Klarheit vor dem Kredit.So arbeiten wir
Kredite vergleichen

Ablösesumme für einen Kredit berechnen

Leere Kalenderkarten und eine Sanduhr als Symbol für Laufzeiten.
KI-generiertes Symbolbild

Wer einen Kredit vorzeitig zurückzahlt oder umschuldet, benötigt die Ablösesumme für den geplanten Zahlungstag. Die Ablösesumme umfasst die Restschuld sowie Zinsen und weitere Beträge, die bis zu diesem Tag anfallen. Bei manchen Krediten verlangt die Bank außerdem eine Vorfälligkeitsentschädigung für ihren finanziellen Nachteil durch die frühere Rückzahlung.

Welche Regeln gelten und wie hoch die Ablösesumme ausfällt, hängt von der Kreditart ab. Für Ratenkredite gelten andere Regeln als für Immobilienkredite mit gebundenem Zinssatz. Fordern Sie bei der Bank eine Abrechnung für den konkreten Zahlungstermin an.

Was in der Ablösesumme steckt

Die Ablösesumme gilt für einen bestimmten Zahlungstag. Die Ablösesumme setzt sich grob aus der offenen Restschuld und den Zinsen bis zum Ablösetag zusammen. Hinzu kommt gegebenenfalls eine zulässige Vorfälligkeitsentschädigung. Abzüge und Erstattungen, zum Beispiel für künftig wegfallende Kreditkosten, senken den Betrag.

Der in der letzten Mitteilung der Bank genannte Restbetrag ist daher nicht automatisch die Ablösesumme. Bis zum geplanten Zahlungstag können weitere Zinsen anfallen oder Raten eingehen. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung darf die Bank die Zinsen und Kosten für die restliche Laufzeit nicht einfach vollständig berechnen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass sich die Gesamtkosten entsprechend verringern.

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Fragen Sie nach einer Ablösebescheinigung für Ihren Wunschtermin. Darin sollte die Bank den Gesamtbetrag und die einzelnen Posten aufführen. Lassen Sie sich auch bestätigen, bis wann die Berechnung gilt und auf welches Konto die Zahlung gehen soll.

Zwei Personen vergleichen Unterlagen am Esstisch.
KI-generiertes Symbolbild

Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten

Bei einem Verbraucherkredit wie einem Ratenkredit dürfen Verbraucher den Kredit grundsätzlich ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Bei einem Kredit mit gebundenem Sollzins kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Für solche Verbraucherkredite begrenzt das Gesetz die Entschädigung auf den niedrigeren von zwei Beträgen:

  • höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, wenn bis zur vereinbarten Rückzahlung mehr als ein Jahr verbleibt;
  • höchstens 0,5 Prozent, wenn höchstens ein Jahr verbleibt.

Zusätzlich darf die Entschädigung nicht höher sein als die Zinsen, die bis zum regulären Ende noch angefallen wären. Die Bank darf höchstens diese Prozentsätze verlangen; die Entschädigung wird nicht automatisch fällig. Bei einem vereinbarten Dispositionskredit auf dem Girokonto ist eine solche Entschädigung nach den gesetzlichen Regeln ausgeschlossen.

Das Bayerische Verbraucherportal zeigt die Grenze an einem Beispiel: Bei einem Ratenkredit über 8.000 Euro mit 6 Prozent effektivem Jahreszins und 48 Monaten Laufzeit lag die Restschuld nach zwölf Monaten in der Beispielrechnung bei 6.171,25 Euro. Die 1-Prozent-Grenze ergab 61,71 Euro. Das Portal errechnete zugleich 571,44 Euro an Zinsen, die der Bank durch die frühere Rückzahlung entgingen. In diesem Beispiel begrenzte also die Prozentregel den möglichen Betrag. Die Rechnung ist eine Veranschaulichung und sagt nichts über die Höhe Ihrer eigenen Ablösesumme aus.

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Die Bank darf außerdem keine Entschädigung verlangen, wenn der Kreditvertrag bestimmte vorgeschriebene Angaben nicht ausreichend enthält. Der Vertrag muss Angaben zur Laufzeit und zum Kündigungsrecht enthalten. Außerdem muss er erklären, wie die Entschädigung berechnet wird. Auch die Verwendung einer Versicherungssumme kann einen gesetzlichen Ausschluss auslösen, wenn der Kreditvertrag den Abschluss dieser Versicherung zur Kreditsicherung verlangte.

Immobilienkredite vorzeitig ablösen

Bei einer Baufinanzierung mit festem Zinssatz gelten andere Voraussetzungen. Während der vereinbarten Zinsbindung lässt sich der Kredit grundsätzlich nicht jederzeit ablösen. Für eine vorzeitige Rückzahlung brauchen Sie in der Regel einen anerkannten Grund. Ein häufiges Beispiel ist der Verkauf der finanzierten Immobilie. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann die Bank eine Entschädigung für ihren finanziellen Nachteil verlangen.

Die Höchstgrenzen von 1 beziehungsweise 0,5 Prozent für allgemeine Verbraucherkredite gelten nicht für Immobilienkredite. Die Berechnung hängt von der verbleibenden Laufzeit und dem Vertragszins ab. Auch die Marktbedingungen zum Ablösezeitpunkt spielen eine Rolle. Sie kann deshalb nicht verlässlich mit einer einfachen Pauschale geschätzt werden. Die Verbraucherzentrale beschreibt zwei anerkannte Berechnungswege. Sie unterscheiden sich darin, wie die Bank das zurückgezahlte Geld wieder anlegen würde. Der konkrete Vertrag und die gesetzlichen Vorgaben bestimmen die Berechnung.

In der Regel können Kreditnehmer einen fest verzinsten Immobilienkredit zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung kündigen. Dabei gilt eine Frist von sechs Monaten. Eine spätere Vereinbarung über einen neuen Zinssatz oder eine geänderte Rückzahlungsfrist kann beeinflussen, ab wann diese Zehnjahresfrist zählt. Wer sich auf dieses Recht beruft, sollte daher den Vertrag und spätere Vereinbarungen gemeinsam prüfen.

Ablösesumme prüfen und bezahlen

Wenn Sie den Kredit ablösen wollen, gehen Sie so vor:

  1. Kreditart feststellen: Prüfen Sie, ob es sich um einen Ratenkredit, einen Dispositionskredit oder eine Immobilienfinanzierung handelt.
  2. Termin angeben: Bitten Sie die Bank um eine Ablösebescheinigung für den geplanten Zahlungstag.
  3. Beträge prüfen: Lassen Sie Restschuld, Zinsen, mögliche Entschädigung und Abzüge getrennt ausweisen.
  4. Fristen und Zahlungsweg klären: Zahlen Sie den angegebenen Betrag innerhalb der genannten Gültigkeit und verwenden Sie die aufgeführte Kontoverbindung. Fragen Sie nach, wenn Angaben fehlen.
  5. Rückzahlung bestätigen lassen: Fordern Sie nach der Zahlung eine Bestätigung über die vollständige Ablösung an.

Bei einem Ratenkredit sollten Sie eine verlangte Entschädigung mit beiden gesetzlichen Höchstgrenzen vergleichen. Bei einem Immobilienkredit lohnt sich zusätzlich ein Blick auf den Beginn und das Ende der Zinsbindung, den Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung und vereinbarte Sondertilgungsrechte. Solche Rechte können die Berechnung beeinflussen.

Prüfen Sie auch zusätzliche Bearbeitungs- oder Verwaltungskosten. Die Bank muss erklären, auf welche Vertragsklausel oder gesetzliche Regel sie die Gebühren stützt. Die Aufnahme eines Postens in die Ablösebescheinigung allein begründet seine Zulässigkeit nicht. Bei einer hohen oder unklar berechneten Entschädigung kann eine unabhängige Prüfung durch eine Verbraucherzentrale oder eine qualifizierte Rechtsberatung helfen.

Taschenrechner und Holzscheiben als Symbol für Kreditkosten.
KI-generiertes Symbolbild

Ablösung und Umschuldung vergleichen

Bei einer Umschuldung löst ein neuer Kredit den bisherigen ab. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die neue Monatsrate, sondern die Gesamtkosten mit und ohne Umschuldung. Dazu zählen die Ablösesumme des alten Kredits und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Rechnen Sie außerdem die Zinsen und weitere Kosten des neuen Kredits ein.

Bei einer längeren Laufzeit sinkt häufig die Monatsrate, während über einen längeren Zeitraum Zinsen anfallen; deshalb sagt die Rate allein nicht, ob die Umschuldung günstiger ist. Berechnen Sie die Gesamtkosten bis zur vollständigen Rückzahlung. Achten Sie auch darauf, dass die neue Rate in Ihr Haushaltsbudget passt.

Wenn Sie Kreditraten bereits schwer bezahlen können, ist ein neuer Kredit nicht automatisch die passende Lösung. Eine anerkannte Schuldnerberatung bietet kostenfreie Unterstützung und hilft, Alternativen zur weiteren Verschuldung zu prüfen.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine Prüfung Ihrer persönlichen Vertrags- und Finanzsituation. Angebote erhalten Sie beim jeweiligen Anbieter.

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