeres Modell oder eine gebrauchte Alternative ausreicht. Nehmen Sie keinen neuen Kredit auf, um laufende Rechnungen oder bestehende Raten zu bezahlen, ohne vorher Ihre finanzielle Lage zu klären. Bei Zahlungsschwierigkeiten helfen anerkannte Schuldnerberatungsstellen in Deutschland häufig kostenlos weiter.
Rechte beim Verbraucherkredit
Vor Abschluss eines Verbraucherkredits muss der Kreditgeber Ihnen die gesetzlich vorgesehenen Informationen rechtzeitig in Textform geben. Dazu gehören standardisierte Angaben, mit denen Sie Angebote besser vergleichen können. Außerdem muss der Kreditgeber Ihre Kreditwürdigkeit prüfen. Er darf den Vertrag nur schließen, wenn die Prüfung keine erheblichen Zweifel an Ihrer Fähigkeit zur Rückzahlung ergibt.
Für Verbraucherkreditverträge besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Es gelten Ausnahmen und Regeln dazu, wann die Frist beginnt. Ein Widerruf des Kreditvertrags löst einen damit verbundenen Kaufvertrag nicht zwangsläufig folgenlos auf. Bei einer Händlerfinanzierung sollten Sie daher prüfen, welche Verträge betroffen sind, bevor Sie den Kauf rückgängig machen.
Sie können einen Verbraucherkredit grundsätzlich ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Bei einem Kredit mit fest vereinbartem Sollzinssatz darf der Kreditgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen. Sie ist gesetzlich begrenzt: auf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn mehr als ein Jahr Restlaufzeit bleibt, und auf höchstens 0,5 Prozent, wenn höchstens ein Jahr verbleibt. Die Entschädigung darf außerdem nicht höher sein als die Zinsen, die Sie bis zum regulären Vertragsende noch gezahlt hätten.

Restschuldversicherung prüfen
Eine Restschuldversicherung soll Kreditraten in bestimmten Fällen übernehmen, zum Beispiel bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Welche Ereignisse tatsächlich versichert sind, hängt vom Vertrag ab. Prüfen Sie vor der Unterschrift, was die Versicherung kostet und welche Ausschlüsse und Wartezeiten gelten. Klären Sie außerdem, unter welchen Voraussetzungen sie leistet.
Die Verbraucherzentrale bewertet solche Versicherungen kritisch, weil sie häufig teuer sind und unter bestimmten Bedingungen nicht zahlen. Seit dem 2. Januar 2025 darf ein neuer Restschuldversicherungsvertrag erst eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags geschlossen werden. Diese Wartezeit soll eine getrennte Entscheidung ermöglichen; sie ist keine zusätzliche Widerrufsfrist. Nutzen Sie die Zeit, um zu prüfen, ob Sie den Schutz benötigen und ob die Versicherung im Verhältnis zu ihren Leistungen steht.


