Bei einem Ratenkredit zahlen Sie den geliehenen Betrag in festen Raten zurück. Wie hoch die Rate ist, hängt vor allem von der Laufzeit, dem effektiven Jahreszins und Ihrer Kreditwürdigkeit ab. Der effektive Jahreszins zeigt, wie teuer der Kredit pro Jahr ist. Seine Berechnung ist gesetzlich geregelt.
Vergleichen Sie Angebote mit gleicher Laufzeit und achten Sie auf den gesamten Rückzahlungsbetrag. Eine niedrigere Monatsrate entlastet das Haushaltsbudget, verlängert aber meist die Rückzahlung und erhöht die Zinskosten.
So unterscheiden sich die Raten
Die Laufzeit bestimmt mit, wie hoch Ihre Monatsrate und die gesamten Kreditkosten sind. Bei gleicher Kreditsumme und gleichem effektivem Jahreszins ist die Monatsrate bei längerer Laufzeit in der Regel niedriger. Dafür zahlen Sie über die gesamte Laufzeit mehr. Die genauen Beträge hängen von den Angebotsbedingungen ab.
Wählen Sie die Laufzeit so, dass die Rate nach Abzug notwendiger Ausgaben verlässlich ins Monatsbudget passt. Eine sehr knappe Kalkulation lässt wenig Spielraum für unerwartete Rechnungen. Eine längere Laufzeit senkt zwar die monatliche Belastung, bindet Sie aber länger an den Kredit.
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Angebote richtig vergleichen
Vergleichen Sie mindestens den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag, den Sie zurückzahlen. Prüfen Sie außerdem die Laufzeit. Berücksichtigen Sie auch die Höhe und Anzahl der Raten sowie mögliche Zusatzkosten. Die Monatsrate allein sagt nicht aus, welches Angebot günstiger ist. Bei einer kleineren Rate können die Gesamtkosten höher sein.
Holen Sie Angebote für dieselbe Kreditsumme und dieselbe Laufzeit ein. Nur dann lassen sich die Kosten sinnvoll gegenüberstellen. Achten Sie auch darauf, ob eine Versicherung oder eine andere Zusatzleistung im Angebot enthalten ist. Solche Leistungen können die Gesamtkosten erhöhen; optionale Zusatzkosten sind nicht zwangsläufig im ausgewiesenen effektiven Jahreszins enthalten.
Ein Marktdurchschnitt sagt nicht voraus, welchen Zinssatz Sie persönlich bekommen. Die Zinssätze einzelner Angebote richten sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen und der Kreditprüfung. Aus der gewünschten Kreditsumme allein lassen sich weder eine konkrete Rate noch eine Zusage ableiten.
Bonität und Kreditzusage
Bevor ein Kreditgeber einen Verbraucherkredit vergibt, muss er prüfen, ob Sie die vereinbarten Raten voraussichtlich zahlen können. Dafür gibt es weder ein Mindesteinkommen noch einen festen Bonitätswert, der für alle Kredite gilt.
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Prüfen Sie Ihr Haushaltsbudget: Ziehen Sie Miete, laufende Vertragskosten, Lebenshaltungskosten und bestehende Schulden von Ihren regelmäßigen Einnahmen ab. Planen Sie auch Geld für unregelmäßige Ausgaben ein. Wenn Sie sich die Rate nur leisten können, solange nichts Unvorhergesehenes passiert, ist die Kreditsumme zu hoch oder die Laufzeit zu kurz.
Widerruf und vorzeitige Rückzahlung
Bei Verbraucherkrediten haben Sie grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Die Frist beträgt in der Regel 14 Kalendertage. Ihr Beginn hängt davon ab, ob Ihnen die erforderlichen Vertragsinformationen vorliegen; das Absenden einer Kreditanfrage löst sie nicht automatisch aus. Prüfen Sie dazu die Widerrufsinformationen in Ihren Vertragsunterlagen.
Sie können einen allgemeinen Verbraucherkredit auch vorzeitig zurückzahlen. Bei einem Kredit mit festem Zinssatz darf der Kreditgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen. Sie ist gesetzlich in der Regel auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt. Läuft der Kredit noch höchstens ein Jahr, gilt eine Grenze von 0,5 Prozent. Die Entschädigung darf außerdem nicht höher sein als die Zinsen, die bis zum Ende der maßgeblichen Laufzeit angefallen wären. Prüfen Sie vor einer Sondertilgung die Vertragsbedingungen.

Restschuldversicherung prüfen
Je nach Vertrag übernimmt eine Restschuldversicherung zum Beispiel bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit Kosten. Verbraucherzentralen weisen auf mögliche hohe Kosten, Ausschlüsse und Wartezeiten hin. Prüfen Sie deshalb genau, welche Risiken versichert sind und wie viel die Versicherung insgesamt kostet.
Seit dem 2. Januar 2025 darf der Versicherungsvertrag erst eine Woche nach dem Kreditvertrag geschlossen werden. Diese Frist gibt Ihnen Zeit, die Versicherung getrennt vom Kreditangebot zu prüfen. Entscheiden Sie erst, wenn Sie die Bedingungen und Ausschlüsse kennen und wissen, welche zusätzlichen Kosten anfallen.
Wenn die Rate nicht passt
Wenn eine neue Rate Ihr Budget überlastet, verringern Sie die Kreditsumme oder nehmen Sie den Kredit nicht auf. Bei bestehenden Zahlungsschwierigkeiten vergrößert ein weiterer Kredit die Belastung, besonders wenn Sie damit laufende Ausgaben bezahlen. Wenden Sie sich frühzeitig an eine anerkannte, kostenfreie Schuldnerberatung. Dort können Sie Ihre finanzielle Lage ordnen und nächste Schritte besprechen.


